Hallo zusammen,
ahhh und ohhh kann ich nur sagen - - - dieses Forum ist ja der Hit und erspart aufs Erste Termine bei
unwissenden AnwältInnen und Anwälten, die zumeist nur bei ihrer Abrechnung ganz genau wissen, von was
sie sprechen...
Ich hätte gern eure Erfahrung zu meinem Fall:
Weiblich, geschieden seit 2001, 2 Kinder. Die sind der Unterhaltsschlacht seit 1 bzw. 2 Jahren glücklicherweise entwachsen, da beide inzwischen 18, in Ausbildung, 1 lebt aushäusig, 1 bei mir.
2005 hat der 3. Richter (im 5jährigen Verfahren) Ehegattenunterhalt erwirkt für mich in Höhe von 543 EUR p.m. solange, bis mein Ex-Mann den letzten Arbeitstag vor der Rente hat - quasi lebenlang.
Mein ExMann hat während der Ehe ein Kind gezeugt und die 2.Frau dann auch geehelicht. 3 Jahre lebten die Kinder bei ihrem Vater mit der Stiefmutter, seit 4 Jahren jetzt wieder bei mir. Seit die Kinder diesen Umzug zu mir vollzogen, kümmert er sich kaum noch um seine "alten Kids".sondern nur noch um sein 7-jähriges Kind. Dazu ist er vor 4 Jahren mit 2.Frau und Kind Richtung seiner Eltern gezogen, 400 km von seinen Erstkindern entfernt.
Während der Ehe ( 13 J.) habe ich im Rahmen von 610 DM geringfügig gearbeitet, Mann machte Karriere und ich betreute die Kinder - klassisches Modell. Das bereue ich nicht, denn trotz des ganzen Familienmists sind beide ganz gut geraten. Ich habe nach der Trennung eine Umschulung IHK absoviert und auch sofort eine 1/2 tagsstelle (20 Std.) und einen 400 EUR Job gefunden, in beiden arbeite ich parallel seit 5 Jahren.
Einkommen meines Ex (aus 2004/05) ca. 9.000 EUR brutto, Steuerklasse 3, 2 Ki Freibeträge. Mein Unterhalt wird aus St. Kl. 1 berechnet und beträgt ca. 10 % seines Nettoeinkommens - was ich für die 2.Familie für zu verschmerzen halte.
Mein Éinkommen netto aus 2 Jobs: 1175 EUR + 154 KiG vom 2. Kind + 150 KU vom Vater + 543 Unterhalt ExMann = 2022 EUR, worüber ich mich überhaupt nicht beklagen kann, sondern einfach nur froh bin. 2. Kind kriegt KG + 200 Unterhalt selbst.
Jetzt kommt ein Schreiben seines Anwalts, dass ich Vollzeit arbeiten soll, mich zur Hälfte am Barunterhalt der Kinder beteiligen muss und er den Ehegattenunterhalt heruntersetzten bzw. aufheben will. Dass ich mich am Barunterhalt eh schon aktiv beteilige ist wohl klar, wasche Wäsche für die 1. mit Freund, sie kommen und essen bei mir, Unterstützung in der Lehrstelle, Hin- und Herfahren... bla bla, halt alles, was normal ist, wenn man seine Kinder liebt und für sie da ist.
Bedingt durch den künftigen Wegfall von 308 KG für die beiden und von deren pflichtmäßigem Unterhalt vom Vater bis jetzt und meiner baldigen Änderung in LSt. Klasse mit 0 Freibetrag rutsche ich finanziell ziemlich abwärts bei gleichzeitig bleibenden Kosten eben auch für die Kinder: ausw. Zimmer von Kind 1, Auto (berufsbedingt nötig), Wohung mit 2. Kind etc.
2022 - 154 KiG = 1717 - 150 KiUnterhalt = 1718 EUR und evtl. weniger Ehegattenunterhalt (denn die Kinder können von ihrem höheren Ausbildungsgehalt von 60 EUR mehr/Monat den wegfallenden Unterhalt bzw. Kindergeld nicht ausgelichen, d.h. ich bin naturgemäß gefragt). Entsprechend habe ich mehr Abzüge bei meinem Netto.
Vor 1 Jahr dachte ich, ich könnte mehr Ehegattenunterhalt verlangen, da er ja weniger Kindesunterhalt bezahlt (von je 375 auf 150 bzw. 200). Wie verhält sich die Sachlage lt eurer Auffassung?
Der Unterhaltspflichtige klagt über zuwenig Bares am Monatsanfang (geschätzte 5.500 EUR), die 2.Frau lebt in Braus und Saus ohne einen Finger zu rühren und klagt mit, die "alten" Kinder müssen es finanziell + emotional ausbaden und ich sollte als Zahlungsempfängerin am besten auch nicht mehr da sein.
Ich kann in meinem Fall nicht sehen, dass 2.Familien keine Zukunft haben können (zumindest in der Gehaltsklasse). Und: die 2. Frau kann sich durchaus im Vorfeld einen kompletten Überblick über die Lage machen, sprich: wieviele Kinder gibt es bereits, wie ist die finanzielle Lage, wie geht der Vater mit den Kindern um etc. und sich dann wohlüberlegt entscheiden.
Hier tappt die 1.Frau voll ins Ungewisse... wie es sich entwickelt in der Ehe, weiß frau/mann nie.
Danke für Einschätzungen!
Top40
Hallo top 40.
erstmal ist es richtig das ba dem 18. Genurtstag beide Elternteil zu Barunterhalt verpflichtet sind. Wenn du dieser verpflichtung durch Naturalunterhalt nachkomsmt, dann ist es eine Vereinbarung zwischen dem volljährigem Kidn und dir.
Das Begehren das du ganztags arbeitest um dem erwachsenen Kind KU zahlen zu können und evtl .auch keinen EU mehr zu benötigen ist durchaus statthaft und ok. Es ist auch nicht einsehbar warum er ein Leben lang für dich zahlen soll.
Wie und wovon seine neue Frau lebt braucht dich nichts anzugehen. Sorry, ist so. Mach dich frei von dieser Sache. Es klingt eher danach, als ob du das noch nicht wirklich verarbeitet hast und ihn und seine Neue (die wohl der Trennungsgrund aus deiner Sicht war) lange Zeit dafür "leiden" lassen wilslt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
[Hallo Tina,
danke für die rasche Antwort. Nun, ich möchte den ExMann nicht lebenslang leiden lassen, sondern lediglich selbst einigermaßen finanziell leben in Zukunft. Wenn sich mein Beitrag hier so anhört, nun ja, mir gehts dabei eben um die Kinder, und da sind tatsächlich noch schlechte Emotionen gegenüber ihrem Vater da. Fakt ist, dass er finanziell gut bis sehr gut dasteht aber ohne Klage bei Gericht keinen Euro KiU oder EGU freiwillig rausgerückt hat und mit dem entsprechenden Lebensalter der Kids Geldzuwendungen an sie gesetzeskonform zurückfährt, sein gutes Recht, ok. Aber sie bekommen eben auch keine freiwilligen finanz. Zugaben. Null, nichts.
Mit dem Umzug der Kinder zu mir hat er seine "natürliche Vatersorge" einfach über die Stuhllehne gehängt und da hängt sie noch. Die Kinder finden das nicht gut, müssen unverschuldet damit zurechtkommen und als Schlusspunkt gibt es bei seinen finanz. Verhältnissen halt noch nicht mal zum 18. Geb. ein Geschenk). Das nagt zugegebenermaßen an meinem Verstand. (Bei den Kindern inzwischen auch, wenn sie sehen, dass der Innenarchitekt zum Wohnzimmer einrichten bestellt wird , ihnen gesagt wird, es gibt keinen gemeinsamen Urlaub mehr, weil zu teuer, und die 2.Frau den Halbgeschwistern stolz verrät, dass die Kinderjacke ihrer Tochter ,6 J. ,350 EUR gekostet hat).
Ich konnte von meinen Eltern immer Unterstützung erwarten, bis heute, wenn ich danach gefragt habe. Meine Kinder können das nur bei mir - und mir wichtig, sie unterstützen zu können, eben auch finanziell (ohne sie zu verwöhnen). Mit dem kommenden Einbußen von Vater und ExMann Seite werden wir schon auch überleben, die Frage ist nur, ob das irgendjemand vom Gericht juckt oder es unter die Rubrik persönliches Pech fällt.
Falls 2. der Fall sein kann ich meinen Ärger nicht ganz verstecken :gunman:
Frage war, ob er bei seinem Monatsverdienst die restliche Altfamilie einfach finanz. fallen lassen kann, nach dem Motto, müssen sie halt selber sehen, wie sie weiterkommen - siehe obige Schilderung. Hätte ich z.B. Aussicht, bei weniger KiU-Belastung von ihm mehr EG Unterhalt zu bekommen (so war es glaube ich, früher mal) ?
Gruß von der aufgewühlten
Top40
Hallo top40,
wenn dir hier Userantworten sollten wöre es von Vorteil du würdest deinen Thread nichtnach jedem was duschreisbt schließen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Top40,
wie Du selbst schreibst, sind Eure gemeinsamen Kinder beide volljährig; also ist es ihre eigene Sache, sich um den Unterhalt zu kümmern und nicht mehr Dein Bier. Wobei ich einräume, dass es für die Freizügigkeit eines Zahlers durchaus erheblich ist, ob man ihm mit kalten Forderungen von der Sorte "das steht mir zu" gegenübertritt oder eben mit einem Cash-Plan, der sinngemäss lautet "Guck mal her, Dad, ich studiere jetzt ABC und brauche dafür im Monat XYZ EUR." Dass der eigene Vater nicht nur als zweibeinige Kreditkarte existieren sollte, sondern vielleicht auch in Form eines zwischenmenschlichen Kontakts, sollte im Zeitalter der Telekommunikation kein wirkliches Thema sein. Ansonsten gibt's eben nur das Minimum - wer will sich denn von einem Menschen finanziell abhängig machen, zu dem er gleichzeitig keinerlei Kontakt pflegen möchte?
Was den EU angeht: Seit Eurer Scheidung sind 6 Jahre vergangen; das ist genügend Zeit, sich wirtschaftlich auf eigene Beine zu stellen. Drei Jahre lang warst Du auch durch nichts gehindert, einer Vollzeit-Beschäftigung nachzugehen. Wo ist sie? Eine Ehe ist - entgegen mancher landläufiger Annahme - kein lebenslanges Versorgungsinstitut, und die vielgerühmte Emanzipation hat nicht nur Rechte, sondern auch ein paar Pflichten mit sich gebracht. Eine davon heisst "Eigenverantwortung". Nachdem Du sowohl die aktuellen Einkünfte Deines Ex-Mannes als auch den Preis der Kleidung seines Kindes zu kennen glaubst: Kann es sein, dass genau das Dich gerade zerfrisst - Motto: "Den Kerl bin ich gerne losgeworden, aber meinen Lebensstandard soll er mir trotzdem weiterfinanzieren, das ist mein Recht!"?
Falls Du hierfür Gerichte bemühen musst, würde ich es begrüssen, wenn dieses Gericht Dich auf Deine Eigenverantwortung hinweist. Es gibt für nichts im Leben Garantien. Ausser dafür, dass Menschen mit "bad emotions" ganz viele Falten kriegen und besonders schnell altern...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
sag mal top40....
....was ich nicht verstehe, wenn ich auch das verhalten des KV mit einem fragezeichen versehen möchte, warum gehst du bei 2 erwachsenen kiddies nicht vollzeit arbeiten? ich habe den eindruck, du beziehst dich "auf dein gutes recht" und willst dich lebenslang, wie du selbst schreibst, an deiner "erlittenen" ehe gütlich tun?
diese versorgungsmetalität geht mir erheblich gegen den strich. gehe arbeiten und gut ist es. wie jeder andere auch. auch finde ich merkwürdig, dass du dich beschwerst, dass dein exmann karriere gemacht hat. hast du nicht davon profitiert?
naja. ich hör auf, weil ich frauen wie dich nie verstehen werde. da ist meine ex ja besser, die "freiwillig" vollzeit arbeiten geht und das bei 2 mädchen, 14 und 18.
gruss bengel, der diese selbstverständliche haltung "ich will nur was mir zusteht" als abzocke sieht.
upps. brille07 war schneller, aber inhaltlich konform.
bengel
Hallo,
ich würde den Schuh auch umdrehen:
Arbeite Vollzeit, verzichte auf den EU und die Kinder sollten versuchen mit dem Vater eine vernünftige Ebene zu finden. Das heißt unter dem Strich, dass den Anspruch, den sie während der Ausbildungszeit noch haben, anhand eurer Einkommen auf euch beide verteilt wird, anteilig.
Ich denke auch, es ist nicht nötig, mit zwei erwachsenen Kindern Unterhalt vom Exmann zu beziehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
N'abend an alle "Antworter",
mein Posting hat euch wohl alle ziemlich in Ärger versetzt, dem Ton in den Antworten nach zu urteilen, danke trotzdem für eure Meinung.
Ich will hier niemand schlechte Laune bereiten. Ich gehe seit 20 Jahren arbeiten - ist das jetzt emanzipiert ? Mit 2 Jobs bringe ich es auf 30 Wochenstunden - woah. Bin mir auch für eine Anstellung bei der Zeitarbeit nicht zu schade, bevor ich mich arbeitslos melde. Bewerbe mich seit 2002 -auch auf Vollzeitstellen- in der Schul-, Ausbildungs- und Wohnumgebung meiner Kinder. Bis jetzt hätten mich 2 AG genommen, jedoch unter dem Gehalt, was ich mit 30 WoStd habe (wg. 400 EUR Job).
Wäre es klüger gewesen, einen dieser Jobs anzunehmen mit weniger Gehalt, dafür mit mehr Fahrtkosten und weniger Zeit für Familie? Aber vielleicht emanzipierter?
Ich will hier niemandem auf den Schlips treten oder provozieren - mich auch nicht rechtfertigen, und ziehe meine Fragen auf der Stelle zurück. Vielleicht kommen die auch von der "falschen Seite", nämlich einer Frau, die Unterhalt kriegt.
Schönen Abend + tschüss
Top40 😉
Danke für den Tipp mit dem "Thema schließen", dachte, das muss ich tun bevor ich das posting abschicke...
hallo top40,
du kassierst natürlich solche antworten, wenn du nicht alles schilderst in deinem fall. wenn es so ist, wie du nachträglich richtig stellst, sieht die sache klar anders aus. leider ist es so, dass viele mütter diese haltung haben, die ich dir unterstellt habe.
wenn es nicht so ist, bitte ich um entschuldigung.
gruss
bengelk
wenn es nicht so ist, bitte ich um entschuldigung.
Das find ich ziemlich nett. Angenommen.
Zum Thema Hintergrund von Trennung/Scheidung/Kinder sind wir hier ja nicht in einer PsychologieSprechstunde -
ich denke, wer was wissen will kann fragen, ansonsten entstehen hier ja ellenlange Stories - wer soll die denn lesen? (Wobei meine schon lang war)Schade nur, dass auf meine Fragen keine Antworten kamen.
Top40
Hallo,
2005 hat der 3. Richter (im 5jährigen Verfahren) Ehegattenunterhalt erwirkt für mich in Höhe von 543 EUR p.m. solange, bis mein Ex-Mann den letzten Arbeitstag vor der Rente hat - quasi lebenlang.
Mein Éinkommen netto aus 2 Jobs: 1175 EUR + 154 KiG vom 2. Kind + 150 KU vom Vater + 543 Unterhalt ExMann = 2022 EUR, worüber ich mich überhaupt nicht beklagen kann, sondern einfach nur froh bin. 2. Kind kriegt KG + 200 Unterhalt selbst.
Wieso ist der Kindesunterhalt für deine beiden Kinder so niedrig?
Bedingt durch den künftigen Wegfall von 308 KG für die beiden und von deren pflichtmäßigem Unterhalt vom Vater bis jetzt und meiner baldigen Änderung in LSt. Klasse mit 0 Freibetrag rutsche ich finanziell ziemlich abwärts bei gleichzeitig bleibenden Kosten eben auch für die Kinder: ausw. Zimmer von Kind 1, Auto (berufsbedingt nötig), Wohung mit 2. Kind etc.
Wieso hat Kind 1 ein auswärtiges Zimmer? Und wieso das Kind 2?
Also mir scheint, dein Ex hat keine Lust mehr Geld abzudrücken - und einen windigen Anwalt, der dich und die Kinder über den Tisch ziehen will. Ggf, solltest du dir auch einen Anwalt nehmen. Also für den Wegfall bzw. für die Kürzung des Ehegattenunterhlts sehe ich gute Chancen - obwohl du auf den richterlich festgelegten Betrag bestehen kannst und der auch pfändbar ist bei deinem Ex-Mann. Will dein Mann etwas anderes zahlen, muss er klagen. Hat er allerdings damit Erfolg, hast du Prozesskosten auf dem Hals. Wie genau hier die Aussichten stehen kann wohl nur ein Anwalt sagen.
Zum Kindesunterhalt gibt es dagegen viel mehr zu sagen.
Erstens wird der Kindesunterhalt ab 18 Jahre den Kindern direkt geschuldet - von beiden Eltern.
Zweitens berechnet sich der Kindesunterhalt aus der Summe der beiden Nettoeinkommen der Eltern lt. Düsseldorfer Tabelle. Deine Einkommensangaben irritieren mich etwas. Der Kinderunterhalt von bisher 375 legt ein Netto deines Ex von etwa 3000,- nahe, du selber gibst mehr als 5000,- an. Sei es wie es sei: Bis netto 4800,- steht jedem Kind über 18 ein Kinderunterhalt von 670,- zu, ab 4000,- immer noch 637,- und einem auswärts lebendem Kind ab 18 üblicherweise 640,- (kann nach Bundesland variieren). Von diesem Kinderunterhalt ist das Kindergeld komplett abzuziehen. Desgleichen die Ausbildungsvergütung (abzüglich 90,-). Der Restbetrag ist im Verhältnis der Einkommen der Eltern auf diese aufzuteilen. Also wenn du etwa 1/5 Nettoeinkommen deines Ex hättest, müsstest du auch nur 1/6 des Kindesunterhaltes tragen und dein Ex 5/6.
Drittens gilt (lt.BGB), dass die barunterhaltspflichtigen Eltern die Art des Unterhaltes weitgehends bestimmen können, solange die Kinder in der Ausbildung sind - d.h. solange du z.B. den Wohnraum für ein Kind bereithälst, kannst du diesen auf deinen Barunterhalt anrechnen und das Kind kann nicht einfach nach Lust und Laune ausziehen.
Und viertens: solange Kinder in Ausbildung bei dir wohnen, kanns du das Kindergeld bekommen - falls nicht das Kind selber diesen beansprucht..
Das wären so die Eckpunkte. Wo du da bzgl. Kinder weniger bekommst, kann ich rechtlich nicht nachvollziehen. Denn ab 18 steigt ja deren Unterhalt und du selber kannst deine Aufwendungen für die Kinder denen quasi in Rechnung stellen.
Und theoretisch stimmt es auch, dass rein rechnerich bei weniger zu zahlendem Kinderunterhalt dein Ehegattenunterhalt steigen müsste, weil dein Ex dann ja mehr Geld für dich übrig hätte - dazu müsstest du aber klagen und da wissen die Götter, ob der Richter nicht gerade einen schlechten Tag hat ...
Gruß,
Schwarz6