Ehebedingte Schulde...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ehebedingte Schulden vor Kindesunterhalt abziehbar?

 
(@willmichtrennen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sind Ehebedingte Schulden (Kreditrate, Erbpacht, Wartung Gastherme etc.) vor Kindesunterhalt abziehbar oder werden diese Schulden nur vor dem TU abgezogen?

Vor dem KU werden aber sicherlich doch die privaten Krankenkassenkosten abgezogen, oder?

LG
Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 09:31
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vor dem Ku werden die privaten Krankenkassenkosten abgezogen.

Kreditrate und Erbpacht sind vor dem TU abziehbar, im Gegenzug kommt dazu dann aber ein Wohnwertvorteil.

Die Wartung der Gastherme zahlt doch normalerweise der Mieter oder? Damit sind das Betriebskosten, die du dann selbst zahlen musst. Ebenso wie Heizung und Warmwasser.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 10:30
(@willmichtrennen)
Schon was gesagt Registriert

Die Wartung der Gastherme zahlt doch normalerweise der Mieter oder?

Sophie

Es handelt sich um mein eigenes Haus.

LG
Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 10:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Frank!

Es handelt sich um mein eigenes Haus.

Alles, was an Kosten mit dem Haus verbunden ist, musst Du bei KU aus dem SB stemmen; KU hat nun mal über alles Andere Vorrang.
Beim TU kommt es auf den Versuch an, ob und wieviel die Gegenseite anerkennt.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus südlicher Marco,

Servus Frank!Alles, was an Kosten mit dem Haus verbunden ist, musst Du bei KU aus dem SB stemmen; KU hat nun mal über alles Andere Vorrang.

Sehe ich etwas anders, eher so wie Anna-Sophie:

Tilgung kann bis zu 4% vom Brutto als Altersvorsorge abgezogen werden, Zinsen werden mit dem Wohnwert gegen gerechnet und zumindest solange mit gezählt wie man dadurch nicht zum Mangelfall wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@beppo:
Könntest Recht haben, zahlst ´ne Maß! 😉

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok!

Heute Abend, bei mir um die Ecke!  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:49
(@willmichtrennen)
Schon was gesagt Registriert

Tilgung kann bis zu 4% vom Brutto als Altersvorsorge abgezogen werden, Zinsen werden mit dem Wohnwert gegen gerechnet und zumindest solange mit gezählt wie man dadurch nicht zum Mangelfall wird.

Gruss Beppo

In der Trennungszeit bis zur Scheidung können Zinsen/Tilgung das unterhaltsrelevante Einkommen verrringern. Dann nur noch die Zinsen, wenn ich richtig informiert bin, oder?

Carsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 12:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frank? Carsten?

Was ich mit den Wartungskosten für die Gastherme ausdrücken wollte: die Betriebskosten für deine Wohnung wie Gas, Wasser, Strom, Heizung, Wartung, Müllabfuhr etc. musst du selbst tragen, genau wie in deiner eigenen Wohnung auch.

In der Trennungszeit wird auch normalerweise der Wohnwertvorteil einer Wohnung gerechnet und nicht das reale Haus. Danach wird der reale Wohnwert gerechnet.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der Trennungszeit bis zur Scheidung können Zinsen/Tilgung das unterhaltsrelevante Einkommen verrringern. Dann nur noch die Zinsen, wenn ich richtig informiert bin, oder?

Richtig und das mit dem Wohnwert von AnnaSophie auch.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 16:00




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm, nurmal so als Frage, habt ihr einen Sammelaccount, hast du 3 Vornamen oder eine gespaltene Persönlichkeit?

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 17:14
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

irgendwo hab ich mal gelesen, dass wenn das Haus gemeinsamer Besitz ist (und bleibt) die Tilgung auch nach der Scheidung angerechnet wird, wenn beide gleich viel zahlen. Allerdings kommt das ja dann auf beiden Seiten zum Abzug...
Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2009 09:19