Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt nach zwei Jahren Ehe

 
(@esgehtlos)
Schon was gesagt Registriert

hi, mir steht wohl ne trennung ins haus. kind ist jetzt etwas über ein jahr alt. meine frau hat vor der geburt voll gearbeitet und nun arbeitet sie verkürzt. im streit war natürlich unterhalt ein thema. fürs kind ist klar, aber für die frau? sie meint das sie nun noch weiter verkürzen will nach der trennung und ich richtig zahlen soll .... habe meinen anwalt mal gefragt wie sich das verhält und er meinte irgendwas von ehelicher planung und das sie nicht ohne weiteres verkürzen kann, um noch mehr geld zu bekommen. ist das richtig, soganz verstanden habe ich das nicht. danke gruss es gehtlos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 10:43
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

grundsätzlich müsste Deine Ehefrau überhaupt nicht arbeiten, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Wie Eure Planung zu Ehezeiten war, interessiert keinen Richter. Die Frau braucht nur zu sagen, dass sie sich die Belastung Beruf und Kind anders vorgestellt hat und deshalb reduzieren muss / will.

LG
Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 12:36
(@esgehtlos)
Schon was gesagt Registriert

..nah das ist ja ganz ttoll geregelt... verdiene ca. 1900 netto. zale schon 309€ für ein anderes kind. was müsste ich zahlen? wenn ich also das ganze aussitze bis das kind 3 jahre alt ist.... mmmmm, nun müsste man mal das was zu zahlen ist und das was ich von der rente usw. abgeben darf gegenrechnen... danke gruss es gehtlos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 12:46
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was genau meinst Du mit "aussitzen"?

Zunächst mal hat Dein "neues"Kind Anspruch auf Kindesunterhalt. Dein Selbstbehalt beträgt hier 950€. Bei einem Nettoeinkommen von 1.900€ (bereits bereinigt?) kannst Du die zu zahlenden Kindesunterhalte in der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Da es nun offenbar insgesamt 3 Unterhaltsberechtigte gibt (2Kinder und Deine Noch-Frau) kannst Du eine Stufe in der DDT "nach oben" rücken. Dies bedeutet, dass Dein 1. Kind etwas weniger bekommen würde.

Von dem Dir nach Kindesunterhalt verbleibenden Nettoeinkommen wirst Du (mindestens) bis zum 3. LJ des 2. Kindes Unterhalt an Deine Noch-Frau zahlen (bis zum Selbstbehalt von 1.050€).

Wie  Jaydee schon schrieb ist es gut möglich, dass Deine Frau bei einem Gerichtsverfahren zum Unterhalt damit durchkommt, dass sie a.) sofort weiter verkürzt oder gar nicht mehr arbeiten geht und b) Du auch über das 3. LJ hinaus wg. "ehebedingter Nachteile" noch einige Jahre zahlen musst...

Du könntest dann versuchen, damit zu argumentieren, dass es Deiner Frau möglich war, trotz des geringen Alters des Kindes bereits wieder zu arbeiten...und das dies als eheprägender Zustand anerkannt wird.
Wie eine entsprechende Entscheidung Deines zuständigen Amtsgerichtes aussehen wird, kann hier nur spekuliert werden.

Gruß
Wegnachvorn

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 13:01
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

der Selbstbehalt ggü. der Kinder beträgt seit dem 01.01.2013 1000,- €, ggü. der Ehefrau 1100,- €.

Wenn wir davon ausgehen, dass 1900,- € bereits bereinigt sind, liegst Du lt. DDT in Gruppe 2. Weil Du 3 Personen unterhaltsverpflichtet bist, geht's eine Stufe runter, als DDT-Stufe 1. Das wären dann für das erste Kind 272,- €, für das zweite Kind 225,- €.

Zieht man den KU ab, bleiben bis zu Deinem Selbstbehalt noch 303,- € für Deine Ex über.

Da Du aber bei einem Einkommen ab 1901,- € in Stufe 3 liegen würdest, könnte die Rechnung so aussehen:
KU Kind 1: 309,- €
KU Kind 2: 257,- €
BU Ex: Differenz zum Selbstbehalt (mind. 235,- €).

Hier wäre mit gaaaanz spitzen Bleistift zu rechnen, ob man nach Stufe 2 oder 3 verdient.

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 13:17
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

der Selbstbehalt ggü. der Kinder beträgt seit dem 01.01.2013 1000,- €, ggü. der Ehefrau 1100,- €.

Korrekt, ich hatte die Erhöhung übersehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 13:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu Jaydee:
bereinigt heisst, dass 5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen und 4% vom Brutto für priv. Altersvorsorge abgezogen werden können, wenn dies auch vorhanden sind.
Bei den 5% müsste esgehtlos bei den unterhaltstechnischen Leitlinien des zuständigen OLG (Wohnort des Kindes) nachschauen, ob diese anerkannt werden.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 13:23
(@esgehtlos)
Schon was gesagt Registriert

was genau meinst Du mit "aussitzen"?

..naja, zu hoffen das die trennung in zwei jahren erst stattfindet. wie hoch sind denn eigentlich die abzüge von meiner rente? wie heisst das, versorgungsausgleich? gruss esgehtlos

**edit: Quoting korrigiert!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 14:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

wie hoch sind denn eigentlich die abzüge von meiner rente? wie heisst das, versorgungsausgleich?

Da Deine Frau wohl kurz nach der Geburt wieder arbeiten war, wohl nicht so viel. Das rechnen aber die Rentenversicherungsträger aus, meist nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde.

..naja, zu hoffen das die trennung in zwei jahren erst stattfindet.

Das halte ich für keinen guten Plan, es sei denn, Du siehst Dich als stark genung an, Dich nicht provozieren zu lassen, immer ruhig zu bleiben, egal was Dir gerade an den Kopf geworfen wird, etceterapepe...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 14:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin egl,

wenn ich also das ganze aussitze bis das kind 3 jahre alt ist....

Du hältst es für eine gute Idee, jetzt zwei Jahre Ehe und Familie zu spielen, um - vielleicht - ein paar Euros Betreuungs- bzw. nachehelichen Unterhalt zu "sparen"? Mit allem, was dazugehört - angefangen dabei, jeden Abend in ein "Zuhause" zu kommen, das keines (mehr) ist und jeden Morgen neben einer Frau aufzuwachen, die Du nicht liebst?

Einen Schutz vor Unterhaltsforderungen bietet das nicht; die können auch nach einer Trennung in zwei Jahren kommen. Aber Du wirfst für 200 oder 300 EUR im Monat zwei Jahre Deines Lebens weg.

Wäre es nicht besser, das Thema verantwortlich mit Deiner Frau zu besprechen und zu regeln; inklusive erheblicher Betreuungsleistungen durch Dich? Das würde Deine DEF entlasten und ihr die Beibehaltung bzw. Ausweitung ihrer eigenen Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 14:56