Moin,
man könnte jetzt darüber sinnen, ob die Ausbildung die Erstausbildung war, dann war er unverschuldet nicht Leistungsfähig.
Was aber scheinbar uninteressant ist, denn es scheint ein Urteil zu geben, in dem er zu KU verpflichtet wurde und die fehlenden Zahlungen nur gestundet wurden. Zwar ein Vorgang der sich mir nicht erschließt, denn entweder ist man Leistungsfähig, oder man ist es nicht. Aber ich glaube auch nicht, dass man jetzt rückwirkend noch etwas ändern kann, da das Urteil rechtskräftig ist.
Da wurde in dem Verfahren bereits etwas falsch gemacht. Warst Du nicht anwaltlich vertreten?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.