Ehebedingte Schulde...
 
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Ehebedingte Schulden vs. Kindesunterhalt

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(@meziel)
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Liebe Forumsgemeinde,

meine Geschichte werde ich anschließend im entsprechenden Thread veröffentlichen. Mit liegt aktuell ein wichtiges Thema am Herzen.

Ex und ich sind verheiratet und seit August 2014 getrennt, auch räumlich. Der Ehe entsprangen 2 Kinder, die jetzt 2,5 und 5 sind. Wir besitzen eine Immobilie, die wir im Juli 2013 gekauft haben. Ich wohne darin und Ex ist mit Kindern ausgezogen. Umgang klappt super.

Mit Trennung habe ich begonnen ihr KU nach Stufe 6 der DDT zu zahlen. Zusätzlich habe ich ihr einen Steuerklassenausgleich bezahlt (Differenz zwischen Nettoeinkommen STK 5 & STK 2). Weiterhin Festnetzanschluss in ihrer neuen Wohnung bezahlt und Handyvertrag ebenfalls. Kredit der Immobilie zahle ich logischerweise auch.

Und wie es so ist; das was man freiwillig zahlt muss ja zu wenig sein im Exen-Kopf. Ex verdient 1050€ netto. Meine Zahlung von insgesamt 920€ Plus Kindergeld steht ihr somit zur Verfügung.

Nach x Drohungen und Beschimpfungen das ich sie ja finanziell bescheissen würde etc. hab ich die Notbremse gezogen und ihr mitgeteilt das sie bekommt was ihr zusteht.

So, und jetzt sitze ich da mit Berechnungen, die ich selbst nicht mehr verstehe.

Ich habe ein monatliches Nettoeinkommen ( bereinigt um Firmenwagen) von 4427€ Bei Steuerklasse 3, die sich im Januar auf 4 ändern wird.

Anziehn müsste ich nach meinem Verständniss noch folgende Punkte:

-648,52€ Krankenversicherung für eine Tochter und mich
-150€ berufsbedingte Aufwendungen
-162,17 Altersvorsorge
-36,52 Risiko-LV

Macht Netto: 3429,79€

Und jetzt wird es kompliziert. Von diesem Netto würde ich noch ehebedingte Schulden abziehen. Ich habe aber noch eine 17-jährige Tochter aus vorheriger Beziehung.

Ziehe ich jetzt erst den Unterhalt der ersten Tochter ab und dann erst die ehebedingten Schulden oder andersrum?
Ich stelle nur die Frage da man ja von ehebedingten Schulden spricht. Damit hat aber meine große Tochter ja nichts zu tun. Oder gilt hier vorrangig das Gleichheitsprinzip der Kinder?

Als ehebedingte Schulden möchte ich folgendes geltend machen:

-1232,37€ Immobilienkredit
-70,90€ Nebenkosten ( Grundsteuer & Wihngebäudevers.
-90,90€ Kleinkredit
+300€ Wohnvorteil (60qm bei 5€ Mietzins für mich)

TU habe ich nicht vor zu zahlen, da ich ja die Immobilie bediene.

Wie ist eure Expertenmeinung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 12:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ab Januar hast du Steuerklasse 1 und nicht 4. Vom bereinigten Netto wird der Unterhalt für alle Kinder abgezogen. Dabei sind in der Tabelle 2 Stufen niedriger einzustufen, wenn Ex selbst unterhaltsbedürftig ist.

Die ehebedingten Schulden kannst du nach Kindesunterhalt und vor Ehegattenunterhalt geltend machen.

In deiner Berechnung kann ggf moniert werden, dass du den Wohnwertvorteil durch die Immobilie vergessen hast.

Generell trennen würde ich solche Kosten wie Handy und Telefon. Sowas ist nach Trennung nicht mehr deine Baustelle.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 12:56
(@meziel)
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Hallo LBM,

Danke für die Antwort, allerdings verstehe ich die nicht.
Okay, bei der Steuerklasse hast du recht.

Warum sollen Immobilienschulden, die während der Ehe entstanden sind, nicht der Ermittlung des KU
zu Grunde liegen? Alles was ich bisher gelesen habe, sagt das aus.

Den Wohnvorteil von 300€ habe ich berücksichtigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 13:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Meziel,

Du hast Recht, ich habe eben auch einige Seiten quergelesen, aus denen hervorgeht, dass der KU diesen Schulden nicht unbedingt vorgehen muss. Allerdings kann ich mich an keinen einzigen Fall erinnern, in dem das auch tatsächlich geschah.

Deine Wohnwertvorteilberechnung funktioniert so aber auch nur, bis der Scheidungsantrag gestellt wird. Euer Haus wird ja keine 60qm haben und 5 Euro ist ja auch eher niedrig angesetzt, so dass spätestens im Sommer, wenn Deine Ex den Antrag stellt, der volle Wohnwert angerechnet werden wird. Dich aus dem TU vollkommen raus zu halten, wenn Du das Haus (das zur Hälfte ihr Haus ist) allein bewohnst, halte ich für unrealistisch. Wie sieht denn die Balance aus, der realistische Mietwert der Immobilie abzüglich Verpflichtungen?

Mal angenommen, die 3430 Euro bleiben bestehen, dann würde bei 4 Unterhaltsberechtigten eine Abstufung um 2 Stufen vorgenommen werden, auf Stufe 4.
Kind 1 (17) 398 Euro
Kind 2 (5) 273 Euro
Kind 3 (2,5) 270 Euro
Gesamt 941 Euro, verbleiben 2489 Euro - Kredit 1233 Euro = 1256 Euro, verbleiben 56 Euro Masse für Trennungsunterhalt, wenn man den anderen Kredit (wofür? gemeinsam?) nicht berücksichtigt.

In Deiner Rechnung wäre der das bereinigte Netto 2191 Euro, somit durch Herabstufung Stufe 1,
K1 334 Euro
K2 225 Euro
K3 222 Euro
Gesamt 781 Euro, verbleiben 1410 Euro und somit 210 Euro Masse für TU.

Erschwerend kommt hinzu, dass Dein ältestes Kind demnächst volljährig wird und die Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig wird und sofern das Kind dann nicht mehr zur allgemeinbildenden Schule geht, im Rang nach Deiner angehenden Ex-Frau steht. Zumal dann auch K2 bald 6 Jahre alt sein wird, das heißt, der KU für die Kleinen wird mehr, der Verhandlungsspielraum für TU auch und das älteste Kind wird spürbar weniger erhalten, da der Selbstbehalt dann auch 1300 Euro beträgt, sobald sie in Ausbildung ist.

Spannend. Ich denke dennoch nicht, dass Du vor Gericht damit Erfolg hast, dass Du "nur" den Mindest-KU zahlen musst, damit Du eine scheinbar große/teure Immobilie halten kannst. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass damit jemand Erfolg hatte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 14:01
(@meziel)
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Hi LBM,

Eins interessiert mich besonders obwohl es nur um eine Kleinigkeit ist. Warum ist Zahlbetrag für Kind 3 um ein paar Euro geringer? Wie rechnet ihr sowas? Dachtet der Zahlbetrag ist immer gleich.

Der der Wohnvorteil nach Trennungsjahr angepasst wird, ist nur bewusst. Der Mietzins passt aber für die Region. In unserem Landkreis ist der Mietzins bei ca. 5€ pro qm.

Der Kredit über 90,90€ ist ein Konsumkredit für Hausrat. Läuft aber nur auf mich.

Die große Tochter macht gerade Abi und dann erst Ausbildung. Keine eigenen Einkünfte zu erwarten. Deren Mutter ist ebenfalls ein Mangelfall, da weiteres Kind und nur 1400€ Einkommen.

Die Immobilie ist recht groß 237qm. Zu vermieten ist das Teil kaum hier in der Gemeinde, da 98% Eigentum hier Vorrang hat.

Tja, ich habe kaum eine Alternative das Haus nicht zu halten. Der Kredit läuft erst seit 1,5 Jahren und die Finanzierung wurde auf 25 Jahr festgeschrieben. Der Kaufwert lag 20000€ über Verkehrswert. Selbst wenn ich einen Käufer finden würde, der bereit ist den Kaufpreis zu zahlen, müsste ich irgendwoher noch ca. 50000€ Vorfälligkeitszinsen auftreiben. Die Immobilie gehört je zur Hälfte beiden.

Das Problem ist eben das Madame Ex das nicht versteht. Sie will am Ast sägen, auf dem wir alle sitzen.

Im Worst-Case kann ich die Schulden nicht mehr bedienen; Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung & Restschulden ohne Ende für beide.

Wenn ich am Ende Stufe 2 an KU bezahle und keinen TU, wäre ich erstmal zufrieden wobei das Problem dann nur aufgeschoben wird und nicht aufgehoben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 14:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das 3. Kind hat einen höheren Anspruch an Kindergeld, dieses wird hälftig bei der Unterhaltsberechnung abgezogen, daher ist der Unterhaltsbetrag minimal niedriger.

Ja, wenn ihr keine Einigung erzielt, wird das wohl in der Privatinsolvenz enden. Das Problem ist natürlich auch, dass deiner Ex das Haus zur Hälfte gehört und Du auch für sie Schulden ab- und Vermögen aufbaust, wenn halt auch noch ganz am Anfang. Deine Ex will also verkaufen bzw. aus dem Kredit/Grundbuch entlassen werden?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe sind die 4400 bei Steuerklasse 3, da bleiben dann bei Stkl. 1 nur noch ca. 3750 Euro übrig, abzüglich der KV gute 3100 Euro. Abzüglich der von Dir skizzierten 350 Euro Abzugsposten nur noch 2750 Euro. Du rasselst da mit Anlauf in die Katastrophe. Wenn Du von 2750 Euro 1230 Euro für die Immobilie abziehst, bist Du rechnerisch nicht mehr in der Lage 781 KU Stufe 1 zu zahlen, denn dann wärst Du ein Mangelfall, es blieben noch 780 Euro zum Leben.

Ich würde weiterhin davon ausgehen, dass man Dich zu KU Stufe 3 ohne Berücksichtigung des Kredits (2750 Euro Stufe 5 abzüglich 2 Stufen = 377+257+254 = 888 Euro KU) verdonnert und Dir dann ca. 1860 Euro für Haus und Leben übrig bleiben.

Es gibt hier Einige, die die Berechnung akribischer machen können als ich und sich insbesondere mit dem Thema Firmenwagen besser auskennen. In Summe klingt es für mich so, dass Du einige Fußangeln mitschleppst, mit denen man Dir das Unterhaltsthema gewaltig verhageln kann.

Dass Du so raus kommst wie von Dir skizziert und erhofft, glaube ich nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 15:18
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ich mit Anlauf in die Katastrophe renne ich mir bewusst und ich versuche der Ex das auch klar zu machen, da es am Ende auch Folgen für sie hat.

Ich warte noch auf alternative Meinungen was meine Berechnung angeht.

Aber eins weiß ich jetzt schon. 1800€ und das Haus an den Backen geht garnicht. Da kann ich auch die restlichen Jahre meines Lebens ALG 3 beziehen und etwas nebenbei verdienen. Privatinsolvenz ist bei mir nämlich nicht, da erfolgreich in 2008 abgeschlossen.

Die Ex hätte gerne das ich die aus dem Kreditvertrag entlasse und sie mir das Haus ganz überträgt. Nette Idee, aber den Zahn hab ich ihr schon gezogen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 15:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den Zahn zieht euch/ihr vor allem die Bank!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 16:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

Privatinsolvenz ist bei mir nämlich nicht, da erfolgreich in 2008 abgeschlossen.

Warum kommt man dann auf die Idee, sich eine Immobilie in einer solchen Größenordnung anzuschaffen?

Aus meiner Sicht kann (wie bei sehr vielen anderen Fällen hier im Forum) nur der gemeinschaftliche Verkauf der Immobilie zu einem realistischen Preis die Lösung sein.
Oftmals ist es so, dass gerade zu Beginn der Trennungsphase Exen hier nicht oder wenig zugänglich sind. Sobald Du ihr aber auch die Auswirkungen auf Sie aufzeigst, ist hier im Regelfall auch Einlenken zu erwarten. Denn eine Teilungsversteigerung / Zwangsversteigerung unter Wert kann auch nicht in ihrem Sinne sein, will sie auch weiter einen solventen Ex-Partner, der auch Unterhalt zahlen kann. Gruß Ingo

P.S. Deine Exe entlässt Du natürlich nicht aus dem Vertrag (macht eh keine Bank mit, warum auch) sondern nutzt dieses Druckmittel, um mit ihr umgehend einen Makler zu beauftragen bzw. den "Haufen Steine" in ein Immobilienportal einzustellen. Oftmals wollen Exen eigentlich  "ihr" Haus selber behalten und mit den Kids drin wohnen (man kann Kindern doch nicht die Heimat nehmen). Warum ist das bei Euch nicht so?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie kam es denn 2008, bei deinem Einkommen zur Privatinsolvenz?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 18:55




(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Zur Privatinsolvenz kam es 2001 nach gescheiterter Selbstständigkeit. 2008 war ich dann durch und hatte gut 42% der Verbindlickeiten selbst getilgt.

Da ich relativ gut verdient habe und meine Ex auch, war die Frage nach der Finanzierung eigentlich beantwortet.
Die Tilgung mit Zinsen war knappe 20% des Gesamteinkommens.

Trotzdem brauche ich bitte noch Antworten auf die Frage:

-Kindesunterhalt für älteste, nicht eheliche Tochter vor den ehebedingten Schulden abziehen oder erst danach?

Danke euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 19:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist schwer zu beantworten.
Zumindest, wenn die Antwort das widerspiegeln soll, was der Richter daraus macht.

Rein taktisch würde ich diese genauso behandeln, wie die Anderen, also erst die Schulden und dann die Kinder.

Kinder die nicht Bestandteil des Verfahrens werden von den Richtern gerne ignoriert, damit die eigene Kundschaft möglichst viel bekommt.
Dem würdest du Vorschub leisten, wenn du sie anders behandelst als die anderen.

Wann wird sie denn 18 bzw. verlässt sie die reguläre Schule?
Dann gelten wieder ganz andere Regeln.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 20:04
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke dir Beppo.

Hat jemand vielleicht ähnliche Fälle was ehebedingte Schulden beim KU angeht und damit vor Gericht gescheitert ist oder Erfolg hatte?

Mit ist bewusst das es beim Mangelfall aussichtslos ist und die Gerichte dann mit Pseydo-Varianten kommen. Ziel ist irgendwie Stufe 2 der DDT an die zwei kleinen zahlen; kein TU und die Immobilie bleibt auf absehbarer Zeit ein gemeinsames Projekt. Ich sorge ja dann für Ihr Vermögen. Wenn man sie dann irgendwann +/- 0 verkaufen kann, kann neu gestritten werden oder aber bis dahin ist Ruhe auf Dauer eingekehrt.

Die große Tochter wird im April 18, ist gerade beim Abi, dann Studium. Von ihrer Mutter ist kein KU zu erwarten, da geringes Einkommen und weiteres Kind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 20:27
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich schulde noch die Antwort auf die Nachfrage warum meine EX nicht mit den Kindern im Haus geblieben ist:

Als die Trennung mehr oder weniger feststand, hab ich sie um Vorschläge gebeten wie die Finanzierung des Hauses aussehen soll, wenn sie mit den Kids hier bleibt. Diese kamen natürlich kaum und als der Satz gefallen ist "Dir ist aber klar das ich Dich rausschmeißen kann", war der Drops für mich gelutscht. Ich bestätigte ihr diese Möglichkeit, denn das Gewaltenschutzgesetz macht es ja mit ein paar Lügen möglich. Das ich aber dann alles dafür tun werde um der weiteren Finanzierung aus dem Weg zu gehen, wurde ihr dann schnell klargemacht und somit ist sie ausgezogen. Vielleicht nicht die feine englische Art, aber eben nicht anders als einen möglichen Rausschmiss.

Bevor wir das Haus gekauft haben, schlug ich ihr sogar einen Ehevertrag an mit Gütertrennung. Die Immobilie hätte ich dann alleine gekauft. Gott bin ich froh das sie dieses nicht wollte, sonst könnte ich heute bereits mein Grab schaufeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 21:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Immobilie hätte ich dann alleine gekauft. Gott bin ich froh das sie dieses nicht wollte, sonst könnte ich heute bereits mein Grab schaufeln.

Naja, dann würde Dir wenigstens eine ganze Immobilie gehören, anstatt wie derzeit nur eine halbe, mit einem Kredit, bei dem sich die Bank im Zweifelsfall ausschli. an Dich hält.

Es wurde oben schon geschrieben: Den Schaden kannst Du (ihr) nur begrenzen, indem ihr Euch möglichst schnell von dem Haus trennt. Das Problem dabei wird zum einen die Vorfälligkeitsentschädigung sein, zum anderen die Tatsache, das ihr wohl zuviel (> Verkehrswert) bezahlt habt. Beides werdet ihr wohl nicht  wiederrausbekommen. Immerhin "geteilter" Verlust über Zugewinnausgleich (wenn ansonsten ein Zugewinn vorhanden ist).

Gute Alternative wäre natürlich, die Immobilie zu vermieten (aber das hast Du ja ausgeschlossen). So könntet ihr die Vorfälligkeitsentschädigung evtl. vermeiden und - sollte über die vermietung - dabei ein (geringer) Verlust entstehen, dann wirkt sich das wenigstens steuerlich aus,

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich sehe in dieser Gemengelage leider keinen auch halbwegs aussichtsreichen Weg aus dieser Misere.

Ohne Einigung führt dieser Weg eigentlich zwangsläufig in die Katastrophe.

Unter diesen Voraussetzungen würde ich mich mit meiner heutigen Erfahrung auch erstmal in dem Boot in dem ich mit Exe zusammen sitze ganz entspannt zurück lehnen und es auf den Wasserfall zu treiben lassen und abwarten, ob sie nicht zu den Riemen greift.

Aus meiner Sicht hast du nämlich im Moment gar nichts mehr zu verlieren, außer einem Job, der dir auf längere Sicht auch nicht mehr bringt als den handelsüblichen Hartz4 Satz.

Ich würde mich aber freuen, wenn jemand noch was besseres einfiele.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 23:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das es 5 nach 12 ist, ist hier allen klar. Damit überhaupt wieder etwas geht muss das Haus vermietet oder verkauft werden.
Dabei dürften Restschulden übrig bleiben, die eigentlich nur über einen neuen Kredit finanziert werden können. Dieser Kredit und die Kosten einer kleinen Wohnung müssen dann natürlich niedriger als die jetzigen Kredit- und Hauskosten sein, damit es funktioniert.

Wenn Deine DEF nur 1050 Euro netto hat, halte ich die Einstellung, dass "das Haus unser gemeinsames Projekt bleibt" für inhaltsleer.
Der Verzicht auf Trennungsunterhalt bringt letzlich auch nicht viel.
Sie verdient weniger als den Selbstbehalt und mit dem Mindestunterhalt wird sie gerade so über die Runden kommen. Allerdings bleibt ihr die "Notlandung" in der Privatinsolvenz.

Hier irgendetwas anderes als mit dem Mindestunterhalt zu rechnen bringt nichts. Mach den Müttern diesen Vorschlag, nehmen sie ihn an ist erst einmal alles in Ordnung, wenn nicht, dann werden Dir andere andere Rechnungen präsentieren, die die Spezies hier gerne prüfen werden. Wird die große 18 und fängt an zu studieren, sollte sie einen Bafög-Antrag stellen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 00:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist das Haus überhaupt verkäuflich oder kostendeckend vermietbar?
Wobei die Kostendeckung in diesem Fall nicht nur die Zinsen, sondern auch noch einen wesentlichen Teil der Tilgung umfassen müsste.

Steht es in einer Gegend mit guter Wertentwicklung oder eher in einer Problemzone?
Davon hängt es ab, ob es überhaupt eine Lösung dafür gibt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 00:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nach Aussagen des TO ist das Haus schwer vermietbar und scheint eher in einer Problemzone zu liegen.
Nur wie soll "keine Lösung" aussehen?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 00:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal grob überschlagen:

Wenn du heute rund 3.600,- Netto hast, gehe ich von einem Brutto von ca. 5.500,- bei Stkl.3 aus.
Daraus ergibt sich bei Stkl. 1 ein Netto von 3.100,- also rund 500,- weniger als heute.

Zusammen mit den 1.000,- deiner Ex sind das gut 4.000,-

Das ist ja eigentlich auch nicht ganz wenig.

Davon müssen nun, wie bisher 2 Erwachsene, 3 Kinder und ein Haus leben.

Die Erwachsenen benötigen jeder ungefähr 1.100,-, die Kinder zusammen ungefähr 800,- plus KG, macht 3.000,-.

Wenn das Haus rund 1.500,- kostet, fehlen rund 500,- €, die sich entweder durch Nebenjob,  Sparsamkeit, oder Vermietungsgewinne realisieren ließen.

Das kann klappen, wenn absolut nichts dazwischen kommt.
Vor Allem keine Anwälte.

Ich würde ihr das nochmal in Deutlichkeit vorrechnen und ihr klar machen, dass, wenn ihr euch nicht einigt, du vermutlich nicht mehr in der Lage sein wirst, das nötige Kleingeld zu erwirtschaften um das Haus zu und mehr als den Mindest-KU zu bezahlen.

Und dann würde ich mich mal gründlich vom Arzt durch checken lassen.

Du solltest auch mit der Mutter deiner Ältesten reden, dass sie eure Tochter schon mal in ihrer GKV aufnehmen, und sich ebenfalls auf deutlich sinkende Unterhaltszahlungen, spätestens ab Abi einstellen soll.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 01:07




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