Hallo,
da ich demnächst eine Instandhaltungsmaßnahme an meinem Grundstück vornehmen muss und dafür einen KRedit aufnehmen möchte habe ich darüber nachgedacht
2 alte Kredite in dem Zusammenhang mit abzulösen zwecks Gesamtratenhöhe.
Die beiden Kredite werden derzeit Einkommensmindernd als Ehebedingte Schulden bei der Unterhaltsberechnung in abzug gebracht und hätten noch eine Laufzeit von etwa 3,5 Jahren.
Wenn ich diese nun mit der Neuaufnahme ablöse, kann ich dann die beiden Raten der geplanten Lausfzeit nach nbei der nächsten Unterhaltsberechnung die ggf am Ende des nächsten Jahres auf mich zukommen wird trotzdem von meinem Einkommen abziehen? Nachsweisen kann man das ja dann, das man die KRedite im Rahmen der Umschuldung abgelöst hat.
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Wenn ich diese nun mit der Neuaufnahme ablöse, kann ich dann die beiden Raten der geplanten Lausfzeit nach nbei der nächsten Unterhaltsberechnung die ggf am Ende des nächsten Jahres auf mich zukommen wird trotzdem von meinem Einkommen abziehen?
hallo,
die Antwort ist ein klares, eindeutiges NEIN. Du kannst nur anrechnen, was zum Zeitpunkt der Neuberechnung aktuell und tatsächlich (noch) gezahlt wird.
/elwu
Na die Rate wird im Prinzip weiter gezahlt, da die dann insgesamt größere neue Rate die beiden alten Raten enthält.
also werden diese dann ja tatsächlich noch gezahlt.
Die sind dann ja nicht durch plötzlich vorhandenes Kapital abgelöst nur in einen anderen Ratenvertrag mit reingepackt.
Die Laufzeiten wären bis 2013 und 2014.
Die Laufzeiten wären bis 2013 und 2014.
Dann hast du aus Sicht der Gegenseite deutlich mehr Geld zu verteilen. 😉
Es kann sein, das die Neufinanzierung als Wertsteigerung der Imobilie gesehen wird, die du nicht unterhaltsmindernd geltend machen kannst.
Die Zusammenfassung der Verträge bietet m.M.n eine grosse Angriffsfläche, auch wenn ich deine Gedanken nachvollziehen kann würde ich die getrennt laufen lassen.
Eine Umschuldung kannst du danach auch noch mit den Kreditgebern aushandeln.
Gruss Wedi
Na das geht eher als Instandhaltungsmaßnahme durch, da eine marode Stützmauer die als Hangsicherung zum Nachbargrundstück erneuert wird.
Spekuliere da eher auf Anrechnung auf den Wohnvorteil,
weil aus kaputt ganz wird und nicht aus schön noch schöner.
Problem ist ja, das die Belastung mehrerer kleiner Kredite wesentlich schwieriger zu stemmen ist, als eine Rate auf dann längerer Laufzeit.
Hallo hlsh,
ich kann dich voll und ganz verstehen und deinen gedankengang voll nachvollziehen, aber würde die Kredite auch nicht zusammen legen. Laufen die Kreditet auf deinen Namen allein?
Die Vermischung bringt dir nur mehr Aufwand und das Risiko, dass deine anrechnungsfähigen Zahlungen nicht berücksict werden würden. Ausserdem darfst du den Punkt, den wendi angesprochen hat mit der Wertsteigerung, nicht unterschätzen.
An deiner Stelle würde ich den neuen Kredit separat laufen lassen und der EX nichts davon und von den Instandhaltungsarbeiten sagen.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Moin,
ich teile den Pessimismus der Vorschreiber nicht so ganz.
So denn die existierenden Schulden an sich als eheprägend anerkannt wurden, sehe ich in einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Umschuldung noch kein unterhaltsrechtlich vorwerfliches Verhalten, welcher zu einer Nicht-Berücksichtigung führen könnte (das Risiko, dass ein gegnerischer Anwalt das anders sehen wird und ein Richter sich dem anschliessen könnte, ist im Familienunrecht allerdings nie von der Hand zu weisen).
Ändert sich neben der Laufzeit auch der Zinssatz ?
Einer potenziellen Wohnwertsteigerung stünde die damit verbundene Kreditbelastung gegenüber.
Gruß
United
Wenn ich diese nun mit der Neuaufnahme ablöse, kann ich dann die beiden Raten der geplanten Lausfzeit nach nbei der nächsten Unterhaltsberechnung die ggf am Ende des nächsten Jahres auf mich zukommen wird trotzdem von meinem Einkommen abziehen?
Hallo hlsh29,
warum willst du die Umschuldung "an die große Glocke hängen"?
Wenn ich einen Kredit abschließe, habe ich zu Beginn einen Vertrag unterschrieben, aus dem die Konditionen (Kreditsumme, Höhe der Rate, Dauer der Ratenzahlungen) hervorgeht. Diese Belege hast du offenbar vorgelegt und sie wurden bis zum Ende der regulären Rückzahlung als "ehebedingte Schulden" anerkannt.
Damit kannst du auch in zwei Jahren den Status Quo beibehalten und die "alten" (d. h. derzeit aktuellen) Werte angeben. Und dabei auf die "alten" Belege verweisen.
Wenn du Jahre nach der Trennung und Scheidung neue Verbindlichkeiten aufnimmst, mindern diese ja nicht den Unterhaltsanspruch. Die angemessene Minderung geht aus den alten Unterlagen hervor. Alles andere halte ich für eine unzulässige Einmischung in deine höchstpersönlichen Angelegenheiten. Wozu gibt es schließlich Bankgeheimnis, Briefgeheimnis etc. ?
Du musst - auf Anfrage - alle zwei Jahre dein aktuelles Einkommen offenlegen.
Abzüge, die einmal anerkannt wurden, können meiner Erfahrung nach ohne Probleme fortgeschrieben werden, wenn man nicht zuviel über mögliche Änderungen redet.
Wenn du dich nach der Scheidung zugunsten deiner Immobilie höher verschuldest, ist das unterhaltsrechtlich dein Privatvergnügen. Diese Entscheidungen fällst du ebenso frei im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, wie die Auswahl deiner Hobbies, Reiseziele oder Fortbewegungsmöglichkeiten.
Wenn du in einer intakten Ehe mit einem Einkommen X in Steuerklasse 3 und 5 und Y Familienmitgliedern in einem Haushalt alle zwei Jahre einen neuen Audi gefahren bist, regelmäßig Golf gespielt hast und eine Yacht im Ysselmeer hattest.
Und nach der Scheidung mit einem Einkommen X in Steuerklasse 1 und 2 und Y Familienmitgliedern in zwei Haushalten einen gebrauchten Kleinwagen fährst (oder Fahrrad oder den ÖPNV nutzt), mit den Kindern Minigolf spielen gehst und ein Ruderboot im Naherholungsgebiet stundenweise mietest.
Dann ist das eben so. Reine Grundschulmathematik.
Wenn du während einer intakten Ehe ein hinreichend hohes Einkommen und genug Zeit hattest, ein teilweise baufälliges Haus bzw. Grundstück in Stand zu setzen - und dir dafür nach der Scheidung das Geld und die Zeit fehlen - dann ist das derselben finanziellen Logik geschuldet.
In Familien, wo es auch vor der Scheidung mit Splittingvorteil in einem gemeinsamen Haushalt nur für Gebrauchtwagen, Minigolf und Ruderboot gereicht hat, wird es nach einer Scheidung sehr, sehr eng.
Wie du mit den geänderten Verhältnissen umgehst und welche Konsequenzen du aus der unvermeidbaren Differenz zwischen
Einkommen X in Steuerklasse 3 und 5 und Y Familienmitgliedern in einem Haushalt
und
Einkommen X in Steuerklasse 1 und 2 und Y Familienmitgliedern in zwei Haushalten
ziehst, hängt sicherlich sehr davon ab, welche Zahlenwerte bei dir persönlich hinter X und Y stehen.
Was für dich realistisch und sinnvoll ist, kannst nur du selbst entscheiden.
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
Abzüge, die einmal anerkannt wurden, können meiner Erfahrung nach ohne Probleme fortgeschrieben werden, wenn man nicht zuviel über mögliche Änderungen redet.
das ist im Prinzip gar keine schlechte Idee!
Das Problem könnte sein, dass dann die Verbindlichkeiten bei Laufzeitende noch nicht getilgt sind. Eine Anschlußfinanzierung (die ja weiterhin ehebedingte Schulden darstellt) ist dann wiederum nachzuweisen. Dann zu diskutieren und offen zu legen, dass der neue Kreditvertrag ja schon länger läuft, zu besseren Kondoitionen, ist Mühsam.
Dessen sollte sich hslh nur bewußt sein!
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)