Hallo,
ich schildere hier mal die groben Eckdaten, damit man meinen Fall etwas nachvollziehen kann.
Ich verdiene ca. 2000 netto, habe eine 5 jährige Tochter und eine Ex mit der ich nicht verheiratet war.
Meine Ex arbeitet ca. 20 Std. und verdient ca. 950 netto. Meine Tochter lebt bei ihr.
Ich zahle momentan
223,- € Kindesunterhalt
250,- € Betreungsunterhalt
Diese Zahlungen sollen jetzt in einem Vertrag, vorläufig bis zum 8. Lebensjahr, festgeschrieben werden.
Ich hätte gern ein paar Meinungen dazu, da ich ein wenig ratlos und auch mit den gesetzlichen Regelungen
nicht so vertraut bin.
Also, bitte munter drauflos...
Hallo Rudi,
auf Basis deiner Angaben kommst du mit 223,- € KU etwas zu gut weg. Richtig wäre zur Zeit 242,- €. Das muss dich aber nicht scheren, solange nicht mehr verlangt wird.
Für BU gibt es so ohne Weiteres keine Veranlassung.
KM müsste dafür erst mal begründen, warum sie glaubt bedürftig zu sein, obwohl euer Kind schon 5 ist.
Wie klappt denn der Umgang?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
über das jugendamt habe ich erreicht, dass ich meine Tochter jetzt einmal
wöchentlich und jedes zweite Wochenende sehe.
Gruss Rudi
Warum zahlst du ihr BU?
Ist irgendwas tituliert?
Hast du Sorgerecht?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Sorgerecht teile ich mir mit ihr. Das habe ich vor der Geburt
so bei dem Jugendamt beantragt.
Tituliert ist noch nichts, aber sie hat Betreuungsunterhalt per Anwalt
angefordert. Eben für die Betreuung unserer Tochter. Wenn man
sich neue Urteile ansieht, hat das auch durchaus
Aussicht auf Erfolg.
Nebenbei: Warum sehe ich meine EMail Adresse neben meinen Beiträgen.
Kann ich das irgendwo ausschalten?
Das Sorgerecht teile ich mir mit ihr. Das habe ich vor der Geburt
so bei dem Jugendamt beantragt.
Hat sie denn auch die Sorgeerklärung unterschrieben?
Der Antrag alleine bewirkt nichts.
Tituliert ist noch nichts, aber sie hat Betreuungsunterhalt per Anwalt
angefordert. Eben für die Betreuung unserer Tochter. Wenn man
sich neue Urteile ansieht, hat das auch durchaus
Aussicht auf Erfolg.
Per Se zustehen tut ihr das nur bis zum 3. Lebensjahr.
Wie kommst du auf den Betrag von 250,-? Hat RA das gefordert?
Solange kein Titel existiert, solltest du die Zahlung sofort einstellen.
Auch und gerade, wenn sie per RA was fordert.
Solange du zahlst, muss sie nicht (wenig) arbeiten und solange sie nicht arbeit musst du zahlen.
Dieses Prinzip solltest du umgehend umdrehen!
Wie wird die Forderung denn begründet?
Hast du was geantwortet?
Ggf. anonymisiert hier rein stellen.
Nebenbei: Warum sehe ich meine EMail Adresse neben meinen Beiträgen.
Kann ich das irgendwo ausschalten?
Ja, dass du selbst sie sehen kannst besagt nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wobei man aber vermutlich davon ausgehen muss, dass ihr nicht mehr als die 20 Stunden zugemutet werden.
Was hat sie denn vor der Geburt eures Kindes verdient?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Sorgeerklärung hat sie auch unterschrieben. Das Sorgerecht
besteht somit.
Ich war mit der Sache auch bei einem Anwalt. Daraufhin hat es auch einigen
Schriftverkehr gegeben. Der Anwalt hat mir geraten es auf eine Klage ankommen
zu lassen. Ich befürchte jedoch, dass sich evtl. gleiche oder höhere Beträge ergeben
könnten und zudem hohe Gerichtskosten auf mich zukommen. Weiterhin fehlten mir von
ihm die Argumente, warum ich Aussicht auf Erfolg bei dieser Geschichte haben sollte.
Vor der Geburt hat sie ca. 1350,- € netto erzielt.
Also der Betrag ist schon einigermaßen plausibel.
Ob dein Gericht / OLG mehr oder weniger, oder sogar 0,- daraus macht ist zur Zeit nicht vorhersagbar.
In welchem OLG-Bezirk lebst du, bzw. deine Tochter?
Wenn du schon 250,- zahlst, was will sie denn haben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OLG ist Oldenburg
Forderungen bestehen auch noch Rückwirkend ca. 2.200 €
Rückwirkend geht überhaupt nur, bis zur "Inverzugsetzung" d.H. ab dem Moment, an dem du nachweislich zu einer Zahlung aufgefordert wurdest und auch nur, wenn das Gericht das so festlegt.
Oldenburg ist, glaube ich, ein nicht ganz so Mutterkreuzlerisch ideologisiert.
Ich denke, du solltest es versuchen. Chance und Risiko sind bei dir einigermaßen ausgewogen.
Wenn du es darauf ankommen lassen willst, musst du aber sofort die Zahlung einstellen, damit sie den Druck hat, mehr zu arbeiten. Wenn sie das dann kann, scheint das ja zu gehen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na gut, dein Eindruck zu Oldenburg in allen Ehren. Teilweise
schiessen hier die Moralapostel aber noch ziemlich scharf...
Okay, jetzt nochmal zwei Blickwinkel:
Über eine Einigung mit der Kindemutter würde ich mich persönlich
sehr freuen. Im Sinne von: "Das Beste für das Kind". Ich habe aber
keine Vergleichmöglichkeiten oder Meinungen. Insbesondere, was
die Zahlung anbelangt. Meine Ex hat auch die Tendenz meine Tochter
negativ zu beeinflussen, wenn die Dinge nicht so laufen, wie sie
sich das vorstellt. "Papa muss uns noch ganz viel Geld zahlen", oder
auch mal 3 Wochen wegfahren, ohne vorher Bescheid zu geben.
Wenn diese Dinge mit den Zahlungen nachlassen, würde mich
das sehr freuen und wäre sicherlich auch zum Wohle meiner Tochter.
Zudem sehe ich mich als Vater auch in einer gewissen Verantwortung.
Die ganze Geschichte hat nur einen üblen Beigeschmack. Ich habe mich
vor 3 Jahren auf Anraten von Profamilia und diversen anderen Gesprächen
von meiner Ex getrennt. Ursächlich war von ihr ausgehende körperliche
Gewalt, die unberechenbare Formen angenommen hat und für mich somit
nicht mehr tragbar war. Sie hatte im Grunde alle Möglichkeiten ein
Ende der Beziehung abzuwenden, indem Sie mit mir gemeinsam z. B.
zu Profamilia gegangen wäre. Darauf ging sie nicht ein.
Das Ergebnis: Ich sehe meine Tochter nur 1 x wöchentlich und jedes zweite
Wochenende. Bin der Bumann und muss zahlen. Ist doch Mist...
Und das Fazit: Geht das eigentlich auch umgekehrt?
Wenn ich mir jetzt also eine Frau nehme, mit ihr ein Kind zeuge und sie
dann ab und an mal vermöbel - Bis sie keinen anderen Ausweg hat
und sich trennt. Kann ich dann auch das Kind nehmen und sie
auf Unterhalt verklagen?
Und das Fazit: Geht das eigentlich auch umgekehrt?
Wenn ich mir jetzt also eine Frau nehme, mit ihr ein Kind zeuge und sie
dann ab und an mal vermöbel - Bis sie keinen anderen Ausweg hat
und sich trennt. Kann ich dann auch das Kind nehmen und sie
auf Unterhalt verklagen?
Probiers mal aus!
Dir wird dann sehr anschaulich erläutert, was in Deutschland unter Gleichberechtigung verstanden wird!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo war schneller 🙂
Nach meiner Einschätzung dürftest Du nur bis "vermöbeln" kommen....dann kommen die Onkels mit schwarzen Anzügen (ehemals grün), Du wirst der Wohnung verwiesen .... und zahlst in Zukunft für zwei.
Das hättest Du damals machen sollen. Die Frau rausschmeißen, Schloss auswechseln und Kind bei Dir behalten. Für Lamento ist es jetzt zu spät.
Es ist alles Mist, rudi-ratlos....und unfair.
Aber Kopf hoch, es geht noch viel viel schlimmer
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Da hast du Recht. Das wurde mir damals auch geraten.
Es geht mir hier auch nicht um Sentimentalitäten. Nur
so moralisch bin ich manchmal ein bischen verwirrt.
Was gibts denn noch für Perspektiven?
Jede beliebige, die in kriechender Haltung einzunehmen ist :rofl2:
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Im Ernst beppo hat schon das Wesentliche dazu gesagt. Beigeschmack ausblenden, konkrete Forderungen für Dich selbst aufstellen, die Realisierungschancen abwägen und dann nicht ins Bockshorn jagen lassen und durchsetzen. Bei dem was Du von Deiner Ex schilderst, scheint jeder Kompromiss faul zu sein.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Wow, hab jetzt spontan einen euphorischen Schub bekommen.
Danke Bronze!
Nochmal kurz ERNST: Spielen bei der gerichtlichen Beurteilung einer
Trennung und Klage auf Betreuungsunterhalt Trennungsgründe
überhaupt eine Rolle?
Wenn Du ganz klar nachweisen kannst, dass Deine Ex Dich mit Schlägen aus dem Haus getrieben hat (andere grobe Verstöße, oder Hintergehung, Betrug etc.), wäre das bei für den Ehegattenunterhalt von Bedeutung. Beim Betreuungsunterhalt? ... ich fürchte nicht, der hat eher was mit dem Kind zu tun. Aber ich kann die Frage nicht wirklich beantworten.
Im allgemeinen hebt ja schon der eigene Anwalt nur müde die Augenlider, wenn man mit "Trennungsgründen" kommt. Die interessieren nicht wirklich. Und alles was nicht beweisbar ist, würde ich ohnehin unter den Tisch fallen lassen. Fällt sonst nur unter "schmutziige Wäsche" - meine unmaßgebliche Meinung dazu.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)