Hallo, ich bin neu hier und brauche einmal Euren Rat oder Eure Meinung....
Der Unterhalt an meine Ex-Frau und die beiden Kinder (9 und 13 Jahre) wurde von meinem Einkommen
von vor drei Jahren berechnet. Damals hatte ich ca. 1650€ Netto, mir wurden für Frau und Kinder 700€
Unterhalt berechnet. Ich muß also mit knapp 930€ auskommen..
Inzwischen habe ich ein Nebengewerbe welches zwar noch keine Umsätze abwirft aber das glaubt mir meine Ex-Frau nicht. Sie hat mich vor 1,5 Jahren beim Finanzamt angezeigt als sie vermutete das Gewerbe wäre noch nicht angemeldet und ich würde mir schwarz in die Tasche wirtschaften.
Das war ein harter Brocken, ich mußrte alles offenlegen aber es gab einen guten Ausgang ;o) Soviel nur mal zu dem Thema wozu meine Ex-Frau alles fähig ist...
Mittlerweile ist mein Gehalt auf ca. 1800€ Netto angestiegen und meine Fragen nun ob ich sich nach dem neuen Unterhaltsrecht lohnt alles noch einmal neu berechnen zu lassen. Nicht das der Schuß nach hinten losgeht und ich noch mehr zahlen muß nur.... eigentlich müßte man ihr doch wenigstens eine Halbtagsstelle anrechnen oder? Allerdings ist die Kleine öfter mal krank, kann sie dann sagen das die Kinder mehr "Pflege" benötigen und sie morgens nicht arbeiten kann?
Sie macht zurzeit über das Arbeitsamt eine wiedereingliederung in den Job als Industriekauffrau...
Was meint ihr, lohnt sich eine Neuberechnung für mich oder ist das Risiko zu hoch am Ende mehr bezahlen zu müssen? Für die kinder zahlt man ja gerne aber wenn einem ins Gesicht gesagt wird "Ich muß ja nicht arbeiten..." kommt einem die Galle hoch. Ach.....sie geht nebenher noch auf 400€ - Basis putzen...
Ich ziehe nun mit meiner Freundin zusammen und wir könnten etwas mehr Gled ganz gut gebrauchen...
In dem Sinne schon einmal vielen Dank für Eure Antworten
Thomas
Was meint ihr, lohnt sich eine Neuberechnung für mich oder ist das Risiko zu hoch am Ende mehr bezahlen zu müssen?
Mehr wohl nicht, zwar ist Dein Einkommen gestiegen, der Selbstbehalt aber auch (von 890€ auf 1000€), also da ist nichts zu holen, und wenn Du sagst, Dir blieben damals 930€, war das auch mit arg spitzer Feder gerechnet (also nichtmal 5% Kostenpauschale?).
Wenn Du bisschen mehr verräts, z.B. den OLG-Bezirk, Deine Fahrtkosten, evtl. Altersvorsorgeverträge, und wie Du die 1800€ berechnet hast (Weinachtsgeld?) und ob Dein Nebengewerbe immer noch bei 0 ist, dann können wir Dir vielleicht eine konkretere Einschätzung geben.
Wenn Du auf die Erwerbsobligenheit baust, wäre der bessere Zeitpunkt, wenn der Kleine auf die weiterführende Schule kommt, nach den meisten aktuellen Leitlinen ist da eine Grenze.
Moin Thomas,
Dein möglicher "Exit" wäre vor 1,5 Jahren gewesen: Nach einer solchen Anzeige beim Finanzamt kann man mit einigen Chancen den § 1579 BGB einwenden und den nachehelichen Unterhalt wegen eines schwerwiegenden Verstosses gegen die Interessen des Unterhaltsverpflichteten einstellen oder kürzen. Muss man allerdings gleich machen; jetzt ist es vermutlich zu spät.
Zu Deiner zweiten Frage: Ob sich eine Neuberechnung für Dich "lohnt", ist nicht der Punkt; alle zwei Jahre kann Deine Ex eine Neuberechnung bzw. Auskunft über Deine Einkünfte verlangen. Solange sie das nicht tut, musst Du allerdings nicht aktiv werden. Und: Auch sie ist in diesem Zusammenhang zu wahrheitsgemässer und vollständiger Auskunft über ihre Einkünfte verpflichtet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dankeschön für Eure Antworten !
@brille007:
Ich weiß leider nur inoffiziell das Sie mich angezeigt hat, meine Steuerberaterin konnte einen Blick in die Akten "erhaschen", somit gibt es auch keine Beweise außer halt das ich es weiß...
Ich weiß das sie ihren 400€-Job offiziell ausübt aber laut Gericht darf sie das ohne Abzüge.
@Papasorglos:
Das mit den 1000€ habe ich mal einem Anwalt gesagt und der meinte das wäre nicht so, nur in speziellen Fällen. Für mich ist Siegburg und somit das OLG Köln zuständig.
1800€ sind inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld und wie Gesagt ca. +-50€ jetzt mal aus der Hand geschüttelt.
Fahrtkosten habe ich kaum welche bei 8km zum Job, ich habe noch eine Zusatzrente als Lebensversicherung in Form von VWL mit 20€ Zuzahlung. Mein Nebengewerbe wirft immer noch um die 0€ ab
Hi Papa-Tom
Aus den URL des OLG Köln:
21.4 Mindestselbstbehalt gegenüber Ehegatten
Der eheangemessene Selbstbehalt beträgt 1.000 €. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 400 € enthalten.
Du solltest über einen RA-Wechsel nachdenken. Der jetzige scheint entweder kein Wissender oder kein Kämpfer (oder noch schlimmer) zu sein. Sag' jetzt bitte nicht, dass er Dich bereits die ganze Zeit berät. Seine "speziellen Fälle" erstrecken sich meines Wissens nur auf Minderjährigen-UH, also wenn eine gesteigerte UH-Pflicht besteht. Das trifft aber bei Ex-Partnern nie zu..
Um Akteneinsicht zu erhalten bedarf es eines eigenen RA. Nur der darf das beantragen.
Die 1000€ SB sollten definitiv drinne sein. Das OLG Köln erkennt leider die 5%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen nicht an sondern fordert Belege. Allerdings kennt es die Kilometeranrechnung bei PKW-Nutzung nach Billigkeitsgründen. Fährst Du mit PKW zur Arbeit?
Ab dem 9.LJ des jüngsten Kindes ist eine Teilzeitarbeit für Ex durchaus zumutbar und wird häufig in der Rechtssprechung auch ausgeurteilt. Damit sollten die 400€ EK der Ex angerechnet werden - natürlich nach Bereinigung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Dir Oldi,
dieser Anwalt hat mich in Sachen Verkehrsrecht vertreten und das sehr gut. Da er auch Familienrecht macht habe ich ihn einfach mal nach den 1000€ gefragt.
Meinen Letzten Familienanwalt habe ich rausgeworfen, genau wie den davor. Alle Beide haben nicht wirklich was gebracht nur.......... wie findet man einen vernünftigen Anwalt der sich auch trotz Pkh anstrengt?
Die letzten Beiden habe ich auch auf Empfehlung gefunden....
Sehe ich das richtig? Ich zahle einfach weniger und sie muß dann mit dem Anwalt kommen und die Sache ins Rollen bringen oder... sie nimmt es hin...!
morgen
Sehe ich das richtig? Ich zahle einfach weniger und sie muß dann mit dem Anwalt kommen und die Sache ins Rollen bringen oder... sie nimmt es hin...!
Das kommt darauf an, in welcher Form der bisherige UH geregelt wurde. Du müsstest mal sagen, ob Titel vorhanden sind oder Vergeleiche abgeschlossen wurden. Selbst bei einer Vereinbarung kommt es auf den Wortlaut an.
Existieren lediglich mündl. Vereinbarungen so könntest Du theoretisch den UH an die Ex sofort einstellen. Allerdings wäre damit bestimmt nichts ausgestanden.
Ich würde Dir empfehlen, nochmal mit Deinem RA zu sprechen (weise ihn ruhig auf die >>URL des OLG Köln<< hin) und zu schauen, ob da nicht doch Bewegung reinkommt.
Eine Erhöhung des EU halte ich für ausgeschlossen, da für diese UH-Leistung nur das eheprägende EK herangezogen wird.
Also so einfach den UH kürzen wollen - das könnte echt nach hinten losgehen.
Gruss oldie
Edit:
wie findet man einen vernünftigen Anwalt der sich auch trotz Pkh anstrengt?
Schau mal >>hier<< nach, vielleicht findet sich da was. Sonst stelle selbst die Frage dort.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Morgen,
nur der Vollständigkeit halber.
PapaTom möchte sowohl den KU als auch den EU neu berechnen lassen.
Also gilt zu unterscheiden. Für KU gilt der SB von 900 €, für den EU der von 1.000 €.
In der gerichtlichen Konsequenz aus beiden Tatsachen ergibt sich, das sein SB von derzeit 930 € doch korrekt ist :wink:.
Über Sinn oder Unsinn einer freiwilligen neuberechnung schweige ich zu dieser frühen Stunde.
PapaTom kann ja mal alle relevanten Daten einstellen, die User hier rechnen und dann kann er immer noch überlegen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Morgen,
vor allem ist ja interesant wieviel EU, da dieser steuerliche Vorteile bringt. Nicht dass PapaTom dann nach eienr neuberechnung in Summe fast das gleich zahlt, aber als KU und nicht mehr als EU... bringt ja dann unter dem Strich nur Miese, oder??
Ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Fahrtkosten habe ich kaum welche bei 8km zum Job, ich habe noch eine Zusatzrente als Lebensversicherung in Form von VWL mit 20€ Zuzahlung
Naja, 8km sind immerhin auch 88€ nach der Kilometerpauschale, das deckt sich ja quasi mit der 5%-Pauschale. Und ein ÖNPV-Ticket wird wohl auch so um den Dreh kosten.
1800€ minus diese 88€ minus die 20€ WVL sind 1692€, also genau die ca 700€ über dem 1000€-Selbstbehalt, die Du jetzt bezahlst.
Und noch ein Aspekt spricht für den Never-Touch-A-Working-System Ansatz: Die KM und die Kinder sind mit dem 400€-Job, dem Kindergeld und diesen 700€ schon knapp unter dem ALG2-Bedarf, eine Unterhaltskürzung aufgrund eines rein fiktiven Einkomms würde Dir also die ganz reale ARGE auf den Hals hetzen und davon wird's auch nicht besser.
Ohje.... das wird ja immer komplitzierter ;(
Es handelt sich bei uns um einen Vergleich. Mein damaliger Anwalt meinte das wäre das Beste gewesen....
Mir geht es aber auch darum ab wann die Kindesmutter wieder arbeiten muß? Da gibt es das neue Urteil aber irgendwie kommt man da wohl immer drum herum :o(
Hi,
einen Vergleich (=Vertrag) kannst du nicht einfach so abändern, sondern musst dich dran halten. Kannst ja auch nicht einfach so einen Mietvertrag, den du abgeschlossen und unterschrieben hast, nach Gutdünken ändern und weniger Miete überweisen. Da steigen sie dir aufs Dach.
Stell mal am besten anonymisiert die Vergleichsdaten hier ein, vor allem ist wichtig, ob es Befristungen doer Ausstiegsklauseln gibt.
Dann gucken die Leute hier drüber und sagen ob sich was machen lässt.
ggf Abänderungsklage, aber das ist wirklich die Frage ob es sich lohnt!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Papa Tom,
bezüglich der Verpflichtung an Deine Ex wieder arbeiten zu gehen, hat unsere Anwältin gesagt, dass mit dem Erreichen des 12. Lebensjahres eine Mutter zur vollschichtigen Arbeit verpflichtet werden "k a n n ". Die Betonung liegt auf " k a n n ". Denn letztendlich spielt es eine Rolle, ob die Kinder eine ausreichende Ganztagsbetreuung haben oder nicht. Ebenso geht es darum, ob Deine Frau während der Ehe gearbeitet hat, oder Hausfrau gewesen ist. Also inwieweit die Ehe die Zeit nach der Ehe prägt. Letztendlich ist es Ermessenssache des Richters. Da eins Deiner Kinder erst 9 Jahre als ist, halte ich eine Neuberechnung für sehr schwierig, vor allem deshalb, da ihr vereinbart habt, dass Deine Ex 400 € monatlich hinzuverdienen darf, ohne, dass das auf den Unterhalt angerechnet wird. Steht auch in der Vereinbarung, dass dies keine präjustizierende Wirkung für die Zukunft haben sollte? Das wäre wichtig, denn dann kannst Du auf jeden Fall den Unterhalt neu berechnen lassen, wenn Dein jüngstes Kind das 12. Lebensjahr erreicht hat. Zu beachten ist aber auch, dass dann eventuell nur noch zwei anstatt drei Personen unterhaltspflichtig sind und dadurch oft die Unterhaltsstufe für die Kinder um einen Rang erhöht wird.
(Man möge mich korrigieren, wenn ich hier falsch liege)
LG flieder
@flieder,
grundsätzlich hast du sicher recht mit deinen Ausführungen, aber wenn papaTom einen Vergleich geschlossen hat, so ist dieser zunächst bindend.
Steht da drin, er zahlt seiner Exfrau xx € für immer, so zahlt er die. Egal ob sie arbeiten geht, oder die Kinder erwachsen werden. Steht aber drin, er zahlt, aber nur wenn zzz zutrifft oder solange bis yyy eintritt, so ist dies bindend. An eine Abänderungsklage sind sehr hohe Anforderungen gestellt, da so ein Vergleich ja freiwillig abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einem Urteil. Deshalb sind so viele hier der Meinung, am besten niemals einen Vergleich in Unterhaltssachen zu schliessen.
Am besten, papaTom lässt es uns wissen, wie es bei ihm vereinbart wurde.
LiGr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Tja, leider befinde ich mich gerade mitten im Umzug und alles ist in Kartons verpackt. Es wurde aber vereinbart das dieser Vergleich nach zwei Jahren neu ausgehandelt werden kann falls jemand eine Neuberechnung möchte.
Ich verstehe nur nicht warum überall in den Medien von dem neuen Gesetz geschwärmt wurde, daß nun die Frau endlich früher wieder arbeiten muß aber eigentlich ist es nicht so. Meine Kleine ist 9 und den ganzen Vormittag in der Schule. Warum also sollte meine Ex-Frau nicht wenigstens arbeiten gehen ???
Hallo PapaTom,
Es wurde aber vereinbart das dieser Vergleich nach zwei Jahren neu ausgehandelt werden kann falls jemand eine Neuberechnung möchte.
Dann ist jetzt doch nur die Frage, wann diese Zwei-Jahres-Frist abläuft - und dann wirst du derjenige sein, der eine Neuberechnung möchte. Natürlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage, nicht wahr? Es dürfte allerdings klar sein, dass deine Verflossene so viele Regelungen wie nur irgend möglich aus dem alten Vergleich in eine Neuregelung mit hinüberretten möchte. Dürfte also ein recht heftiger Kampf werden ...
Ich verstehe nur nicht warum überall in den Medien von dem neuen Gesetz geschwärmt wurde, daß nun die Frau endlich früher wieder arbeiten muß aber eigentlich ist es nicht so.
Welche Zeitungen liest du, welches Fernsehprogramm siehst du? Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass die Medien von diesem Gesetz geschwärmt hätten; die meisten Kommentare gingen meiner Meinung nach eher in die Richtung, dass es den armen, benachteiligten, unterpriviligierten, erbarmenswürdigen Alleinerziehenden Müttern dadurch noch viel schlechter gehen würde als wie zuvor, und so weiter. Inzwischen ist es in der Öffentlichkeit ja recht still geworden um dieses Thema. Liegt vermutlich daran, dass sich in der Praxis verdammt wenig geändert hat ;-(
Meine Kleine ist 9 und den ganzen Vormittag in der Schule. Warum also sollte meine Ex-Frau nicht wenigstens arbeiten gehen ???
Weil sie das deutsche Familienunrecht auf ihrer Seite hat.
Aber im Ernst: Wenn euer Vergleich ausläuft, informiere dich rechtzeitig vorher, wie es mit einer eventuellen Hortbetreuung nach dem Unterricht aussieht (ggf. bei einem Schulwechsel nach der vierten Klasse unauffällig darauf hinwirken, dass sie an eine Schule kommt, wo das möglich ist), und wie die Betreuung in den Schulferien geregelt werden könnte. Versuche außerdem anhand von Stellenanzeigen schon mal herauszufinden, wie gut oder wie schlecht die Aussichten von Madame sind, in ihrem früheren Beruf wieder Fuß zu fassen, bzw. was sie für Alternativen hat. Das alles wären zwar eigentlich eher ihre Probleme als deine, aber solange sie glaubt, sie könne dich anzapfen, dürfte ihre Motivation da eher gering sein und sie wird tausend Gründe finden, warum sich gar nicht oder nur ganz wenig arbeiten kann. Es wäre gut, wenn du ihr dabei von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen kannst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
die 2 Jahre sind vor etwa 1,5 Jahren ausgelaufen. Da mir bisher niemand sagen konnte ob ich mir hinterher schlechter stehe, habe ich es noch nicht gewagt. Wie ich gemerkt habe ist ein guter Anwalt auch eher glückssache. Ich habe schon allzu oft versprechungen entgegen genommen und hinterher hieß es "da kann man nichts machen". Wie finde ich einen guten Anwalt ? Wie gehe ich da vor, frage ich ihn ob er mich vertritt, ich aber kein Geld habe? Damals mußte ich mich verteidigen, da gab es dann Prozeßkostenhilfe die immer wieder verlängert bzw. erneut beantragt wurde..
Das dies wieder eine Schlacht wird, darüber bin ich mir im Klaren. Meine Ex zieht da immer die Kinder mit rein. Nur denke ich das die Beiden mittlerweile verstehen...
Gruß und danke
Tom
Hallo PapaTom,
die 2 Jahre sind vor etwa 1,5 Jahren ausgelaufen.
Da habe ich dann wohl etwas missverstanden oder schlicht übersehen. Es geht also jetzt, hier und heute um die Frage, ob es sich lohnt, ein neues Fass in der Unterhaltsberechnung aufzumachen? Dann versuche ich mal eine Überschlagsrechnung (auch wenn andere hier im Forum diese Rechnerei deutlich besser beherrschen als ich).
Erst mal, zum Kindesunterhalt. Du hast incl. Weihnachts/Urlaubsgeld 1.800 Euro netto pro Monat. Davon abgezogen 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen bleiben 1.710 Euro, damit bist du mitten in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle, d.h. auf ein paar Euro mehr oder weniger bei den Abzügen kommt's nicht an, du bist und bleibst in Stufe 2. Du hast die Standardsituation von drei Unterhaltsempfängern (eine Frau, zwei Kinder), d.h. da gibt's auch keine Hoch- oder Herabstufung. Ist folglich ein Tabellenunterhalt von 339 Euro für das jüngere Kind (Altersgruppe 6 bis 11 Jahre), und 396 Euro für das ältere Kind (Altersgruppe 12 bis 17 Jahre). Deine Frau bekommt das Kindergeld von zweimal 164 Euro, davon kannst du jeweils die Hälfte vom Tabellenunterhalt abziehen, also ein Zahlbetrag von 257 Euro bzw. 314 Euro, insgesamt also 571 Euro Unterhalt für die Kinder.
Das heißt: Wenn du heute insgesamt 700 Euro zahlst, müsste der neu berechnete Unterhalt für deine Ex ein gutes Stück weniger als 129 Euro betragen - denn wenn das erwartete Ergebnis lautet, dass du anstelle von 700 Euro in Zukunft vielleicht 690 Euro zu zahlen hättest, würdest du dir den ganzen Stress vermutlich nicht antun, oder? Wobei es natürlich dir überlassen bleibt, ab welchem Betrag du die Sache durchfechten willst.
Um eine Größenordnung zu sehen, tue ich jetzt mal so, als könne deine Ex 800 Euro netto verdienen (also doppelt so viel wie derzeit). Dann sieht die Rechnung, stark vereinfacht, so aus:
Du ziehst von deinen 1.800 Euro netto die 5% Pauschale, die 20 Euro Zuzahlung zu den VWL, sowie den Kindesunterhalt von 571 Euro ab, bleiben somit 1.119 anrechenbares Einkommen. Sie zieht von ihren 800 Euro ebenfalls 5% Berufspauschale ab, bleiben 760 Euro. Über den Daumen gepeilt musst du ihr von der Differenz zwischen deinen 1.119 Euro und ihren 760 Euro die Hälfte abgeben, wobei ich mir jetzt die elende Rechnerei mit dem Erwerbsbonus schenke, weil das Ergebnis ohnehin gekappt wird bei den 119 Euro, die du über dem Selbstbehalt von 1000 Euro liegst, den du ihr gegenüber hast. Insgesamt also 571 Euro für die Kinder und 119 Euro für die Ex, in Summe 690 Euro. Das heißt: (a) es ist kaum weniger als das, was du jetzt bezahlst; (b) die Rechnung liefert m.E. wegen des Selbstbehaltes das gleiche Ergebnis, wenn deine Ex gar nichts verdient.
Wie gesagt - nur eine Überschlagsrechnung. Mögen die Experten hier überprüfen, ob ich irgendwo ein paar Denk- oder Rechenfehler drin habe, aber für mich sieht es so aus, als wäre da im Moment für dich nicht viel zu machen. Ihr für bestenfalls zehn Euro im Monat den Fehdehandschuh in den Ring zu werfen - ich glaube, ich würde das nicht riskieren. Denn gehe mal davon aus, dass deine Ex für die Neuberechnung z.B. bestimmt wieder dein Nebengewerbe durchleuchten möchte, und sicher irgendwelche kreativen Ideen hat, wie sie dir daraus doch noch ein Zusatzeinkommen zurechnen kann. An deiner Stelle würde ich mir meine Energie lieber aufsparen für den Zeitpunkt, wo sich so ein Kampf eher lohnt. Heißt im Klartext:
Sie macht zurzeit über das Arbeitsamt eine wiedereingliederung in den Job als Industriekauffrau...
Na dann wünsch' ihr mal alles Gute, dass die Aktion ein Erfolg wird ... wenn sie erst mal wieder selbst Geld verdient, kann ggf. neu gerechnet werden. Versprech dir allerdings nicht zu viel davon, denn wie oben gesehen: Der größte Teil von den 700 Euro Unterhalt ist ohnehin Unterhalt für die Kinder, und für diesen Anteil ist es schnurzegal, ob und wieviel deine Ex verdient.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
DIE WELT IST UNGERECHT !!! 😡 😡 😡 😡 😡
