Ehegattenunterhalt
 
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Ehegattenunterhalt

 
(@orikami)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Weiß jemand, wie hoch ist der Ehegattenunterhalt nach 4 Jahren Ehe bei monatlichen Netto-Einkommen von 6000 Euro beim Mann und 1000 Euro bei der Frau (und 2 Kinder) ist?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2015 09:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
wie alt sind die Kinderß

Im Regelfall wird vom durchschnittlichen Nettoeinkommen (Jahreseinkommen /12) berufsbedingte Aufwendungen (meist 5 % - je nach OLG) und zus. Altersvorsorge (4 % vom Vorjahresbrutto) abgezogen.
Bist du privat krankenversichert? Dann die Kosten auch.
Dann wird in der Düsseldorfer Tabelle nach der Höhe des Einkommens der Unterhalt für die Kinder abgezogen (wenn noch Ehegattenunterhalt fällig wird, kann eine Herabstufung um eine Stufe vorgenommen worden, weil die Düsseldorfer Tabelle von zwei und nicht von drei Unterhaltsberechtigten ausgeht).

Bei der Frau wird ebenfalls eine Bereinigung um die berufsbedingten Aufwendungen und die zus. Altersvorsorge vorgenommen.

Dann kannst du beide Gehälter addieren und durch zwei teilen. Dann ziehst du das Einkommen der Frau von der Hälfte ab und der Rest ist das was ihr als EU zusteht.

Bei einigen OLGs wird auch noch ein Erwerbstätigenbonus abgezogen, das müsstest du schauen.
Die zus. Altersvorsorge kann nur abgezogen werden, wenn sie auch geleistet wird.
Berufsbedingte Aufwendungen sind bei einigen OLGs gedeckelt auf max. 150 €, bei anderen werden nur die tatsächlich entstehenden Kosten und keine Pauschale anerkannt.

Gibt es noch geldwerte Vorteile des Arbeitgebers (z.B. Firmenwagen etc.) oder habt ihr ein eigenes Haus (Wohnwertvorteil)?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2015 10:15
(@orikami)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Sophie,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die Kinder sind 6 und 8 Jahre alt. Ich bin selbständig und privat krankenversichert. Eine Altersvorsorge habe ich noch nicht abgeschlossen.

Einen Dienstwagen habe ich nicht, aber eine gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung.

Zwei Fragen zum Schluss hätte ich noch:
- Wird während des Trennungsjahres neben dem Trennungsunterhalt auch noch Kindesunterhalt fällig?
- Wie lange muss bei 4 Ehejahren der Ehegattenunterhalt bezahlt werden?

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2015 10:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Orikami,
kleine Korrektur zu:

- Wird während des Trennungsjahres neben dem Trennungsunterhalt auch noch Kindesunterhalt fällig?

...neben KU (ist vorrangig) auch noch TU fällig.

Wenn aufgrund Deiner Einkünfte (=durchschnittliches bereinigte Einkommen aus den letzten 36 Monaten) abzgl. KU Raum für TU bleibt, ist dieser zusätzlich zum KU fällig. Bei Deinen angegebene Einkünften musst Du damit rechnen, dass Dir ein Selbstbehalt von ich glaube 1.200,-- (im Fall von TU) verbleibt; was darüber liegt, steht "gequotelt" zur Disposition, um verteilt zu werden.

Was soll mit dem Eigenheim passieren?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2015 10:49
(@orikami)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

in dem selbst bewohnte Eigenheim wird wohl die Mutter mit den Kindern wohnen bleiben - allein schon wegen der Kids, damit diese erst mal noch ihr gewohntes Umfeld haben.

Wir haben noch andere Immobilien als Kapitalanlage. Wäre es besser diese zu verkaufen oder weiterhin mit Eigentümsverteilung 50/50 zu behalten?

Viele Grüße,
Orikami

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2015 12:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,

Wir haben noch andere Immobilien als Kapitalanlage. Wäre es besser diese zu verkaufen oder weiterhin mit Eigentümsverteilung 50/50 zu behalten?

Ich würde auch hier trennen (ist einfach sauberer), von mir aus aufteilen á la diese Immobilie für KM, jene für Dich; oder auszahlen (lassen).
Deine Kosten (=Zinsen, sofern noch nicht abbezahlt) für diese Kapitalanlagen könntest Du als private Altersvorsorge (meines Wissens bis zu 24% des Bruttoeinkommens) geltend machen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2015 12:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Orikami,

zunächst willkommen im Forum verbunden mit der Hoffnung, daß Du mit Deiner Frau noch reden kannst und sie noch nicht bei einem Anwalt war ...

Erstmal ein bißchen blablabla ...

Ihr bringt die besten Voraussetzungen mit, um alles in die Grütze zu fahren ... DAS wird Deiner Frau kein Anwalt erzählen und Dir vermutlich auch nicht.

Wenn Ihr anfangt, über Immobilienwerte zu streiten und wer kriegt was, stellt vor allem die Vermögensauseinandersetzung ein gutes Verdienstpotenzial für Anwälte dar.

Grundsätzlich sind im Rahmen der Trennung folgende Baustellen zu unterscheiden:
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich (Vermögen)
- Kindesunterhalt (KU)
- Trennungs-/Ehegattenunterhalt (TU/EU)

Für einen Fall wie Eurem, wo diverse Immobilien im Spiel sind und ein hohes Einkommensgefälle (zudem aus Einkommen aus Selbständiger Arbeit) besteht, wirst Du im Internet evtl. Lösungsansätze finden, aber für eine tatsächliche Lösung (wenn irgendmöglich einvernehmlich) würde ich empfehlen, zunächst gemeinsam einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, der mit Euch eine Mediation durchführt, das im besten Falle in einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung endet ...

Ein wenig konkreter zum Unterhalt:
Beim TU/EU werden Euer beider Einkünfte nach Bereinigung (wie die vorzunehmen ist, geht aus den "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des für Euch zuständigen OLG hervor) gegenübergestellt.
Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, d.h. Ihr beide sollt nach Unterhalt für Euren Bedarf das gleiche Einkommen zur Verfügung haben (dabei wird für Einkommen aus Tätigkeit ein Erwerbstätigenbonus berücksichtigt).
Kindesunterhalt wird nach den gleichen Bereinigungskriterien aus der Düsseldorfer Tabelle abgeleitet.

Wie lange Du Unterhalt (für Deine Frau) zu leisten hast, hängt vom Einzelfall ab.
Dabei spielt vor allem eine Rolle, ob es ehebedingte Nachteile gibt (und wie lange diese vorhalten).
Das ist Wischi-Waschi (und im Zweifel Ermessenssache) und der Hauptgrund dafür, daß man sich so schön darüber streiten kann ...

Davon ausgehend, daß die Kinder noch recht klein sind, mal auf Basis Deiner Angaben eine bummelige Hausnummer:
Bereinigtes EK Du: 5.000 (EK aus Arbeit + anteilige Mieterträge ./. Altersvorsorge)
Bereinigtes EK Frau: 1.500 (EK aus Arbeit + anteilige Mieterträge + Nutzungsvorteil Eigentumswohnung ./. Altersvorsorge)
KU (Kinder 0-5 Jahre) = 2 x 407 = 814 EUR
TU (5000 - 814 - 1500 x 3/7) = 1.150 EUR (bis zur Scheidung)

Spannend wird es dann nach der Scheidung ... es wäre zu unterscheiden zwischen Betreuungsunterhalt (§ 1571 BGB) und Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB).
Der Betreuungsunterhalt wäre solange zu zahlen wie Deine dann Ex-Frau wegen Betreuung der Kinder von einer Ganztagsarbeit abgehalten wird, im Zweifel: unbefristet.
Von der Höhe her, wäre dieser das Delta aus Teilzeit zu Vollzeit.

Der Aufstockungsunterhalt sorgt für die Anpassung des Einkommens an die eheprägenden Verhältnisse. Hier lässt sich in der Regel eine Befristung erzielen (häufig: 1/3tel der Ehedauer).

Sei nett zu Deiner Frau.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2015 13:01
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Deine Kosten (=Zinsen, sofern noch nicht abbezahlt) für diese Kapitalanlagen könntest Du als private Altersvorsorge (meines Wissens bis zu 24% des Bruttoeinkommens) geltend machen...

Nicht die Zinsen sondern die Tilgungsleistungen für die Immobilien können bis zu 24% des Bruttoeinkommens als private Altersvorsorge geltend gemacht. Wurde in meinem Fall vom OLG Düsseldorf so bestätigt.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2015 13:03