Mein Sohn ist knapp 17.
126 Zimmer Mietanteil ohne Küche/Bad, der käme on top.
40 Strom/Internet
30 Fahrkarte
300 Essen/Körperpflege/Wäsche (10/Tag)
70 Kleidung
80 Taschengeld
12 Sportverein
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658 Euro
Ohne Schulbücher, Friseur, Klassenfahrt und sonstige Dinge, die immer mal nebenbei anfallen. Oder wie das notwendige Fahrrad dieses Jahr. Das nur schnell über den Daumen gepeilt. Davon bezahlt der KV 194.
Dass die Unterhaltssätze hoch sind, ja. Dass man sich vom KU den Halbtagsjob leistet, naja.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich denke, dass hängt von vielen Faktoren ab, auch wie der BET sich mit dem Kind einrichtet.
In deiner Aufzählung finde ich den Punkt Strom ziemlich hoch, die anderen Punkte kann ich bei Dir natürlich nicht abschätzen.
Aber, und auch das halte ich für wichtig, sollte diese Trennung BET und UET aufhören (Einzelfälle ausgenommen). In der Regel will der Vater ja mehr Umgang haben, diese Zeit kann die Mutter dann für das arbeiten nutzen und damit ebenfalls zum Barunterhaltbeitragen. Ich weiß, dass hören viele nicht gerne ... aber so wäre es tatsächlich gut fürs Kind.
Ja, ich bekommen immer noch UHV... noch nie einen Cent KU erhalten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@Kasper
aber gerade bei LBM weißt du doch, dass die keine faule Schrippe ist und selber für ihren Lebensunterhalt sorgt.
Kommen bei der Rechnung von @LBM noch Küche und Bad anteilig on top sind wir schnell mal bei 750€, Durch 2 geteilt bist du locker beim Mindestunterhalt. Da ist doch dann klar, dass das BET nochmal ungefähr dieselbe Summe drauflegt.
"diese Zeit kann die Mutter dann für das arbeiten nutzen und damit ebenfalls zum Barunterhaltbeitragen. Ich weiß, dass hören viele nicht gerne "
Das ist - zumindest hier im Forum- völliger Schwachsinn, damit inne wiede anzukommen.
Genervte Grüße
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
CharlieHarper schrieb aber vom Unterhalt für ein Kind ab 12.
Welche Fixkosten soll das Kind den bitteschön haben?
Dazu kommt noch, dass wohl die wenigsten Kinder zwischen 12 und 18 freien Zugang zu "ihrem" vollem Unterhaltsbetrag haben dürften.
Ja, welche wohl? Mietssteigerung, Anteil an Nebenkosten (Strom, Heizung), Schülerkarte, Handyvertrag
In meinem Fall zb ermöglicht der Unterhalt lediglich der Mutter ein schönes Leben mit sehr, sehr viel Freizeit, da Madame es sich in ihrem Teilzeitjob schön gemütlich eingerichtet hat und überhaupt nicht daran denkt, selbst für ihr Leben zu sorgen.
Also, ich fasse zusammen:
Väter können, wenn sie vom Selbstbehalt 1.160€ leben müssen, eigentlich nur vor sich hindarben. Mütter jedoch schaffen es, von den ca. 400. € Unterhalt nicht nur, das Kind zu versorgen, sonder auch noch sich selbst mitzuernähren, so dass sie es sich „im Teilzeitjob gemütlich machen können“. Sprich, bei Müttern sollen die 400€ reichen, um eineinhalb Personen zu versorgen???
Mütter jedoch schaffen es, von den ca. 400. € Unterhalt nicht nur, das Kind zu versorgen, sonder auch noch sich selbst mitzuernähren, so dass sie es sich „im Teilzeitjob gemütlich machen können“. Sprich, bei Müttern sollen die 400€ reichen, um eineinhalb Personen zu versorgen???
Nee, Mütter sollen es nicht schaffen, von 400€ sich selber und ein Kind zu ernähren (das meinst du doch mit eineinhalb)/?)
Mütter dürfen nämlich gerne für ihren eigenen Unterhalt sorgen (klappt prima, nennt sich Arbeit, mach ich auch 😉 ) und "schwupps" ist es nur noch eine halbe Person. Und die kann man mit 400€ ganz gut ernähren. Später, wenn sie mehr kosten (so wie in LBMs Fall) fällt ja die Betreuungsleistung weg und dann kommen auf BET und UET bei einem Gesamtunterhalt-KG von 700 je 350€.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Nee, Mütter sollen es nicht schaffen, von 400€ sich selber und ein Kind zu ernähren (das meinst du doch mit eineinhalb)/?)
Nein, das meine ich nicht. Es geht um eine Person (Kind) und eine Person zur Hälfte (Mutter). Mein Beitrag bezog sich auf pappaleos Unterstellung, von dem von ihm gezahlten Kindesunterhalt würde nicht das Kind finanziert, sondern die Mutter finanziere sich selbst davon insoweit, als sie dadurch nur noch Teilzeit arbeite. Und das ist einfach lächerlich.
Moin,
wi kommst du darauf, dass der Kinderunterhalt die Mutter mitfinanzieren soll? Das soll er nicht, nicht mal zur Hälfte. Dazu gäbe es Betreuungsunterhalt. Ich halte uns Frauen für erwachsene Menschen, die sich selber finanzieren können. Das geht auch vom Elterngeld, wenn man vorher einen vernünftigen Job hatte. Und da fängt dann auch die Eigenverantwortung an.
Der Kinderunterhalt ist ausschließlich für das Kind. In den ersten Jahren braucht es weder ein Riesenzimmer noch Irrsinnmengen an Energiekosten, geschweige Nahrungsmittel. Da sind doch bitte 400€ mehr als ausreichend.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@ Kasper, wir haben tatsächlich einen hohen Stromverbrauch, insbesondere die beiden Männer. Der tatsächliche Verbrauch liegt sogar höher, ich habe für sie Summe Strom/Internet nicht 1/3 sondern etwas weniger als 1/4 angesetzt.
Klar, man kann sich über 80 Euro TG streiten, aber ich habe es erarbeitet und möchte auch, dass er sich was leisten kann. Ab und an kauft er sich auch mal ein Kleidungsstück. Sicher spart der eine oder andere Elternteil an irgend einer Stelle ein, ich wollte damit aber nur aufzeigen, dass dieses Argument, dass man sich vom KU einen Halbtagsjob leisten kann, Wunschdenken ist. Wir zB wohnen für Berliner Verhältnisse günstig und zahlen für 95qm gerade mal 1000 Euro warm.
Ich bleibe daher dabei, dass bei einem Kind, das ein Zimmer hat, ernährt und gekleidet wird und sich am gesellschaftlichen Leben normal beteiligen kann, der Unterhalt auch ankommt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
wi kommst du darauf, dass der Kinderunterhalt die Mutter mitfinanzieren soll? Das soll er nicht, nicht mal zur Hälfte. Dazu gäbe es Betreuungsunterhalt.
Also, es ist ziemlich mühsam mit Dir, aber ich versuche es noch ein letztes Mal:
Nicht ich vertrete die Meinung, wonach der KU die Mutter mitfinanzieren soll.
Es war papaleo (Beitrag vom 6.12. 22.33), der b e h a u p t e t e, seine Ex würde mit dem Kindesunterhalt ihr eigenes Leben finanzieren.
Und ich habe darauf sinngemäß geantwortet, wie man denn wohl mit 400€ ein Kind und noch einen Teil seines eigenen Lebensunterhaltes finanzieren kann. Das ist schlichtweg nicht möglich.
@Celine
mit solchen abfälligen Äußerungen disqualifizierst du dich bei mir.
Hab noch einen schönen Tag.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
ich wollte niemanden angreifen.
Allerdings gibt es zwei Faktoren, die man berücksichtigen sollte, auch wenn dies inzwischen gerne vergessen wird.
Die massive Erhöhung des KU 2008 ist von der damaligen Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries u.a. damit begründet worden, dass Väter eher bereit wären KU zu zahlen und damit eine Querfinanzierung für die Mutter stattfindet. Sie war damals der Meinung, dass dann auch der Betreuungsunterhalt verändert werden könne. Auf diese Veränderung warten alle noch heute.
Dann wird hier viel geschrieben über den Bedarf eines Kindes, dabei wird völlig außer acht gelassen dass der Bedarf eines Unterhaltspflichtigen nicht weniger wichtig und wert ist. Es kommt ja sogar die verrückte Situation zustande, dass ein UET einen 450 EUR Job sich auf den KU anrechnen lassen muss, obwohl er dieses Geld dringend bräuchte, um Dinge des täglichen Lebens zu finanzieren, vielleicht sogar Schulden bedienen. Der BET darf das Geld einstreichen, ohne Abzüge zu fürchten.
Der zweite Punkt ist, dass sich - von dieser Meinung lasse ich mich nicht abbringen - die ganzen Argumentationen über Unterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt im überwiegenden Teil dazu genutzt wird, um auf Paarebene weiter zu kämpfen und den anderen fertig zu machen. Dies merkt man oft (nicht immer) auch daran, wenn Kinder 18 werden und die Mutter dieses Kind dann rauswirft, weil es nichts mehr einbringt. Oder die vielen Diskussionen, wenn das Kind rebelliert und sie nicht mehr mit dem Kind klarkommt, dass dann die Vorschläge kommen, dass das Kind zum Vater ziehen kann, aber nur wenn er auf Unterhalt verzichtet.
Auch das die KU Sätze nicht das Durchschnittseinkommen widerspiegelt ist klar. das Nettoeinkommen der meisten Unterhaltspflichtigen sind eben gerade nicht etwas über 3000 Eur.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich finde, ob die Mama mitfinanziert wird, hängt von der Stufe ab. Bei den Stufen 8-10 DDT ist das meiner Meinung nach definitiv der Fall.
Meine Ex bekommt für zwei Kinder 1025 Euro Barunterhalt. Davon bezahlt sie weder die Sportvereine, Versicherungen, noch Miete, noch Wohnnebenkosten, noch die Verpflegung in den Betreuungseinrichtungen sowie diese Einrichtungen an sich. Das ist nur für Klamotten und Essen zuhause, wie gesagt, das Essen in den Betreuungseinrichtungen zahle ich. Insgesamt gibt sie maximal 500 Euro im Schnitt pro Monat für die Kinder aus. Den Rest hat ihr dieser Staat auf meine Kosten großzügigerweise geschenkt. Wer denkt, dass sowas prinzipiell in Ordnung ist, der hat einen an der Waffel.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
@SLAM Dein Fall entspricht dem Standard. Im KU ist ein Wohnanteil = Miete + Nebenkosten berücksichtigt und auch das Essen in Betreuungseinrichtungen ist aus dem KU zu bestreiten.
Über Versicherungen kann man streiten, aber insbesondere eine private KV wird in aller Regel der KV tragen müssen. Sportvereine sind auch ein Streitpunkt ob es nun Mehrbedarf ist oder nicht.
VG Susi
Väter können, wenn sie vom Selbstbehalt 1.160€ leben müssen, eigentlich nur vor sich hindarben. Mütter jedoch schaffen es, von den ca. 400. € Unterhalt nicht nur, das Kind zu versorgen, sonder auch noch sich selbst mitzuernähren, so dass sie es sich „im Teilzeitjob gemütlich machen können“. Sprich, bei Müttern sollen die 400€ reichen, um eineinhalb Personen zu versorgen???
Hallo,
die 1160€ Selbstbehalt sind doch nur von theoretischer Natur. Wie schon oft diskutiert wurde ist zb die darin enthaltene Warmmiete viel zu gering.
Es wird immer so getan, als ob beim Unterhaltspflichtigen überhaupt keine Kosten durch das Kind anfallen würden. Diese finden leider null Berücksichtigung und das ist nicht korrekt.
Manchmal müssen auch Väter dem Kind ein Zimmer stellen, die Fahrtkosten müssen gewuppt werden, und ja, oh wunder, manche Väter möchten ihren Kindern auch ein Fahrrad zur Verfügung stellen und und und.
Oder wie sollen zb die Ferien beim Unterhaltspflichtigen verbracht werden? Mit Zimmerdecke anstarren?
Mal ins Kino, in den Zoo, schwimmen gehen, all das kostet auch eine Menge Geld. Auch an Umgangswochenenden.
Wo wird das berücksichtigt? Nirgends, und das ist meiner Meinung nach falsch.
...wie man denn wohl mit 400€ ein Kind und noch einen Teil seines eigenen Lebensunterhaltes finanzieren kann. Das ist schlichtweg nicht möglich.
Dazu möchte ich noch etwas schreiben.
400?
Dazu kommen dann aber noch 219€ Kindergeld und deutliche steuerliche Vorteile.
Und eben noch ein Einkommen.
Das hat der andere Elternteil alles, außer eventuell Einkommen, nicht. Trotz ebenfalls vorhandener Kosten.
Und, wenn das für den Betreuenden viel zu wenig Geld ist, dann frage ich mich, warum in Deutschland so viele Betreuende das Residenzmodell so verbissen verteidigen.
So mancher Vater würde jedenfalls gerne tauschen, auch ohne Unterhalt zu bekommen.
Hi
@pappaleo
Dein Hinweis 400€ + volles KG treffen so nicht zu. Ausschlaggebend dürften immer noch Zahlbetrag + halbes KG sein, um das tatsächliche "Nettoeinkommen" eines Kindes zu qualifizieren.
M.E. überschlagen sich hier im Moment nicht wenige Äußerungen im Thread. Das tut der tatsächlichen Einschätzung der realen Auswirkung nicht gut - m.M..
Das (Langzeit-) Thema, ob der KU-Zahlbetrag eine Querfinanzierung des BET beinhaltet, ist hier im Forum nicht neu. Sachliche Betrachtung kann über den Sozialhilfesatz erlangt werden. Wenn der KU eindeutig über dem des Kindes liegt, also was das Kind ansonsten über die Ämter bekommen könnte, ja dann könnte tatsächlich eine Querfinanzierung vorliegen.
Viel Spaß
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
dann reden wir aber über eine Bedarfsgemeinschaft und da müssen alle in den Topf einzahlen - Kind wie Mutter.
@Inselreif. Richtig, aber bedeutet das nicht trotzdem, dass die Mutter über den Kindesunterhalt mitfinanziert wird?
Hi
@pappaleo
Dein Hinweis 400€ + volles KG treffen so nicht zu. Ausschlaggebend dürften immer noch Zahlbetrag + halbes KG sein, um das tatsächliche "Nettoeinkommen" eines Kindes zu qualifizieren.
Hallo oldie,
die Wahrheit liegt wohl in der Mitte.
Das Nettoeinkommen des Kindes ist doch der Zahlbetrag + volles Kindergeld?
Das ist doch der Betrag, der bei der betreuenden Person auf dem Konto ankommt.
Also ab 2021 für ein 12 jähriges Kind mindestens 637,5€ und höchstens 954,5€.
Mir geht es aber gar nicht darum, dass eine Seite zu viel Geld bekommen könnte.
Mein Punkt ist, dass es so ist, das lediglich die Betreuenden, und das sind meistens die Mütter, eine Lobby haben.
Engagement des Umgangsberechtigten wird nicht anerkannt.
Im Gegenteil, vielen Vätern, die sich gerne mehr einbringen wollen, wird es finanziell so schwer wie nur irgendwie möglich gemacht sich zu engagieren.
Die große Koalition wollte das doch mit Beginn der Legislaturperiode in Angriff nehmen. Passiert ist bis heute nur, das die Sache von der so genannten "Familienministerien" Giffey verschleppt, verzögert und verhindert wird.
Stattdessen wird der Unterhalt unverhältnismäßig erhöht. Das ist weder gerecht noch verständlich.
Edit: "bekommen könnte" eingefügt.
