Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt wenn Ehefrau die Ehe wegen Fremdgehens verlässt

 
(@ralfsc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
eine Frage hätte ich mal, vielleicht kann sie hier jemand beantworten: ist der unterhaltspflichtige Ehegatte von der Zahlung befreit, wenn der andere Ehegatte fremdgegangen ist und deswegen die Ehe verlässt?

Danke schon mal für die Hilfe

RalfSC

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 20:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ralf,

da es das Schuldprinzip nicht mehr gibt, erlischt die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Allerdings gibt es ein Urteil, das einer Frau den Unterhalt versagt.

z.B.:hier

Du siesht ein alleingies Fremdgehen reicht nicht 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 21:05
(@ralfsc)
Schon was gesagt Registriert

das bedeutet, das der Grund der Trennung (zumindest zunächst) keine Rolle spiel, da es wie du schreibst das Schuldprinzip nicht mehr gibt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 21:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz genau,

wenn die dann noch Kinder betreut wirst du erstmal um EU kaum rumkommen. Aber nach dem neuen Recht wird ja die Eigenständigkeit gestärkt, d.h. man sollte imemr drauf hinarbeiten, das Frau möglichst bald auf die Idee kommt für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 21:16
(@ralfsc)
Schon was gesagt Registriert

ok ... herzlichen Dank erst mal für die schnelle Beantwortung

Gruß
RalfSC

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 21:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ralf,

ergänzend dazu, wenn auch mehr für die langfristige Planung und sofern es dich überhaupt betrifft: Wenn dein Ex-Schnuckiputzi es auf Dauer mit ihrem Neuen aushält, dann wird das irgendwann schon ein Grund sein, die Unterhaltsleistungen an sie zu befristen und/oder zu begrenzen.

Allerdings gehen Deutschlands fantastische Familiengerichte von so einer "verfestigten eheähnlichen Gemeinschaft" üblicherweise erst dann aus, wenn die Geschichte seit mindestens zwei Jahren läuft. Bis dahin bezahlst du ihr gewissermaßen das Bett deines Nachfolgers.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 23:30