Ehe-Unterhalt
 
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Ehe-Unterhalt

 
(@swellner)
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Unterhalt,

ich hab da mal eine frage zur eigenen berechnung und zum selbstbehalt, ist es richtig oder falsch?

1600euro einkommen netto im durchschnitt
-75 euro 5% berufsbedingte aufwendungen
-550 euro für zwei kinder
-139 euro erwerbstätigen bonus
=ca 836 euro

nun lieg ich ja laut tabelle unterhalb dem SB ist das richtig?

vielen dank an den der mir auskunft geben kann :question:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 13:36
 Uli
(@Uli)

Hallo Sweller,

den Erwerbstätigenbonus kannst Du Deinen Kindern nicht entgegenhalten. Der zählt nur beim nachehel. Unterhalt. Dein Selbstbehalt wäre als Erwerbsloser ja auch geringer.

Gruß Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 13:40
(@swellner)
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hallo,

mir geht es ja dabei auch nur um den ehegattenunterhalt, die kinder sollen ja versorgt sein,

ich weiss och nicht so recht, komm ich unter den SB oder nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 18:53
(@ast13)
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Hallo swellner,

bei deinem Einkommen von 1.600,00 EUR zieht man den SB von 890,00 EUR + die berufsbedingten Aufwendungen ( nach Leitlinien OLG HAMM Stand 01.07.2005, ? km x 2 x 0,24 EUR x 220 Tage : 12 Monate) ab.

Das ist dann die Verteilungsmasse für den Kindesunterhalt + Ehegattenunterhalt

Solltest Du unter dem Satz der Tabelle sein, so wird dann nach Mangefall berechnet und wenn noch ehebedingte Schulden verhanden sind, die du tilgst, kannst du diese in Abzug bringen.

[Editiert am 27/7/2005 von AST13]

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 00:32
(@swellner)
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hallo ast,

an welcher stelle kann ich den erwerbstätigenbonus einfliessen lassen?

swelle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 09:49
 Uli
(@Uli)

Bei einer Mangelfallberechnung gibt es praktisch keinen Erwerbstätigenbonus. Dir werden nach Abzug berufsbedingter Aufwändungen 890,- EURO belassen und der Rest anteilig verteilt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 10:29