Hallo Gemeinde,
zum Fall:
Ich habe mit meiner Exfrau 14 jahre Ehe verbracht. Diese wurde nun im August 2008 geschieden. Bei dem Thama Versorgungsausgleich fragte ich dann vor Gericht, wie es sich mit den Einkünften meiner Exfrau im Ausland (Tschechien) verhalte. Daraufhin fragte der Richter meine Exfrau, ob sie denn im Ausland Einkünfte hätte, was sie verneinte. Nun fragte der Richtern nochmals, ob sie Einkünfte im Ausland hätte, wieso würde ich sonst danach fragen. Ihre Antwort war dann, dass es wohl nur ein wenig sei und wegen der Rente nicht angerechnet werden würde.
Jetzt fragte der Richter nochmals eindringlicher, immerhin hatte er in Erinnerung, dass dies ja irgendwo vorher schon erwähnt wurde - so wohl auch beim Antrag auf PKH. Hierauf kam nur ein stottern und seitens meiner Anwältin der Hinweis, dass es ja bis zur Einreichung der Scheidung nur wichtig wäre. Dies lies meine Exfrau Kreidebleich werden, da sie offensichtlich im Trennungsjahr nochmals alle Gehaltsunterlagen manipuliert hatte.
Der Richter entscheid nun, dass das Verfahren zum Versorgungsausgleich von der Scheidung abgespalten würde und er bei der Rentenanstalt eine Anfrage stellt. Die Antwort auf diese Anfrage kam entgegen aller Meinungen recht schnell (es vergingen nur 7 Wochen), denn immerhin mußte dies ja in Tschechien erst angefragt werden. Darin wurde nun mitgeteilt, dass sie in Deutschland innerhalb der 14 Jahre anrechenbare Rentenpunkte in Höhe von ca. 250 € erwirtschaftet hatte. Laut Auskunft aus Tschechien kämen dort innerhalb der letzen 5 Jahre (dies ist ca. die Zeit, seit der sie dort auch eine Anstellung hat) auch ca. 248 € zusammen.
Jetzt ergeben sich für mich einige wichtige Fragen:
1. Sie hat ja nun offensichtlich in allen bisherigen PKH-Anträgen, die bewilligt wurden, falsche Angaben gemacht - was tun?
2. Sie hat somit weitaus mehr Geld "verdient", als bisher angenommen - habe ich die Möglichkeit,Ehegattenunterhalt von ihr einzuklagen und wenn ja, wie und wo? Ich habe zwar eine Anwältin, aber mich fressen immer mehr die Kosten auf, auch wenn ich selbst PKH bewilligt bekomme.
3. Wer, wo und wie wird sie bzw. kann ich es initiieren, für diese Falschangaben zur Verantwortung gezogen? PKH, Steuer- und Sozialabgaben (da wir gemeinsam veranlagt waren, muß ich ja auch noch damit rechnen, für Nachzahlungen aufkommen zu müssen), Wohngeld, Rentenversicherung, etc. - wobei ich hier gern wüßte, womit ich noch zu rechnen habe bzw. wo ich vorab dann lieber "Selbstanzeigen" abgeben kann, um wenigstens nicht noch strafrechtlich mit zur Verantwortung gezogen zu werden. Ich betone nochmals - ich habe nichts von diesen Einkünften gewußt, da sie dies mit ihrem Chef (und Liebhaber) ausgearbeitet hatte.
Der Fall in der Gesamtheit ist noch viel komplizierter - da auch noch die familienrechtlichen Enscheidungen (Sorgerecht) bis zu einer strafrechlichen Entscheidung (verschiedene Delikte von ihr, in die sie mich mit hineinziehen wollte) ausgesetzt wurden. Dies ist dann künftig aber in anderen Threads zu lesen und für diese Anfrage uninteressant.
Ich danke euch allen für die Mühen
Olaf
Moin battlestar,
kannst Du mal eine Grössenordnung angeben (also: wieviele EUR pro Jahr hat sie über welchen Zeitraum verdient)? Es sollte zwar keine Rolle spielen; es ist aber durchaus entscheidend dafür, ob jemand ein Fass aufmacht oder ob das Ganze als unwesentlicher "Kleckerkram" abgetan wird, der sich im Ergebnis nicht auswirkt. Geht es bei den falschen Angaben auch um Unterhaltsfragen?
PKH und Versorgungsausgleich haben nicht zwingend miteinander zu tun - was im einen Fall lässlich sein kann, ist es im anderen vielleicht nicht. Aber das kann man nur anhand halbwegs konkreter Zahlen beurteilen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
in Deutschalnd sind mir bisher nur Einkünfte von ca. 1.000 € / Monat brutto bekannt. Genaue Angaben aus dem Ausland habe ich bisher nicht, hatte es jedoch schon vor einiger Zeit dem FA gemeldet, dass ich annehme, dort werden ganz andere Einkünfte erzielt. Meinen "Findungen" daheim (was sie so an Unordnung hinterlassen hat) deutet schon darauf hin, dass sie dort zumindest im Jahre 2005 und 2006 zwischen 1.500 und 2.000 € netto noch als Gehalt auf ihr Konto in CZ erhalten hatte. Von ihr mal erwähnte "Schwarzgelder" will ich nicht auch noch dazu rechnen - würde schwierig mit Beweis. Im Jahre 2006 legte sie meiner Anwältin aber auch Gehaltscheine vor, wonach sie angeblich nur 500 € brutto in CZ bekäme, was ich allein durch die jetzt gefundenen Kontoauszüge anders darstellen kann.
Gruß
Olli
