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Ehegattenunterhalt Zweitfrau

 
(@esperanza)
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Hallo, da ich im Internet nicht wirklich fündig geworden bin stelle ich hier in der Runde mal die Frage.

Wenn der Sohn meines Mannes nicht mehr priviligiert ist, geht unser gemeinsames Kind (priviligiert) ihm ja im Unterhalt vor. Und eigentlich doch bis zum 3. Lebensjahr dann auch ich, oder?
Die Höhe des Kindesunterhalts lässt sich aus der DDT ja leicht ableiten. Aber hat jemand Ahnung, wie die Höhe des anrechenbaren Unterhalts für mich berechnet würde? Und geht das nur, bis ich wieder arbeiten gehe? Beim Unterhalt der Ex meines Mannes war das unerheblich. Sie konnte dazu verdienen, ohne dass das am Unterhalt für sie etwas geändert hatte. Mir geht es darum zu schauen, wieviel Unterhalt wir an den nicht mehr priviligierten Sohn noch zahlen müssten.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt  🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 19:57
(@nero070)
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Hallo esperanta,

wenn der Sohn Deines Mannes nicht mehr privilegiert ist steht er im 4. Rang. Demnach eurem gemeinsamen Kind und Dir nachrangig.

Dein Unterhaltsanspruch wäre mit 920€ anzusetzen. Der Unterhaltsanspruch eures Kindes wäre nach dem Einkommen des KV zu berechnen.

Dich trifft keine Erwerbsobliegenheit, auch über das dritte Lebensjahr eures Kindes hinaus. Solltest Du arbeiten, dann 920€ abzügluch Deines Einkommens, das dann Dein Unterhaltsanspruch ggü. Deinem Mann.

Zunächst mal,  1.150€ (SB Deine Mannes) + 920€ (Dein Bedarf) + Betrag XXX (Anspruch eures Kindes). Was dann noch vom bereinigten EK Deines Mannes übrig bleibt, könnte für den Unterhalt des nicht privilegierten Kindes eingesetzt werden.

Das bereinigte Einkommen Deines Mannes müsste also schon weit über 2.000€ liegen, damit für das nicht privilegierte Kind noch eine Leistungsfähigkeit besteht.

LG nero


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2011 00:23