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Hallo,
ich bin neu im Forum und recht beeindruckt.
Hab auch gleich eine Frage:
Bisher war ich nach DT in der Einkommensgruppe 1 eingeordnet.
Nach erneuter Berechnung der "Beistandschaft" bin ich nun die 2. Gruppe eingestuft.
Das Jugendamt argumentiert darüber hinaus: Da ich nur noch meinem Kind unterhaltspflichtig bin (da die Mutter arbeitet) und die Düsseldorfer Tabelle von 3 Unterhaltspflichtigen Ausgeht werde ich 2 Gruppen höher eingestuft.
Ist das so korrekt?
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 22:42
Hi,
ja ist korrekt !
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Geschrieben : 28.09.2008 23:09
