laut Beschluss vom Oberlandgericht muss ich jetzt neben meiner Teilzeitstelle (Schicht)
noch einen anderen Job suchen um den Ehegattenunterhalt zahlen zu können.
Ich war eine Zeitlang Vollzeit beschäftigt wo ich auch gut verdient habe...
doch die Firma wird schlissen , deswegen habe ich eine Teilzeitstelle bei einem
anderem Unternehmen angefangen. Habe dann eine Änderungsklage eingereicht
die nicht akzeptiert wurde... Ich verdiene jetzt 1100.- EUR Netto...und zahle freiwillig
Kindesunterhalt weiter ....Sie arbeitet auch Teizeit und verdient genausoviel oder mehr
Ich Blicke nicht mehr durch wie die Gerichte entscheiden, soll ich nach meiner
Arbeit noch zum Bahnhof ...... Bitte um Tipps was kommt nach Oberlandgericht ?
Moin,
das Urteil wundert mich auch...was sagt dein RA dazu? Erwerbsobliegenheit gibt es für den EU nicht, nur für den KU.
Nach dem OLG, so denn im Urteil steht, dass Revision zugelassen ist, kommt der BGH. Wurden durch das Urteil deine Grundrechte eingeschränkt oder angegriffen, so wäre die nächste Instanz das BVerfG.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke für dein Antwort mit RA habe ich jetzt am Montag einen Termin ...mal schaun was Sie sagt ich habe nichteinmal Prozesskostenhilfe bekommen , weil ich den Vollzeitjob selber gekündigt habe ... Mein Sohn ist 7 und ist nach der Schule auch betreut vom Hort ..kann Sie nicht Vollzeit arbeiten und mich endlich mal in Ruhe lassen.....???
Nochmal Moin,
bzgl. PKH würde ich mir keinen Kopf machen. Deine Einkommenssituation und Unterhaltsverpflichtung gibt dir nicht die Möglichkeit, PKH zurückzuzahlen, auch nicht in Raten.
Deine Ex muss nicht arbeiten, wenn die Kinder klein sind. Guck mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG (in den Aufsätzen). Sollte 2005 noch nicht dabei sein, so macht das nix. Es haben sich eigentlich nur SB und Kleinigkeiten wegen ALG II geändert.
DeepThought
[Editiert am 8/7/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!