Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt (uneheliche Lebensgemeinschaft)

 
(@schmerzlassnach)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben !

Ich stehe mit meiner Geschichte bereits in einem anderen Forum, darum hier nur die Frage die den Unterhalt betrifft und die dazugehöricgen Infos.

Ich bin vor zwei Monaten aus unserem gemeinsamen haus ausgezogen ( ;( ) und habe mir eine Wohnung in der Nähe genommen.

Das Haus gehört uns beiden laut Grundbuch je zu 50 %, wobei ich lediglich die Abtragsraten des Hauses für 28 Monate habe und meine ehem. Partnerin die Nebenkosten bezahlt hat.
(aufgeteilt nach Verdienst)

Zum Grundkapital habe ich nichts zugesteuert, sie 50000 und 50000 gab es von ihren Eltern geschenkt.

Sie wollte das ich ausziehe und dann allein mit Sohn im Haus wohnen bleiben und den restlichen Betrag des Darlehens allein bezahlen.

Dabei kommt sie auf ca. 1400 Euro netto (inkl. allem wie Unterhalt) und die Hütte kostet im Monat (Darlehen und Nebenkosten) 800 Euro. (die nächsten 10 Jahre noch)

Da ich meinen Sohn sehr vermisse und er mich auch vermisst, habe ich ihr mitgeteilt das ich demnächst, wenn alles erst einmal zur Ruhe gekommen ist, ein Wechselmodel anstrebe um auch einen großen Anteil an der Entwicklung von ihm mitzubekommen.

Dieses Wechselmodel lehnte sie aber kategorisch ab, weil ihr dann die Euros fehlen um das Darlehen zu bedienen.

Natürlich hat mich das sehr nachdenklich gemacht, denn der Unterhalt ist ja für meinen Sohn, wobei ein Teil natürlich auch fürs Haus angerechnet werden kann, denn er wohnt ja dort auch mit.

Andererseits hätte sie dann aber auch weniger Kosten und könnte dadurch auch mehr arbeiten um auch mehr Geld zu verdienen.

Sie entgegnete mir dann, das ich eigentlich froh sein sollte, denn laut RA stehe ihr auch noch Ehegattenunterhalt zu.

Und hier kommt meine Frage.

Kann das wirklich so sein, das ich auch noch Ehegattenunterhalt zahlen muß, obwohl sie mir deutlich erklärt hat, das sie im haus bleiben wolle und auch mit wenig Geld auskommen könne??

Ich wäre auch gerne im Haus gebliben und hätte das ganze eher bezahlen können.

Falls ihr jetzt fragt, warum ich das nicht gemacht habe, kann ich Euch nur auf meine Geschichte in "Deine Geschichte" verweisen, da ist alles genau beschrieben.

War halt psychisch total fertig und mir ist der Schritt von der Psychologin empfohlen worden.

Für Antworten und Tipps wäre ich Euch sehr dankbar

sln

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2010 22:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn ihr nicht verheiratet seid und euer Sohn über 3 Jahre ist gibt es erstmal keinerlei Grund für sie Unterhalt für sich zu beanspruchen.

Wenn dann wäre in den ersten 3 Lebensjahren Betreuungsunterhalt für sie zu zahlen. Danach nur dann, wenn es Gründe gibt, die in der Person des Kindes liegen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 22:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi schmerzlassnach

In >>diesem Thread<< gibst Du an, dass Sohni 11 Jahre alt ist. Also das mit BU - nichts anderes wäre möglich - kann sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit abschminken. Zudem hat sie in vollem Umfang sich einen Wohnvorteil anrechnen zu lassen und - Du kannst von ihr Miete verlangen.

Wer hat den Darlehensvertrag unterzeichnet? Du solltest da so schnell wie möglich raus - wenn es nicht anders geht eben über eine Teilungsversteigerung. Das gibt doch nur Probleme, wenn sie in der Hütte bleibt und Du das Darlehen bezahlst. Wie soll das denn in der Zukunft geregelt werden? Ihr seid nicht verheiratet, daher gibt es auch keine Zugewinngemeinschaft. Ihr seid lediglich gemeinsame Eigentümer - und euch nicht mehr grün. Hier gibt es keine falsche Rücksichtnahme, zählen tut hier Geschäftsgebaren. Da scheint Deine Ex ganz tüchtig zu sein. Was macht sie denn sonst so den Tag über?

Die Nebenkosten des Hauses interessieren Dich nicht die Bohne. Nur der Darlehensvertrag sollte Dich interessieren. Und wie kommt sie bei Deinen Zahlen auf 600€ KU??? Die DDT endet bei einem 11-Jährigen bei 491€.

Du solltest schleunigst Deine Hausaufgaben machen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 23:31
(@schmerzlassnach)
Rege dabei Registriert

Moin Oldie !

Sorry, aber habe ich etwas von 600 Euro KU geschrieben bzw. kann man den betrag in meinem Beitrag so rauslesen??

Dann habe ich etwas falsches wiedergegeben.

Nochmal die Zahlen: 1400 Euro durch Halbtagsjob und KU.  Abzuege für Haus 800 Euro inkl. Nebenkosten.

Bleiben für die beiden zum Leben 600 Euro übrig.

Vielen Dank für Eure Beiträge

sln

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2010 08:04