Hallo Leute,
danke fuer die bisher wertvollen Tipps. Leider habe ich zu den folgenden Fragen noch keine Antworten finden koennen. Kurz zu meinem "Werdegang": Trennung Oktober 1999, Scheidung 2004 (Wartezeit Gericht) mit Unterhaltsurteil, danach in die zweite Instanz (OLG) mit dem Resultat eines Vergleiches ueber den Ehegattenunterhalt. Ich muss 170 EURO fuer Sie bezahlen, Kindesunterhalt ist 250 EURO - kein Problem!!
Die Fragen:
Kann meine Ex in Zukunft mehr Ehegattenunterhalt fordern oder ist die Summe fest?
Was ist, wenn zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit wegfallen (womitder Unterhalt berechnet ist) - erhoeht sich ihr Anspruch oder nicht?
Was ist mit Einkommenveraenderungen? Haben die nur Einfluss auf den Kindesunterhalt oder auch auf den Ehegattenunterhalt?
Wann kann sie wieder Einkommensnachweise verlangen und wie muessen diese Aussehen (Lohnscheine, Steuerausgleich, Brief vom Arbeitegeber ...)?
Vielleicht hat jemand Zeit sich um mich "zu kuemmern" :redhead:
Vielen Dank
Fred
@Fred:
da ein Vergleich geschlossen wurde, ist es oft schwer, aus diesem wieder raus zu kommen.
Das gilt nicht nur für den Unterhaltszahler, sondern auch für den Empfänger.
Sicherlich könnte die Frau nach 2 Jahren eine Neuberechnung fordern, aber das nur, wenn sie nachweisen kann, daß Du mehr als 10% Erhöhung hast.
Im nachehelichen Unterhalt wird ja das eheprägende Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Solltest Du zb wieder heiraten und durch Steuerklassenwechsel mehr Geld haben, erhöht sich NUR der KU wenns doof kommt, aber nicht der EU.
Laß es einfach mal ruhen, es hilft nix, wenn man sich jetzt schon wieder kirre macht mit Sachen, die noch garnicht aktuell sind.
Gruß
Melly