Ehegattenunterhalt....
 
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Ehegattenunterhalt. Alleinerziehender Vater muss ohne Ende an EX zahlen.

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(@schigger)
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Hallo Babbedeckel und alle anderen Leidensgenossen,
das AG Gericht hat gesprochen. Das neue Unterhaltsgesetz, so der Tenor, soll auch keine Sozialfaelle fuer Ehefrauen schaffen. Es bestehe eine Ehesolidaritaet auch nach der Ehe.
Was soll dieser Quatsch ? Um mir diesen Schwachsinn anzuhoeren, musste ich mir einen Tag Urlaub nehmen und 1200 km auf Privatkosten selbst fahren ????
Mir reicht es, ich warte auf das Urteil (soll erst im September kommen) und werde gleich zum OLG gehen. Ich bin es einfach satt. Mehr als arbeiten und alles zum Wohle der Kinder tun, kann man doch gar nicht. Ich bin so platt und halte es nicht mehr aus. Deutschland, mich siehst Du nicht wieder.
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 21:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Urteil würde ich gern veröffentlichen - auch wenn du in Berufung gehst. Kontaktdaten in meinem Profil und im Impressum.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 07.07.2008 22:07
(@schigger)
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Das Urteil selbst soll erst im September gesprochen werden. Offensichtlich brauchen Richterinnen viel Urlaub, nachdem die Akten dort 5 Monate herumlagen und sie angeblich am Wochenende die Akten studiert hatte, will sie das Urteil erst nach ihrem Urlaub fällen.
Kann man das Urteil auch per Email anfordern, sodass ich den Urteilstext hier einkopieren kann ?
Gruss
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 21:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das Urteil selbst soll erst im September gesprochen werden.

Bitte wie?

Kann man das Urteil auch per Email anfordern, sodass ich den Urteilstext hier einkopieren kann ?

Ich weiß nicht, wie modern dein AG ist.

Btw. Bist du "OLG" ?  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 08.07.2008 23:28
(@schigger)
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Hallo,  ich habe noch die Moeglichkeit auf einen schriftlichen Einspruch der Gegenseite zu reagieren. Danach soll das Urteil gesprochen werden. Auf Grund der Urlaubszeit verzoegert sich alles bis September.

Momentan bin ich wieder auf AG Level, da es sich um eine Abaenderungsklage handelt.

Gruss
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 13:22
(@ninchen)
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Hallo,

Selbständig? und oder gute Ausbildung?

Du hat die Kinder Sie wollen bei Dir sein ?

Wer vieles nimmt will später Alles und noch viel mehr :wink:.

Alles Gute

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Geschrieben : 09.07.2008 14:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ninchen,

das ist genau die Erfahrung, die fast alle geschiedenen Väter machen müssen.

Erst werden ihnen die kinder weggenommen und dann die Existenz.

Dass es bei dir und Schigger etwas anders ist, ändert nichts an dieser Regel.

Meistens ist es ja auch so, dass das nur gilt, wenn die Kinder bei der Mutter sind.

Hier sind genug Väter, die zwar die Kinder haben, keinerlei KU bekommen aber fleißig EU zahlen dürfen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 14:42
 elwu
(@elwu)

Hallo,  ich habe noch die Moeglichkeit auf einen schriftlichen Einspruch der Gegenseite zu reagieren.

Hallo,

was steht denn da *genau* drin, in diesem Einspruch?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 14:55
(@schigger)
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Hallo,
bin in einer medium guten Position als kfm Angestellter im Ausland beschaeftigt.  Die Kinder wollten beide zu mir, da der kleinere Sohn damals zu jung war, kam er per einstweiliger Verfuegung zu mir.

In dem Einspruch geht es darum, dass sie angeblich ehebedingte Nachteile hat. Sie hat ueber 20 Bewerbungen geschrieben in den letzten 20 Monaten und noch viel mehr, kann es jedoch nicht belegen. Ausserdem will sie krank feiern, aber trotz unserer Aufforderung keinen Rentenantrag einreichen. Sie sei mit 44 Jahren zu alt, um einen Job zu bekommen.

Die Richterin war sofort auf ihrer Seite. Ich glaube, dass die Richterin noch nicht einmal notiert hat, dass die Kinder bei mir leben, dass ich der alleinige arbeitende Elternteil bin, dass ich die Kinder fast jedes zweite Wochenende zu ihrer Mutter auf eigene Kosten bringe (1.200 km pro Wochenende mit Hoteluebernachtung), dass ich eine Nanny bezahlen muss und dass wir alle DREI (kids und ich) weniger NETTO verfuegbares Einkommen haben als nun meine Ex. Ich begreife es einfach nicht. Was habe ich nur falsch gemacht ... ?

Die Presse ist nicht interessiert. Offensichtlich sind solche Themen nicht beliebt oder lesenswert.

Gruss
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 22:07
(@schigger)
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BRAUCHE DRINGEND EURE HILFE.
Meine Ex hat einen Job und verdient Geld. Abaenderungsklage laeuft, aber das Urteil wurde noch nicht gesprochen.
Vorher war sie angeblich krank und ich musste HOHEN Ehegattenunterhalt zahlen, obwohl die Kids bei mir leben. Jetzt verdient sie DOPPELT, meinen Unterhalt und ihr eigenes Gehalt. Unterlagen wurden angefordert, aber es kommt nichts.
Darf ich die Zahlungen jetzt einfach einstellen ? Muss ich erst das Urteil abwarten ?
Warum darf sie mich zu spaet informieren, dass sie einen Job hat ? Ist es nicht Betrug ?
Mein Anwalt beruhigt mich nicht wirklich ?
Wer kann helfen.
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2008 01:11




 elwu
(@elwu)

Darf ich die Zahlungen jetzt einfach einstellen ? Muss ich erst das Urteil abwarten ?
Warum darf sie mich zu spaet informieren, dass sie einen Job hat ? Ist es nicht Betrug ?

Hallo,

1) Sie ist verpflichtet, dich unaufgefordert und zeitnah über ihr eigenes Einkommen zu informieren. Jedenfalls wenn das so hoch ist, dass es bei Berücksichtigung im Ersturteil zu einem geringeren Unterhalt geführt hätte. Wenn sie dich über längere Zeit nicht informiert, ist das ein Verwirkungsgrund für den ganzen Unterhalt. Eigentlich. Eigentlich deshalb, weil das natürlich vom jeweiligen Richter abhängt.

2) Du darfst die Zahlungen erst einstellen, wenn dir das per Urteil erlaubt wird.

/elwu

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Geschrieben : 09.09.2008 01:28
(@herbstanfang)
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Unterlagen wurden angefordert, aber es kommt nichts.

Hallo Schigger,

vielleicht hilft dir das hier weiter?

Unterhaltsgläubiger muss über Erhöhungen seines Einkommens ungefragt informieren

      Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 16.04.2008, Az. XII ZR 107/06, u. a. über die Frage zu entscheiden, ob der Unterhaltsgläubiger seinen Unterhaltsanspruch verwirken kann, wenn er den Unterhaltsschuldner nicht über eine wesentliche Erhöhung seines Einkommens informiert hat. Dies hat der BGH bejaht.

      Die Entscheidung des BGH:

      In dem verhandelten Fall verpflichtete sich der Unterhaltsschuldner in einem gerichtlichen Vergleich zu einer Zahlung von Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 557 Euro ab Oktober 2003. Dabei gingen die Parteien davon aus, dass die Unterhaltsgläubigerin über ein Netto-Einkommen von insgesamt 955 Euro verfügte. Schon ab Dezember 2003 erhöhte sich dieses Einkommen jedoch auf 1339 Euro. Der Unterhaltsschuldner wusste hiervon nichts und zahlte weiterhin den vereinbarten Unterhalt, welcher nun deutlich zu hoch war. Erst ein Jahr später wurde ihm die Einkommenserhöhung auf ausdrückliche Anfrage mitgeteilt.

      Das Gericht der vorherigen Instanz hat auf Antrag des Unterhaltsschuldners hin den Unterhalt entsprechend des höheren Einkommens herabgesetzt und den Unterhaltsanspruch zusätzlich für die Dauer eines Jahres um monatlich 100 Euro gekürzt, da insoweit eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB eingetreten sei.

      Diese Auffassung hat der BGH nun bestätigt: Der Härtegrund des § 1579 Nr. 5 BGB setze objektiv ein gravierendes Verhalten des Unterhaltsgläubigers voraus, was sich aus dem Wortlaut der Vorschrift „schwerwiegende“ und „hinwegsetzen“ ergebe. Damit stelle die Vorschrift nicht allein auf den Umfang der Vermögensgefährdung ab, sondern auch auf die Intensität der Pflichtverletzung. Nicht erforderlich sei es, dass dem Unterhaltspflichtigen tatsächlich ein Vermögensschaden entsteht. Es genüge eine schwerwiegende Gefährdung seiner Vermögensinteressen, die dadurch entstehen könne, dass der Unterhaltsschuldner bereits geleisteten Unterhalt trotz angestiegenen Einkommens des Unterhaltsgläubigers später nicht zurückfordern kann, was in der verhandelten Sache der Fall sei.

      Eine Pflichtverletzung, welche letztlich zur Verwirkung führt, sieht der BGH darin, dass die Unterhaltsgläubigerin den Unterhaltsschuldner nicht über die wesentliche Besserung ihres Einkommens –ungefragt- informiert hat. Die Unterhaltsgläubigerin treffe grundsätzlich eine Pflicht zur ungefragten Information. Ob sich diese Pflicht aus der vertraglichen Treuepflicht nach Abschluss des Vergleichs oder unabhängig von der Art des Unterhaltstitels schon aus dem unterhaltsrechtlichen Treueverhältnis ergibt, ließ der BGH ausdrücklich offen.

      Fazit:

      Unterhaltsgläubiger müssen nach Abschluss eines Unterhaltsvergleiches bei wesentlichen Einkommenserhöhungen den Unterhaltsschuldner ungefragt hierüber informieren. Ob dies auch für den Fall gilt, dass der Unterhalt nicht in einem Vergleich, sondern in einem Urteil festgesetzt wurde, lässt der BGH offen.

      Unterhaltsschuldner sollten nach Abschluss von Unterhaltsvergleichen nicht nur regelmäßig Auskunft über das Einkommen des Unterhaltsgläubigers verlangen. Sie sollten bei der Auskunftserteilung vor allem darauf achten, wann eine eventuelle Einkommenserhöhung eingetreten ist. Liegt danach bereits seit einiger Zeit eine wesentliche Erhöhung des Einkommens vor und hat der Unterhaltsgläubiger hierauf nicht rechtzeitig hingewiesen, so kann nicht nur eine Abänderung der Vereinbarung für die Zukunft entsprechend des neuen Einkommens verlangt werden, sondern zusätzlich eine weitere Herabsetzung des Unterhalts in angemessenem Umfang.

      Unterhaltsgläubiger sollten dementsprechend darauf achten, dass sie bei wesentlichen Einkommenserhöhungen den Unterhaltsschuldner unverzüglich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) informieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 11:26
(@schigger)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank fuer die Antworten. Naechste Woche habe ich wieder einen Verkuendigstermin. Mal sehen, ob ich wieder vom Richter erschlagen werde.
Liebe Gruesse
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2008 18:12
(@schigger)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ich wurde vom Richter erschlagen.

Ich habe lediglich eine Befristung bekommen und muss noch 4  VIER lange Jahre VOLL weiter bezahlen, obwohl sich herausgestellt hat, dass meine Ex nun offiziell fast in Vollzeit arbeitet. Diese Tatsache wurde nicht erwaehnt und auch nicht beruecksichtigt.

Was sind das fuer Richter ? Wenn ich solch eine Arbeit in meinem Beruf leisten wuerde, dann haette ich meinen Job schon lange nicht mehr.

Jetzt habe ich Berufung eingelegt und muss schon wieder warten. Ich kann nicht mehr. Heute ist der 01.10. und mein Geld ist bereits aufgebraucht ... Was soll ich den Kindern kochen ... Ich kann es nicht fassen ...
Ihr Richter und Politiker, ihr erzaehlt uns weise Geschichten, aber seid unfaehig wenigstens den Kindern zu helfen, dafuer HASSE ich EUCH.
Schigger

Deutschland ade.

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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2008 01:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schigger,

dein Fall gehört wirklich zu den ganz besonders perversen.

Es fehlen einem da wirklich die Worte.

Ermutigende Grüsse und viel Erfolg beim OLG

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 01:16
 elwu
(@elwu)

Ich habe lediglich eine Befristung bekommen und muss noch 4   VIER lange Jahre VOLL weiter bezahlen, obwohl sich herausgestellt hat, dass meine Ex nun offiziell fast in Vollzeit arbeitet. Diese Tatsache wurde nicht erwaehnt und auch nicht beruecksichtigt.

Hallo,

was sagt dazu dein Anwalt? Stell' doch das Urteil hier rein, anonymisiert, dann können wir dir helfen, Argumente fürs OLG zu sammeln.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 01:23
 Uli
(@Uli)

Ja, ich wurde vom Richter erschlagen.

Hallo Schigger,

kannst Du Deiner (H)Exe nicht eine eheähnliche Beziehung anhängen. Ich denke, die wird über die Jahre doch auch irgendwelche Bedürfnisse entwickelt haben!

Dies war der Weg, auf dem ich meine Unterhaltszecke endlich los wurde.

Weiterhin viel Kraft und

lG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 11:36
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

was sagt dazu dein Anwalt? Stell' doch das Urteil hier rein, anonymisiert, dann können wir dir helfen, Argumente fürs OLG zu sammeln.

naja der erste Ansatzpunkt dürfte hier doch wohl das nicht berücksichtigte Einkommen der (H)EX sein....zumindest um eine
Herabsetzung hinzubekommen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 11:53
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schigger,

für den Fall das du keine PKH bekommst würde ich eine Überschlagsrechnung machen. Nicht das dich der Gang zum OLG nachher mehr kostet als die 4 Jahre.

Vergiss nicht die steuerliche Absetzbarkeit von EU zu berücksichtigen.

Bekommst du wenigstens EU für die Kinder. Wenn nicht kannst vielleicht übers JA einen Titel erwirken.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 12:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bart, so sehe ich das auch.
Zumindest mit dem KU.

Vielleicht wäre das sogar ein Weg den Stein neu ins Rollen zu bringen:

Eine Stufenklage auf Auskunft und KU sollte jawohl durchaus Aussicht auf Erfolg haben, bei dem was ihr jetzt an Einküften zu Verfügung steht.

Mit den Auskünften daraus, kann man vielleicht auch nochmal den EU zum Thema machen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 12:30




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