Eheähnliche Gemeins...
 
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Eheähnliche Gemeinschaft aus Hartz-4 und aus Unterhaltssicht

 
(@trompete)
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Hallo Leute,

der Bundesrat hat vor kurzem beschlossen die Beweislast bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft umzukehren (wirksam ab 1.8.2006), d.h.

wohnen zwei "Hartz 4" - Empfänger (ich bitte um Entschuldigung für diesen Saublöden Ausdruck; ich will niemanden damit zu Nahe treten und erst Recht keine Stigmatisierung betreiben!) seit über einem Jahr zusammen, geht der Staat von einer vorliegenden eheähnlichen Gemeinschaft aus und kürzt die Unterstützungsleistungen.

Gem §1579 Nr.7 kann die Zahlung von Ehegattenunterhalt für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar sein, wenn die Unterhaltsberechtigte Personen in einer neuen verfestigten eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Von dieser geht die aktuelle Rechtsprechung erst nach einer Zeit von 2-3 Jahren aus.

WAS DENN JETZT?

Bei "Hartz 4" ist der Staat daran interessiert, die Kosten für Unterstützungleistungen zu minimieren und sagt, eheähnlich nach einem Jahr

Bei Unterhalt ist der Staat daran interessiert, daß ein (meist der Ehemann) Unterhaltszahlender da ist, und sagt eheähnlich frühestens nach 2-3 Jahren?

Nach meinem Rechtsverständnis müßte doch hier der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 GG gelten, oder ?

Da müßte sich da was machen lassen, oder?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 22:58