Ehebedingte Nachtei...
 
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Ehebedingte Nachteile

 
(@Flieder)

Hallo,
weiß jemand von Euch ob es eine Definition gibt, bzw. einen konkreten Paragraphen für "Ehebedingte Nachteile", die die Frau nach der Ehe "erleiden" muss?
Oder ist jemandem Bekannt, wie sich diese berechnen?

Konkret: Die Ex meines Mannes hat vor der Ehe als Bürokauffrau gearbeitet, während der Ehe im Büro meines Mannes hier und da Lohnabrechnungen erstellt, Post erledigt, etc. und nach der Ehe in einem 400 € Job für ca. 2 Jahre gearbeitet. Ebenso hat sie nach der Ehe eine Fortbildung besucht und Volkshochschulkurse belegt.

Frage:
Um den Ehebedingten Nachteil auszurechnen, geht es doch darum, wieviel sie vor der Ehe als Bürokauffrau verdient hat und wieviel sie heute verdienen würde, wenn sie Vollzeit arbeiten ging, jedoch aufgrund der Kindererziehung (Kinder 12 und 15 Jahre) nur arbeiten gehen kann.
Ist das korrekt?

Oder geht es darum, wieviel sie heute verdienen würde, wenn sie nicht geheiratet hätte und durchgearbeitet hätte?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Für Antworten, oder Verweise auf Urteile wäre ich dankbar 🙂
Flieder

Zitat
Geschrieben : 07.11.2009 12:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Flieder

Meines Wissens beschränken sich ehebedingte. Nachteile auf während der Ehe / durch die Ehe erlittene Einbußen. Da wären die klassischen Fälle wie Kinderbetreuung bzw. Hausfrauenehe. Herangezogen werden hierbei das heute erzielte EK bei fortlaufender Berufsausübung. Auch gibt es Fälle, wo ein fiktiv möglicher Berufsaufstieg / Karrieresprung einbezogen wurde. Letztgenanntes sollte aber eher die Ausnahme (ledigl. bei Kinderbetreuung) darstellen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2009 14:15
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ich geb auch mal wieder meinen Senf dazu, weil es nur eine Antwort bisher gibt ...  ->

siehe aktuelles Urteil in der Urteilssektion - da ist doch ein hübsches Beispiel drin, wie es einen erwischen kann.

Komplett hier : http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1765.html

Unter Berücksichtigung des Alters der Parteien, der Dauer der Ehe und des besonderen Einsatzes der Antragstellerin für ihre Vollzeittätigkeit, die Kinderbetreuung und die Haushaltsführung in den ersten Jahren der Ehe sowie der ehebedingten Nachteile komme eine Befristung des nachehelichen Unterhalts nicht in Betracht. Allerdings entspreche auch ein unbegrenzter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen nicht der Billigkeit. Unter Abwägung aller Umstände sei eine Übergangszeit bis Ende 2012 angemessen, in der es der Antragstellerin zumutbar sei, sich persönlich und wirtschaftlich von den günstigeren ehelichen Lebensverhältnissen auf den Lebensstandard einzurichten, den sie erreicht hätte, wenn sie die vor dem Umzug nach Brüssel ausgeübte Beschäftigung fortgesetzt hätte. Weil es bei diesem Nachteil aller Voraussicht nach auf Dauer bleiben werde, sei der Unterhaltsanspruch hier nicht zeitlich zu befristen, sondern nach der Übergangszeit auf den Betrag zu begrenzen, der netto als Einkommenseinbuße verbleibe. Diesen Betrag schätzte das Berufungsgericht auf jedenfalls 500 EUR.

Ich denke - je mieser die Ausbildung der Frau war, desto besser für den Mann - rein finanziell gesehen nach der Scheidung ...
Hat sie gar keine Ausbildung kann sie nach der Scheidung eine machen - auch nicht gut ...
Hat sie studiert, aber dann wegen Kindererziehung aufgehört .... dann Gute Nacht, Marie.
Dann kannst Du vermutlich NIE nachweisen, wann der virtuelle Unterschied endet...

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2009 19:55
(@Flieder)

@ Oldie
Danke, aber ich glaube, dass hier die Ausnahmen die Regel sind. :exclam:
@ Old man river
Danke auch Dir. Aber hier kann man sich ja nur noch den Strick nehmen. :puzz:
Solche Urteile rauben mir den Schlaf!

Wir müssen unbedingt Urteile finden, die die zetliche Befristung des Unterhalts aussprechen. Eventuell haben wir dann Argumentationschancen vor Gericht. Unser OLG befindet sich in Hamm und ich glaube die sind dort so konservativ, dass sie noch Pickelhauben tragen. Oder lieg ich da falsch. Den Eindruck habe ich zumindest, wenn ich glücklicherweise mal ein Urteil in unserem Ticker hier lese.

Wenn Ihr noch weitere Hinweise habt, wären wir Euch sehr dankbar.
LG Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2009 19:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Danke, aber ich glaube, dass hier die Ausnahmen die Regel sind. :exclam:

Das kann ich so Deiner obigen Schilderung nicht entnehmen. Wenn sie niemals angedacht hat, während der Ehe eine Fort-/Weiterbildung zu tun oder noch besser eine solche wegen Kinderbetreuung unterbrechen musste - wie soll das begründet werden? Wo soll hier bei einer Bürokauffrau ein Karrieresprung stattfinden? Sie müsste schon plausibel darlegen, dass sie durch die Ehe an irgend etwas und aus dem und dem Grund gehindert war.
Worum geht es eigentlich?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2009 18:58
(@Flieder)

Hallo oldie,
danke für die Antwort. Es geht hier wie schon vorher erwähnt um die ehebedingten Nachteile. Zur Zeit läuft ja ein aktuelles BGH Urteil über den Ticker......
Konkret besteht das Problem, dass die Ex meines Mannes früher Bürokauffrau gewesen ist. Sie hat zwei Kinder bekommen und darum aufgehört in ihrem Job zu arbeiten. Das letzte Bruttoeinkommen belief sich damals auf ca. 2.500 DM mit dem 13. Monatsgehalt auf ca. 2.700 DM, das entspricht ca. 1.350 € brutto.
Die Ehe wurde 1990 geschlossen, 2004 war die Trennung und im Januar 2007 die Scheidung. Es gibt zwei Kinder 12 und 15 Jahre alt. Beide besuchen eine Realschule bei der es eine über Mittagbetreuung gibt.

Sie erklärt die ehebedingten Nachteile dadurch, dass sie heute mindestens 2.700 € monatlich verdienen würde und nach Abzügen ein Nettoeinkommen von 1660 € haben würde, jedoch aufgrund der 15-jährigen Abstinenz lediglich 1000€ verdienen könnte. Es blieben also 660 € als ehebedingter Nachteil übrig.
1. Frage: wie bekomme ich raus, was eine Bürokauffrau heute in NRW verdienen würde. Hier gibt es doch sicherlich große Unterschiede zu den verschiedenen Branchen :question:

Sie vergisst jedoch zu erwähnen, dass sie in der Firma ihres Ex- Mannes die Lohnabrechnungen und sonstige Bürotätigkeiten übernommen hat. Zudem hat sie schon im Jahr 2006 einen Job angenommen, den sie jedoch selbst (Arbeitsüberlastung  :puzz:) aufgegeben hat. Seit Frühjahr 2007 hat sie dann einen 400 € Job im Büro angenommen und den (einfach kurios), kurz nach dem Anwaltsschreiben zur Neuberechung des Unterhalts, im Mai 2009 verloren  ;( (Wirtschaftskrise  :rofl2: war ihre Begründung).

Ich nehme doch stark an, dass Madame nun von HarzIV lebt und ohne aufzustehen, geringfügig weniger hat, als zuvor die verdienten 400 €.
Wie schon woanders erwähnt, hat der Richter im Oktober in der Verhandlung  beschlossen, dass der bisher einbehaltene Unterhalt (Juli-Oktober) an sie nachbezahlt werden muss und das mein Mann ab November bis Januar 900€ an die Gerichtskasse zahlen soll. (RICHTERLICHE WILLKÜR  :gunman:).

Der einzige Trost ist, dass sie erstmal bis Januar nichts mehr bekommt.
Aber die Frage bleibt immer noch offen, wie hier mit den ehebedingten Nachteilen umzugehen ist. Das oben aufgeführte BGH Urteil macht einem keinen Mut. Insgeheim geht sie wohl davon aus, dass sie lebenslang Unterhalt bekommt.? Scheint dies realistisch zu sein?
Wie könnte man eine Befristung hinbekommen um endlich damit fertig zu sein?
Wir wissen, dass sie seit zwei Jahren einen festen Freund hat und mit ihm und den Kindern in dieser Zeit 3 mal in urlaub gewesen ist und regelmäßig ihre Wochenenden mit ihm verbringt.
Sie bestreitet dies jedoch energisch und ihr Anwalt spricht von Prozessbetrug, wenn wir dies weiter behaupten würden. ERGO: Wir schleichen jetzt jedes mal mit der Kamera hinterher und machen Photos wann sie wo zusammen mit dem Auto stehen.......einfach nur gresslich und nervenaufreibend, aber wie will man anders vorgehen?  :knockout:
Die Kinder könnten sicherlich vor Gericht aussagen, dazu rät uns unsere Anwältin jedoch ab, da dies wohl "nicht gerne vor Gericht" gesehen wird...... :crash:

Also oldi für Tips wäre ich Dir sehr dankbar.
LG flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 14:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Frage:

Ruf bei der Agentur für Arbeit oder der IHK an und gib vor, du würdest dich auf eine Stelle bewerben und es wäre dein Gehaltswunsch gefordert.

1. Frage:

kurz nach dem Anwaltsschreiben zur Neuberechung des Unterhalts, im Mai 2009 verloren

Dieser Zufall muss thematisiert werden.

1. Frage:

Scheint dies realistisch zu sein?

Nein. Sammelt Stellenangebote aus der näheren Umgebung und präsentiert diese anl. der Verhandlung.

Wie könnte man eine Befristung hinbekommen um endlich damit fertig zu sein?

Es gibt ja immer noch die russische Lösung.  😉 Ne, Scherz.

und ihr Anwalt spricht von Prozessbetrug, wenn wir dies weiter behaupten würden.

Quatsch. Ein Straftatbestand wäre nur sehr weit hergeholt zu konstruieren.

ERGO: Wir schleichen jetzt jedes mal mit der Kamera hinterher und machen Photos wann sie wo zusammen mit dem Auto stehen.......einfach nur gresslich und nervenaufreibend, aber wie will man anders vorgehen?

Das ist stalking und die Beweise sind nicht gerichtsverwertbar.

Die Kinder könnten sicherlich vor Gericht aussagen,

Never. Das geht die Kinder nichts an.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 14:52
(@Flieder)

Danke Deep,
hat mir / uns sehr geholfen. Werde auf jeden Fall einige Telefonate führen.
Die Zeitungsausschnitte, mit adäquaten Stellen, stapeln sich schon seit letztes Jahr Dezember. Da waren wir sehr fleißig.
Bezüglich der "Stalking" Sache bleibt jedoch dann nur die Möglichkeit durch einen Privatdedektiv "Beweismaterial" zu sammeln. Wer soll das bezahlen? Da haben wir kein Geld für. Hier fällt mir keine Alternative ein. :question:
LG Flieder

PS: Ich sympatisiere mit der russischen Variante  :wink:(IRONIE)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 14:19