Hallo,
bevor ich mein Anliegen darlege stelle ich mich kurz vor. Meine Name ist Alex ich bin derzeit 26 Jahre alt und lebe seit nun mehr 2 1/2 Jahren mit meiner neuen Partnerin zusammen.
Von der KM bin ich seit bereits 5 Jahren getrennt. Meine Tochter welche dieses Jahr 6 wird habe ich leider aus "Umständen" seit Ihrem ersten Geburtstag nicht mehr gesehen. Lediglich Fotos blieben mir und seit 2 Jahren ist der Kontakt zur KM total abgebrochen.
Dies tut aber auch weniger zu meinem Anliegen.
Ich habe einen kleinen "Sonderfall". Ich habe mich letztes Jahr entschlossen eine Zweitausbildung zu beginnen (gelernter Beruf war für mich einfach nicht mehr auszuüben), diese ziehe ich auch seitdem durch und werde hoffentlich verkürzt in 2 Jahren mit dieser fertig sein, voraussichtlicher Nettoverdienst dann ca. 2500+ welcher meiner Tochter dann ja auch zu Gute käme.
So.. viel gelabert und doch nicht zum Punkt gekommen. Ich zahle derzeit 240€ Unterhalt im Monat obwohl ich Netto nur 750€ zur Verfügung habe welche mit Samstagsarbeit welche ca 150€ im Monat erwirtschaften grad so ausreicht um die laufenden Kosten zu decken.
Eigentlich liege ich ja unter dem Selbstbehalt allerdings wurde damals schon als meine Tochter geboren wurde und die KM wegzog Unterhaltsvorschuss geleistet, da ich dort auch noch in Ausbildung war.
Die 240€ Unterhalt sind letztes Jahr durch ein Telefonat mit dem damals Zuständigen Amt wegen kurzzeitiger Arbeitslosigkeit festgelegt worden, meine neuen Gehaltsnachweise von Februar-August habe ich zwar weitergeleitet aber seitdem nichts mehr gehört (Verdienst 2500€ Brutto Fix, durch Überstunden ca 1800-1900 Netto).
Die KM ist seitdem auch umgezogen und mir wurde nur mal am Telefon mitgeteilt man sei nicht mehr zuständig.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen.. muss ich derzeit Unterhalt zahlen da es eine Zweitausbildung ist? Müsste ich selbstständig den seit 2017 geltenden Mindestunterhalt in Höhe von 246€ zahlen oder hätte mich hier die KM oder das JA kontaktieren müssen?
Desweiteren da meine Tochter ende des Jahres 6 wird müsste ich ja auch Minimum 297€ zahlen, wäre dem tatsächlich so oder müsste ich hier auch von Amtswegen kontaktiert werden?
Ein Titel in Höhe von 210€ wurde damals vor 5 Jahren gegen mich erwirkt, dies noch zur Information.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen und kann mein wirr warr lesen 😀
Vielen Dank im Voraus schon mal.
Hallo,
also wenn ein Titel besteht und so hört es sich an, dann ist die Frage ob er statisch ist (also ein Geldbetrag festgelegt wurde) oder dynamisch (wie heute eigentlich üblich).
Einen dynamischen Titel musst Du immer selbständig und unaufgefordert sowohl in der Höhe als auch in der Alterstufe anpassen. Wenn also Mindestunterhalt vereinbart wurde, dann ist Mindestunterhalt in der akutellen Höhe zu zahlen.
Wird der Unterhalt nicht gefordert, so kann das eine Weile gutgehen, aber es laufen dann Schulden auf. Hat das JA denn die Zahlungen reduziert oder wird der Betrag nur gestundet?
Bist Du leistungsunfähig, dann liegt ein so genannter Mangelfall vor. Hier kann dann sehr scharf gerechnet werden z.B. auch mit fiktivem Einkommen oder Nebentätigkeit um Dich leistungsfähig zu rechnen. Der Grund dafür ist die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die Dich mehr oder weniger verpflichtet zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen.
Eine Abänderung eines bestehenden Titels ist nicht so einfach. Zunächst müsstet Du Dich mit der KM darauf einigen wieviel Unterhalt Du zahlen sollst/kannst. Dann müsste der alte Titel herausgegeben werden und ggf. ein neuer erstellt werden.
Will das die KM bzw. deren Beistandschaft nicht, dann bleibt Dir nur der Weg der Abänderungsklage mit relativ unklarem Ausgang.
Davon zu trennen ist die Frage des Umgangs. Du hast auf alle Fälle ein Umgangsrecht unabhängig von der Unterhaltsfrage. Die Durchsetzung ist allerdings nicht einfach.
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe den Titel bzw. Urkunde laut Dokument soeben mal rausgesucht. Wortwörtlich steht dort "Ich verpflichte mich dem Kind (Name) ab dem 01.01.2014 eine monatlichen Unterhaltsbetrag zu zahlen in Höhe von 205€." Dies wurde dann auch von damaligen JA so akzeptiert, ich konnte zu dem Zeitpunkt auch schlicht nicht mehr zahlen und war ein Mangelfall. Zwischendurch verdiente ich ja weit aus mehr so das ich auch mehr zahlen musste.
Nur wäre es nicht jetzt so, wo ich wieder wenig verdiene maximal die 205€ zahlen müsste? Ich bin bereit weiterhin die 240€ zu zahlen monatlich nur kann ich die 296€ einfach nicht tragen ab Ihrem 6. Geburtstag. Könnte ich mir hier zur not auf den Titel berufen? Was mir auch auffällt ist, dass dort kein Ende des Titels bzgl. des 18. Lebensjahres enthalten ist, kann ich dies nachträglich vom JA hier vor Ort abändern lassen`?
Moin Caleppo
Herzlich Willkommen
Ohne Zweifel handelt es sich um einen Titel. Allerdings erwähnst Du nichts von einem Bezug zur Düsseldorfer Tabelle oder auf's Gesetz. Wenn davon nichts drinne steht, und auch nichts von einer Altersstufe etc., dann ist es ein statischer Titel und Deine Verpflichtung beläuft sich auf 205€. Wird was von (Zwangs-)Vollstreckung erwähnt, der Du Dich unterwirfst?
Was die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr betrifft:
Irgendwann wirst Du wahrscheinlich einen dynamischen Titel zeichnen werden, und dann ist immer noch Zeit. Mit den 205€ stehst Du m.E. selbst bei Volljährigkeit des ersten Kindes ziemlich gut dar. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen Oldie,
Der Bezug steht auch meiner Meinung nicht drin. Müsste ich nach der Arbeit mal nochmal genauer schauen. Das ich mich meiner Tochter gegenüber der Zwangsvollstreckung unterwerfe steht drin.
In den letzten Jahren wurde ich natürlich auch geprüft und man stellte fest das ich mehr als die 205€ zahlen könne und dies wurde dann auch verlangt, was ich auch tat.
Das wichtigste für mich wäre nun zu wissen ob ich ab ihrem 6. Lebensjahr einfach weiter die aktuellen 240 respektive 246 mindestunterhalt nach aktueller Tabelle zahlen solle oder den Unterhalt aufstocken sollte. Mich wundert eh das ich seit einem jahr weder vom JA noch meiner Ex was diesbezüglich gehört habe.. Vllt kommt ja zum 6. Geburtstag ein Brief.
Moin
Das ich mich meiner Tochter gegenüber der Zwangsvollstreckung unterwerfe steht drin.
Das bekräftigt lediglich den Charakter eines Titels.
Wie gesagt, wenn es keinen Bezug zur DT, dem Gesetz oder zu Altersstufen gibt, dann ist das so. Für einen statischen Titel wegen Mangelfall ist das auch erklärlich. Ob das Kind nun älter wird oder nicht, es ändert nichts an Deinem unzureichenden Einkommen und der hierdurch gegebenen Leistungsfähigkeit.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.