Hallo zusammen,
ich habe wieder ein paar Fragen, vielleicht könnt Ihr mir da etwas behilflich sein.
Trennungsunterhalt: muß ich meiner Frau zahlen, obwohl sie selber arbeitet und ausreichend verdient, soweit ist mir das bereits klar geworden, aber wie ist es mit nachehelichem Unterhalt? Der muß doch nur gezahlt werden, wenn die KM nicht genug zum Auskommen verdient oder sehe ich das falsch?
Habe bereits bei einem RA vorgesprochen und der sagte, ich müßte meiner Frau nachehelich zahlen, da(jetzt kommts) sie weniger verdient als ich!!
Ich finde, dann soll sie doch mehr arbeiten gehen, ich habe das Kind von Mo. bis Do. jeden nachmittag.
Da gibt es doch eine neue Regelung, was besagt diese?
Vielen Dank!
Hi
Habe bereits bei einem RA vorgesprochen und der sagte, ich müßte meiner Frau nachehelich zahlen, da(jetzt kommts) sie weniger verdient als ich!!
Das ist seit 2008 Blödsinn wenn pauschal behauptet. Als nachehelichen UH werden BU und EU ausgesprochen. BU aus kind- oder elternbezogenen Gründen, EU wegen ehelicher Nachteile z.B. als Ausstockungsunterhalt. Dabei ist der BU m.E. deutlich gefährlicher weil prinzipiell unbefristet.
Es wird darauf ankommen, wie die "Gegenseite" agrumentiert, worauf sie hinaus will. Wie alt ist das Kind/die Kinder?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Gib uns doch mal ein paar Zahlen zu deinem und ihrem Einkommen und das Alter der Kinder.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also hier ein paar Zahlen: Meine Tochter ist 5 Jahre alt, meine Ex verdient ca.1900Euro netto, ich ca.2500Euro,
Zahlst du denn schon TU und warum?
Gibt es einen Titel?
Wann wird eure Tochter 6?
Wie viel arbeitet eure Tochter?
Wie viel KU zahlst du?
Wie lange seid ihr schon getrennt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin moin,
TU zahle ich nicht,
KU natürlich (400 Euro derzeit), RA berechnete, daß ich für beide 620,- zahlen müßte, sie ist von einem Durchschnitt 2700,- bis 3200,- ausgegangen, (wenn ich den Jahresdurchschnitt berechne komme ich da hin)
getrennt seit 11.2009,
meine Tochter wird erst im Januar 6,
es gibt bis jetzt keinen Titel (zumindest weiß ich davon nix!)
:question: :question: :question: :puzz:
Kannst du bitte die Wahrheit sagen, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit!
Wer ist jetzt "beide"
Wieso sind es jetzt 2700,- bis 3200,- und oben noch 2.500,-
Wieviel denn nun?
Ist es bei ihrem Einkommen auch ganz anders?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ftreiber,
Wer ist jetzt "beide"
Ich schätze, mit "beide" sind Kind und Ex gemeint? Wobei wir das jetzt natürlich mal aufgeschlüsselt brauchen: Wieviel von den 620 Euro ist Kindesunterhalt, und wie viel soll Echsen-Unterhalt sein?
KU natürlich (400 Euro derzeit), (...) von einem Durchschnitt 2700,- bis 3200,- ausgegangen, (wenn ich den Jahresdurchschnitt berechne komme ich da hin)
Bitte konkrete Zahlen: Wie viel hast du denn nun genau verdient im Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate? Pauschale Angabe "liegt im Bereich von 2.700 bis 3.100 Euro" hilft da nur bedingt weiter (ich nehme an, deine 3200,- sind ein Tippfehler, vermutlich hat RA sich nämlich auf Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle bezogen?) - denn es ist zwar zu deinen Ungunsten wahr, dass nicht das normale monatliche Netto gilt, sondern auch jährliche Leistungen wie Weihnachsgeld anteilig mitzählen (was ja auch verständlich ist, sonst würde jeder mit seinem Chef ein mickriges Monatsnetto und zwei fette Sonderzahlungen pro Jahr aushandeln). Auf der anderen Seite ist es aber zu deinen Gunsten so, dass von diesem Zwölf-Monats-Durchschnitt noch berufsbedingte Kosten und, so vorhanden, zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden darf. Die spannende Frage für den KU ist in deinem Fall daher: Sind es nach Bereinigung um diese Abzugsposten noch über 2.700 Euro, oder sind es knapp unter 2.700 Euro. Und für den TU / EU gibt's eh' keine Tabellenzeilen, da muss man mit der konkreten Euro-Zahl rechnen.
Wie auch immer: Sogar wenn es nach Bereinigung noch über 2.700 Euro, aber höchstens 3.100 Euro sind, dann ist das Düsseldorfer Tabelle Zeile 5; so lange kein TU / EU gefordert war, hattest du nur einen Unterhaltsempfänger (das Kind) und hättest damit um eine Zeile nach Zeile 6 hochgestuft werden können (sobald Ex selber Unterhalt will, gibt's aber auch keine Hochstufung mehr, also aufpassen bitte), und das wären für ein fünfjähriges Kind 289 Euro (Zeile 5) bzw. 314 Euro (Zeile 6) - ich gehe jedenfalls davon aus, dass das Kindergeld direkt bei deiner Ex landet, oder?
es gibt bis jetzt keinen Titel (zumindest weiß ich davon nix!)
Wenn es kein Gerichtsurteil über zu zahlenden Unterhalt gibt, und du auch nichts unterschrieben hast beim Jugendamt oder Notar, wo sinngemäß drinsteht "hiermit verpflichte ich mich, xyz Prozent des Mindestbedarfs, das sind derzeit yzx Euro, als monatlichen Unterhalt für das Kind zxy zu zahlen" - nein, dann hast du noch keinen Titel.
Habe bereits bei einem RA vorgesprochen und der sagte, ich müßte meiner Frau nachehelich zahlen, da(jetzt kommts) sie weniger verdient als ich!!
Wichtig ist in dieser Frage im Moment nicht, ob du bei einem RA vorsprichst, sondern ob sie bei einem RA vorspricht (oder bei sonstigen wohlmeinenden Exen-Beratern von privater oder öffentlicher Natur). Ist Trennungsunterhalt denn bereits gefordert worden? Wenn nein, halte vorerst lieber noch die Füße still und zahle erst mal diese 400 Euro weiter. Wenn du die Berechnung des RAs hier einstellst, können wir das prüfen, bzw. wenn du uns die nötigen Daten lieferst, können wir das auch ausrechnen.
Ich hoffe, die 400 Euro sind auf dem Überweisungsträger jeweils als "Kindesunterhalt für <Name des Kindes>, <Monat und Jahr>" gekennzeichnet? Nicht, dass Madame auf den feuchten Traum kommt, die vierhundert Öcken seien für sie selbst, und den KU fordert sie irgendwann später nach ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sorry, natürlich falle ich in diese Spalte(2700,- bis 3100,-),
die erste Angabe von mir war das Netto im Monat, durch Weihnachtsgeld, Sonderzuwendung e.t.c. komme ich im Jahr allerdings dahin!
Ja das Geld ist als KU angegeben bei Überweisung,
Sorry nochnal, war mein Fehler!
Die Berechnung der RA hab ich nicht, da er mir das in seinem Programm im PC gezeigt hat, deswegen kann ich nicht EXAKT die Höhe sagen, weiß nur soviel, das beide zusammen ca.620,- zahlen müßte als Trennungsunterhalt.
Hallo ftreiber,
Die Berechnung der RA hab ich nicht, da er mir das in seinem Programm im PC gezeigt hat, deswegen kann ich nicht EXAKT die Höhe sagen, weiß nur soviel, das beide zusammen ca.620,- zahlen müßte als Trennungsunterhalt.
Hrmpf. Ich liebe Leute, die mit großer Geste eine Zahl verkünden, aber die Mühe scheuen, die zugehörige verdammte Berechnung mal eben über den Drucker zu jagen. Wie auch immer, ich mache mit deinen bisherigen Angaben mal eine Überschlagsrechnung. Ich gehe jetzt mal willkürlich davon aus, bei dir sind es nach Bereinigung (!) 2.800 Euro im Monatsdurchschnitt - nebenbei gefragt, hat der RA dein Einkommen bereinigt?
Wie schon gesagt, ist das dann für den KU die Zeile 5; keine Hochstufung, denn Madame will auch TU und somit bist du der Standard-Fall mit zwei Unterhaltsempfängern. Somit: 289 Euro Kindesunterhalt. Ab Januar wg. der nächsten Altersstufe dann 345 Euro. Achtung, der höhere KU senkt den TU, also solltest du bei allem, was du hierzu unterschreibst, auf alle Fälle festhalten, dass zum Januar 2011 der KU und der TU neu berechnet werden.
Für den Trennungsunterhalt: Bei dir also angenommene 2.800 Euro, bereits bereinigt. Davon ab geht der KU i.H.v. 289 Euro, bleiben 2511 Euro. Jetzt kommt es darauf an, welches OLG für dich zuständig ist, die rechnen nämlich unterschiedlich beim Erwerbsbonus (10%-Regelung oder 3/7-Regelung). Ich tue mal so, als gelte für euch die 10%-Regelung, dann kannst du von den 2511 Euro noch 10% als Erwerbsbonus abziehen, bleiben 2.260 Euro Verteilmasse.
Bei deiner Ex stehen 1.900 Euro netto zu Buche - falls da ebenfalls jährliche Sonderzahlungen draufkommen, sind diese zu deinen Gunsten natürlich ebenfalls zu berücksichtigen. Von den 1.900 Euro ziehen wir mal 5% für berufsbedingte Kosten ab (bei vielen OLGs ist das die Standard-Pauschale), bleiben bei ihr 1.805 Euro. Davon ab ebenfalls 10% Erwerbsbonus, bleiben 1.625 Euro.
Somit bei dir 2.260 Euro, bei ihr 1.625 Euro. Die Differenz beträgt 635 Euro, und die Hälfte davon darfst du bei ihr abliefern, also 317 Euro.
In Summe komme ich auf: 289 Euro KU, 317 Euro TU, insgesamt also 606 Euro. Im Rahmen der Messgenauigkeit stimmt das überein mit dem, was der Anwalt dir ausgerechnet hat. Für 'ne genauere Berechnung bräuchte man aber die exakten Daten zu deinem und ihrem Einkommen, Angaben zu berufsbedingten Kosten und abzugsfähigen Leistungen für zusätzliche Altersvorsorge (und ja, so noch nicht vorhanden, könntest du eine Riester-Versicherung o.ä. für dich abschließen, um dein unterhaltsrelevantes Einkommen zu drücken), sowie das zuständige OLG. Ach so, und für TU u.U. auch noch wichtig: Gibt's Schulden aus der Ehe, und wenn ja, wer bedient die Raten?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi ftreiber
Hmm, ein KU-Zahlbetrag entspricht einem bereinigten Netto-EK von knapp 5000€ - jeden Monat. Falls keine persönlichen Gründe bei Dir vorliegen verstehe ich das nicht. Das Zahlenwerk des RA sollte mal überarbeitet werden bzw. Du Deine Zahlen korrekt angeben.
In Ergänzung zu Malachit : Häufig wird der Erwerbstätigen-Bonus erst nach Abzug der Selbstbehalte gerechnet. So fällt er kleiner aus und der UH-Zahlbetrag steigt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Der KU - Betrag ist von mir freiwillig in dieser Höhe,da meine Ex bis jetzt auf ihren Unterhalt verzichtet hat.
So ähnlich wie Malachit das berechnet hat, habe ich es auch noch im Hinterkopf...ist nur blöd von mir, hätte mir
das gleich schriftlich geben sollen, naja man lernt dazu...
Trotzdem danke ich Euch für Euer Bemühen!