Hallo
eine Frage hätte ich mal, vielleicht kann sie hier jemand beantworten: ist der unterhaltspflichtige Ehegatte von der Zahlung befreit, wenn der andere Ehegatte fremdgegangen ist und deswegen die Ehe verlässt?
Danke schon mal für die Hilfe
RalfSC
Hallo Ralf,
da es das Schuldprinzip nicht mehr gibt, erlischt die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Allerdings gibt es ein Urteil, das einer Frau den Unterhalt versagt.
Du siesht ein alleingies Fremdgehen reicht nicht 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das bedeutet, das der Grund der Trennung (zumindest zunächst) keine Rolle spiel, da es wie du schreibst das Schuldprinzip nicht mehr gibt?
Ganz genau,
wenn die dann noch Kinder betreut wirst du erstmal um EU kaum rumkommen. Aber nach dem neuen Recht wird ja die Eigenständigkeit gestärkt, d.h. man sollte imemr drauf hinarbeiten, das Frau möglichst bald auf die Idee kommt für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ok ... herzlichen Dank erst mal für die schnelle Beantwortung
Gruß
RalfSC
Hallo Ralf,
ergänzend dazu, wenn auch mehr für die langfristige Planung und sofern es dich überhaupt betrifft: Wenn dein Ex-Schnuckiputzi es auf Dauer mit ihrem Neuen aushält, dann wird das irgendwann schon ein Grund sein, die Unterhaltsleistungen an sie zu befristen und/oder zu begrenzen.
Allerdings gehen Deutschlands fantastische Familiengerichte von so einer "verfestigten eheähnlichen Gemeinschaft" üblicherweise erst dann aus, wenn die Geschichte seit mindestens zwei Jahren läuft. Bis dahin bezahlst du ihr gewissermaßen das Bett deines Nachfolgers.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.