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Diverse Fragen zur Berechnung des KU vom Anwalt der KM

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(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Gestern kam nun die "vorläufige" Berechnung des KU vom Anwalt der KM. (vorläufig,  da erst 8Monatseinkommen vorliegen).Ein paar Dinge sind mir da sehr Schleierhaft.

1. Für die Monate Juli 2016-Oktober 2016 wurde ein KU von 115% errechnet, da dort die Fahrkosten nicht berücksichtigt wurden. Ab November wurden dann wiederum Fahrtkosten berücksichtigt und es ist ein KU von 110% fällig.  Kann man dieses Zeitraum tatsächlich absplitten???

2.Es wurde eine Steuerrückerattung vermutet und dazu gerechnet. Für die Monate Juli - Oktober 30€ und ab November 120€...Mir ist diese Zahl schleierhaft. Ich habe jetzt die SteuerErklärung abgegeben und das Programm hat mir eine Erstattung von 450 für das ganze Jahr berechnet. Kann diese Erstattung tatsächlich auch so unterschiedlich berücksichtigt werden?Oder ist bei der Erstattung prinzipiell durch 12 zu teilen und das hinzuzurechnen?

3.Ich habe 2x Altersversorgesparen zu je 25€ welche nicht berücksichtigt wurden. Das ist doch nicht richtig, oder. Es können doch 4% berücksichtigt werden.

4.Fahrtkosten: wie genau berechnet man die Kosten? Ich habe eine einfache strecke von 58km. Rechne ich jetzt 116km und davon die ersten 30km mit 0,30€ und den Rest mit 0,20€ oder rechne ich von 60km 0,30€ und den Rest mit 0,20€?

5.Der Anwalt setzt das Schreiben am 20. Auf, schickt es am 24. weg und ich erhalte es am 25. und soll bis 28. Antworten. Finde diese Frist
ziemlich kurz.

Ich hoffe auf Hilfe von euch um diese Unklarheiten zu beseitigen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 12:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

1. warum wurden die Fahrtkosten nicht berücksichtigt? Gab es sie in dem Zeitraum nicht?
2. Steuerstattung müsste dann der Steuerbescheid 2015 sein, für 2016 liegt ja noch keiner vor. Hattet ihr in 2015 eine Steuererstattung?
Ja normalerweise teilt man die Steuererstattung aufs Jahr auf.
3. Berufsbedingte Altersvorsorge bis zu 4 % vom Brutto (wenn sie angespart werden), also zu berücksichtigen.
4. Müsste sich aus den Unterhaltsleitlinien des OLGs vom Wohnort des Kindes ergeben.
5. Diese Frist ist auch zu kurz. Insofern kurz schreiben, dass das Schreiben erst am 25.04. eingegangen ist (mit Poststempel vom 24.04.) und du in 14 Tagen (bis zum 09.05. antworten wirst).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 13:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vater1982, moin Dat_Eulchen,

wie Euch der Malachit bereits mitteilte, macht Ihr erschwert Ihr eine Hilfestellung ungemein, wenn Ihr Euch wiederkehrend zu Euren unterschiedlichen Themen unter dem Nick des jeweils anderen anmeldet.

Zumal - wie in diesem Thread - ein Thema fortgesetzt wird, welches nicht Dat_Eulchen, sondern Vater1982 betrifft ...

Neben den Anmerkungen von Susi: Am besten Du stellst die Berechnung(en) des Anwalts (unter Angabe des OLGs) anonymisiert hier ein.

Wenn ich den richtigen "alten" Thread erwischt habe, dann sind jetzt 105% DDT tituliert, die Du auch geleistet hast ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 14:13
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

1.Genau, die Fahrtkosten hatte ich da noch nicht.

2.Eine endgültige Berechnung geht eh erst im Juli, da jetzt erstmal nur 8 Monate zugrunde liegen. 2015 hat er keine Steuererklärung gemacht. Ich nehme an, dass sie bis Juli da ist.

3. Aus den Unterhaltsleitlinien lese ich "Bei langen  Fahrtstrecken (ab ca. 30  km einfach) kann nach  unten abgewichen werden (für die  Mehrkilometer in der Regel auf 0,20 EUR)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 14:26
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich den richtigen "alten" Thread erwischt habe, dann sind jetzt 105% DDT tituliert, die Du auch geleistet hast ?

Ja das ist richtig ...

Entschuldige...Am Handy hab ich das wieder verpeilt. Kann ich das nachträglich ändern?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 14:27
(@inselreif)
Moderator

2.Eine endgültige Berechnung geht eh erst im Juli, da jetzt erstmal nur 8 Monate zugrunde liegen.

Wie stellt sich der Anwalt das vor? Es gibt aktuelle Verhältnisse, mit denen wird gerechnet und gut ist. Sollte sich nichts gravierend ändern, wird auch nicht neu gerechnet.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 15:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

1.Genau, die Fahrtkosten hatte ich da noch nicht.

Kannst Du das etwas weiter ausführen ? Arbeitgeberwechsel war im Juli ? Umgezogen im November ?

3. Aus den Unterhaltsleitlinien lese ich "Bei langen  Fahrtstrecken (ab ca. 30  km einfach) kann nach  unten abgewichen werden (für die  Mehrkilometer in der Regel auf 0,20 EUR)

Die 0,30 EUR beziehen sich auf 30 km einfache Fahrt, richtig ist:

[...] oder rechne ich von 60km 0,30€ und den Rest mit 0,20€

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 15:32
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Arbeitgeberwechsel war im Juli ? Umgezogen im November ?

Genau, der Arbeitgeberwechsel (vorher Zeitarbeit in gleicher Firma) fand im Juli statt und im November der endgültige Umzug

Wie stellt sich der Anwalt das vor? Es gibt aktuelle Verhältnisse, mit denen wird gerechnet und gut ist. Sollte sich nichts gravierend ändern, wird auch nicht neu gerechnet

Wir hatten ein Beratungsgespräch beim Anwalt und dieser bestätigte die Richtigkeit dieses Vorgehen. Das neue Arbeitsverhältnis würde das begründen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 16:07
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Neben den Anmerkungen von Susi: Am besten Du stellst die Berechnung(en) des Anwalts (unter Angabe des OLGs) anonymisiert hier ein.

Kann ich hier Bilder einfügen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 16:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, das geht nicht. Du müsstest es "irgendwo" (google-Suche: öffentlicher Server für Bilder) auf einen Server hochladen und kannst dann Link hier zur Verfügung stellen.
Alternativ kannst Du die Daten auch abtippen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 16:44




(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

https://goo.gl/photos/ieus48FHNf4rf2Hu8

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 17:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Steuererstattung 120 € = 120*12 =1440 €???
Und sonstige Einnahmen? 191,28 € Was soll das sein?

Wieviel km sind es bis zur ARbeit? da zählt der Hin- und Rückweg.
Und es ist auch nur eine 5-Tage-Woche?

Ja, zus. Altersvorsorge wurde gar nicht berechnet.

Gehalt 2295,08
Urlaubsgeld 170,84
Prämie 20,44
Gesamt 2486,36
abzgl. Berufsbedingte Aufwendungen 535,3333333 30*0,30+28*,2*2*220/12
abzgl. Altersvorsorge 50
abzgl. IG Metall 28,33
Summe 1872,696667

Was ist das Urlaubsgeld? Für 12 Monate - weil dieses für 16 und 17 zählt im Text? Dann wäre es auch durch 12 und nicht durch 8 zu teilen.
Was ist die Prämie? Für 12 Monate oder für 8 oder auf mehrere Jahre zu verteilen?

Habe ich evtl. einen Rechenfehler bei der KM-Berechnung?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 17:19
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Das ist Urlaubsgeld für 15Tage, das andere gab es jetzt diesen Monat, ist noch nicht in der Berechnung.

191,28€ ist Urlaubsgeld+Prämie

Es sind 58km einfache Strecke, doch sie berechnet wie oben schon geschrieben 30km a 0,30€ und 86km a 0,20€ und nicht so wie ich es denke 60km a 0,30€ und 56km a 0,20€

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 17:26
(@dat_eulchen)
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Steuererstattung ist eine fiktive Zahl, die die Anwältin da nimmt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 17:28
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und einen guten Tag an alle.
hast Du Arbeitskleidung ( Arbeitsanzug und Arbeitsschuhe ) die Du selber kaufen und reinigen mußt? Wenn ja kannst Du diese Kosten ebenfalls zur Bereinigung heranziehen. Das mußt Du aber nachweisen und kannst das am besten über die Steuererklärung machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 17:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie hoch ist das gesamte Urlaubsgeld? Es sind zwei Beträge, die der Anwalt aber nur durch 6 Monate teilt.
Hier müsstet ihr das ganze Urlaubsgeld nehmen und durch 12 teilen.

Warum geht der Anwalt von einer so hohen Steuererstattung aus? Hast du die Steuererklärung mit einem Steuersparprogramm gemacht, was eine mögliche Erstattung ausweist?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 17:36
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und einen guten Tag an alle.
hast Du Arbeitskleidung ( Arbeitsanzug und Arbeitsschuhe ) die Du selber kaufen und reinigen mußt? Wenn ja kannst Du diese Kosten ebenfalls zur Bereinigung heranziehen. Das mußt Du aber nachweisen und kannst das am besten über die Steuererklärung machen.

Arbeitskleidung und Reinigung habe ich bei der Steuererklärung mit angegeben ( 110€ Anschaffung + 50€ Reinigung). Habe jedoch keinen Nachweis darüber, da ich meine alte ausrangierte Kleidung nehme. Ist das zusätzlich zu den Fahrtkosten anrechenbar?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 17:38
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

wie hoch ist das gesamte Urlaubsgeld? Es sind zwei Beträge, die der Anwalt aber nur durch 6 Monate teilt.
Hier müsstet ihr das ganze Urlaubsgeld nehmen und durch 12 teilen.

Es ist ja erst eine "vorläufige Berechnung" des Anwaltes, da noch keine 12Monate voll sind

Warum er von einer so hohen Erstattung ausgeht erschließt sich mir nicht. Er denkt sicher wegen der Fahrtkosten. Da habe ich aber nur 2 Monate im letzten Jahr gehabt. Ich vermute, dass er sie Steuererstattung splittet. Im ersten Teil nimmt er ja nur 30€ und beim 2. Teil dann 120€.

Das Steuerprogramm errechnete 459€

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 17:40
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Wäscht Du die Arbeitskleidung selber? Wenn ja kannst Du diese Kosten ebenfalls absetzen, genau wie die Kosten für die Nutzung des Trockners. Dein Programm welches Du für die Lohnsteuererklärung nimmst, weißt dir genau aus wie hoch diese Kosten sind. Als Beisspiel: 52 Wochen mal 1 Waschladung in einer 7 Kilo Maschine bei 60 Grad Buntwäsche mal 0,76 € pro Kilo ergibt pro Jahr eine Summe von 276,64 und wenn Du dann noch die Kosten für einen Trocker nimmst der ebenfalls 7 kg hat und pro Kilo 0,55 € gerechnet werden macht das auf das Jahr auch noch mal 200,20 €. Dieses kannst Du durch die Kopie der Steuerklärung mit dem Teil wo Du die Werbungskosten aufführst nachweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 17:51
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Wäscht Du die Arbeitskleidung selber? Wenn ja kannst Du diese Kosten ebenfalls absetzen, genau wie die Kosten für die Nutzung des Trockners. Dein Programm welches Du für die Lohnsteuererklärung nimmst, weißt dir genau aus wie hoch diese Kosten sind. Als Beisspiel: 52 Wochen mal 1 Waschladung in einer 7 Kilo Maschine bei 60 Grad Buntwäsche mal 0,76 € pro Kilo ergibt pro Jahr eine Summe von 276,64 und wenn Du dann noch die Kosten für einen Trocker nimmst der ebenfalls 7 kg hat und pro Kilo 0,55 € gerechnet werden macht das auf das Jahr auch noch mal 200,20 €. Dieses kannst Du durch die Kopie der Steuerklärung mit dem Teil wo Du die Werbungskosten aufführst nachweisen.

Ja die Kleidung wird selber gewaschen...echt ist das so viel :/ ...den Trockner hab ich gar nicht berücksichtigt

Gut zu wissen. Diesmal sind es nur 160€ also 13€ /Monat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 17:54




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