Hallo!
Die meisten kennen wahrscheinlich meine Geschichte.
Kurzfassung: Meine Frau lernte letztes Jahr im Juli einen Mann aus Stuttgart kennen. Im September 2004 trennte sich meine Frau von mir und ist seit dem mit dem Neuen zusammen. Januar 2005 zieht meine Frau samt unseren beiden Kindern 650 km weit weg zum neuen LG nach Stuttgart.
April 2005: Meine Frau erzählt mir am Telefon, sie sei schwanger.
Nun meine Frage:
Ich zahle Unterhalt an meine Frau. Meine Frau wohnt mit unseren beiden Kindern und ihrem neuen Freund in dessen Wohnung 650 km weit entfernt von mir.
Die Tatsache, dass sie ihren eigenen Lebensmittelpunkt und den der Kinder um rund 650 km südlich verlegt hat, rechtfertigt meiner Meinung nach die Annahme, dass es sich um eine sehr gefestigte Beziehung handeln muss. Hinzu kommt natürlich noch die Schwangerschaft, die eine gefestigte Beziehung bzw. den Tatbestand eines eheähnlichen Verhältnisses meines Erachtens untermauert. Meine Frau war im Oktober letzten Jahres schon einmal schwanger von ihrem LG, hat das Kind allerdings verloren.
Kann ich unter Berücksichtigung der oben geschilderten Tatsachen die Zahlung des Unterhalts für meine Frau einstellen (ich meine natürlich nur den Unterhalt für meine Frau, nicht den Kindesunterhalt!!!!)?
Zweite Frage: Das Kind wird im Oktober zur Welt kommen. Im Oktober werden wir voraussichtlich noch nicht rechtskräftig geschieden sein.
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen (ich habe im Jahr 2003 eine Vasektomie durchführen lassen, d.h. ich kann zu 100% nachweisen, dass ich nicht Vater des Kindes sein kann!!!)?
Vielen Dank schon mal im voraus!!!
Gruß, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
hallo traurig!
einiges aus deiner geschichte kommt mir bekannt vor. ich kann dir zu deiner zweiten frage nur soviel sagen - aus eigener erfahrung. in dem moment wo du noch nicht geschieden bist und das kind kommt zur welt, bist du "theoretisch" der vater. so ging es jedenfalls meiner lebensgefährtin, die noch nicht geschieden war und von mir ein kind erwartete. ich musste die vaterschaft anerkennen (was ich natürlich gerne machte) und ihr ex musste ebenfalls bestätigen, dass er nicht der vater war. letztendlich alles nur eine menge schreibkram, damit ich endlich gesetzmässiger vater meines sohnes werden konnte und das alles nur weil sich beides (scheidung und geburt) um ein paar tage überschnitt. ich denke für dich bedeuetet das: der rechtmässige vater muss die vaterschaft anerkennen auf dem jugendamt und auch du musst aufs jugendamt um zu bestätigen das du nicht der vater bist.
hoffe dir ein wenig geholfen zu haben
gruss regen
[Editiert am 15/4/2005 von regen]
Moin Lutz,
Kann ich unter Berücksichtigung der oben geschilderten Tatsachen die Zahlung des Unterhalts für meine Frau einstellen
Sollte ein Titel bestehen, musst du Abänderungsklage einreichen. Mit dieser Klage solltest du bei Bestehen eines Titels auch Vollstreckungsschutz beantragen. Ab Klageeinreichung dann keinen TU mehr zahlen. Besteht kein Titel, Schreiben vom RA oder vn dir an sie, dass du eben nicht mehr zahlst, weil spätestens jetzt durch die zweite Schwangerschaft von einer gefestigten Beziehung ausgegangen werden kann.
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen
Das Kind wird ehelich geboren werden, so ihr nicht eine schnelle Scheidung beantragt aus eben diesen Gründen. Der leibliche KV hat die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn nicht, musst die Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, Lutz
ich würde es schon so einschätzen, daß sie Ihren Unterhaltsanspruch wegen der neuen , gefestigten beziehung verloren hat.
Ich fürchte nur, mit einfach die Unterhaltszahlungen einstellen geht das nicht. Wenn ihr Anspruch tituliert ist - wird sie sicherlich pfänden.
Jedenfalls würden die Ausfälle sich summieren - bis anderes gerichtl. festgelegt wurde.
Das heißt, es bleibt nur der Weg der Abänderungsklage.
Und ob die Richter das genauso sehen, wie wohl die meisten logisch Denkenden sei dahingestellt.
Schließlich will der Richter, wenn du Pech hast, vermeiden einen Stütze-Empfänger mehr dem Staat aufzubürden.
Leben deine Ex und der Neue bei Stuttgart in einem Haushalt?
Nur meine Laieneinschätzung.
Gruß
Haddock
Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Sie hat keinen Titel hinsichtlich des Unterhalts. Als wir uns getrennt haben, habe ich die Höhe des Unterhalts selber berechnet. Meine Frau hat das Ganze durch ihre RAin prüfen lassen, welche zu dem Schluss gekommen ist, dass der von mir gezahlte Unterhalt von der Höhe her angemessen und ausreichend ist.
Gruß, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Hast ja dasselbe Problem wie ich (Siehe Topic vorher). Also müssen wir eine Abänderungsklage einreichen und Vollstreckungsschutz beantragen. Meine Anwältin ist der Meinung, bis zum voraussichtlichen Scheidungstermin bzw. den Ablauf der Zweijahresfrist warten sei besser. Erstens kann sie das Kind ja verlieren (ist ja bei deiner Ex schon passiert) u. zweitens kann sie behaupten, es sei von dir...In deinem Fall dauert das ja viel länger.
Hängt alles von deiner Ex ab, und die können sich manchmal sehr eigenartig entwickeln und denken noch, sie seien im Recht. Meine ist der Auffassung, ich sei unterhaltsverpflichtet, weil sie während der Ehe immer zuhause gewesen ist, nicht gearbeitet hat und das alles 12 Jahre lang! Das Zusammen wohnen mit dem Neuen sei nur eine Zweckgemeinschaft, weil ich ja keinen freiwilligen Unterhalt zahle und sie kein eigenes Geld verdiene! :cul: Trotz Schwangerschaft!
wenn das kind noch ehelich geboren wird, bis du rechtlich der vater, da kannst du machen was du willst. für die kindesmutter ist es gar nicht so einfach, du musst z.B beim standesamt dem namen zustimmen und wirst in der geburtsurkunde als vater eingetragen, machst du es nicht kann sie kein kindergeld oder erziehungsgeld beantragen.ein mühsamer weg, besonders nach der geburt. das du beim jugendamt erklärst, daß du nicht der vater bist, andert nichts an der tatsache. habe es selber so erlebt, war kurz vorm verzweifeln, aber wie gesagt das betrifft die kindesmutter. es kommt auf dich an.
:yltype: Hallo Lutz,
melde mich etwas verspätet zu dem Thema, weil ich neu hier bin.
Zum Kind, welches deine Ex erwartet:
Hatte das gleiche Problem. Nach Gesetzeslage ist es so, dass jedes Kind, welches innerhalb der Ehe geboren wird und bis zu 315 (ca.)Tage nach rechtswirksamer Scheidung, zunächst erstmal dein Kind ist. Da ich nicht weiß, wieviel Hass :gunman: deine Ex dir gegenüber hegt, ich aber immer vom Schlimmsten ausgehe, wäre es ratsam, nach Geburt des Kindes sofort eine Vaterschaftsanfechtungsklage durchzuführen. Muß natürlich bei dem Gericht durchgeführt werden, bei dem deine Ex ihren Wohnsitz hat. Anhörung durch Richter kann natürlich dann bei dem Familiengericht deines Wohnsitzes beantragt werden. Aufgrund der Gesamtumstände dürfte es ohne Gutachten usw. abgehen. Da dir ja schon beschrieben wurde, welche Probleme deine Ex mit irgendwelchen Urkunden usw. haben wird, dürfte es auch ein leichtes sein, sie davon überzeugen zu können, dass es besser ist die Sache im kleinen Rahmen laufen zu lassen. Auf alle Fälle mußt du hinterher ganz klar was Schriftliches haben, Urteil eines Gerichtes ist natürlich das Beste. Ansonsten kann es dir passieren, dass du nach ein paar Jahren Post bekommst, bezüglich Kindesunterhalt. Und dann wird es schwer. Ab einer gewissen Fristverstreichung bist du nämlich vor dem Gesetz auf alle Fälle der Vater.
Die Kosten für das o.g. Verfahren halten sich im Rahmen. Hat mich damals 350,- Euro gekostet.
Habe dann aber auch Ruhe gehabt.
Zum Unterhalt:
Wenn du schlau bist, wartest du ab, bis das Kind geboren ist. Dann stellst du die Unterhaltszahlungen ein, gleichzeitig mit der Vaterschaftsanfechtungsklage, weil ja der neue Lebensgefährte deiner Ex dann auf alle Fälle für ihren Lebensunterhalt zu sorgen hat. Sonst könntest du schlafende Hunde wecken. Sie trennen sich auf einmal- nur offiziell- und wenn es wieder zu einer Fehlgeburt kommen sollte, bist du vielleicht um einen Titel reicher, der ja bisher noch nicht besteht. Schwieriger für deine Ex wird es sein, einen Titel zu erlangen, wenn sie ein Kind von ihrem neuen Partner hat. Das ist glaube ich aussichtslos für deine Ex.
Gruß
GhettoKippi
Varsicht!!!
Wenn du schlau bist, wartest du ab, bis das Kind geboren ist. Dann stellst du die Unterhaltszahlungen ein,
Sollte ein Tittel über TU bereits bestehen wird das ein Eigentor.
MFG
PhoeniX
[Editiert am 30/4/2005 von PhoeniX]
😉 Hi Phoenix,
wenn ein Titel bestehen würde, wäre es fast mehr als ein Eigentor. Im zweiten Schreiben stand aber, dass kein Unterhaltstitel besteht.
Deshalb meinte ich ja auch, dass er so lange warten soll. Nicht, dass bei einem verfrühten Versuch seinerseits, von seiner Ex noch schnell ein Titel erwirkt wird.
GhettoKippi