Düsseldorfer Tabell...
 
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Düsseldorfer Tabelle/ höher eingestuft??

 
(@michaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin neu im Forum und recht beeindruckt.

Hab auch gleich eine Frage:
Bisher war ich nach DT in der Einkommensgruppe 1 eingeordnet.

Nach erneuter Berechnung der "Beistandschaft" bin ich nun die 2. Gruppe eingestuft.
Das Jugendamt argumentiert darüber hinaus: Da ich nur noch meinem Kind unterhaltspflichtig bin (da die Mutter arbeitet) und die Düsseldorfer Tabelle von 3 Unterhaltspflichtigen Ausgeht werde ich 2 Gruppen höher eingestuft.

Ist das so korrekt?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 22:42
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

ja ist korrekt !

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2008 23:09