Hallo,
nach einigem hin und her wegen der Höhe des KU, präsentiert mir das JA nun diese Text(-vorlage).
Wird dann wohl vor Ort ausgefüllt und unterschrieben.
http://home.arcor.de/pyrex/dfgrtebfgtpgghfrtzrsde/urkundenentwurf.pdf
Da ich davon keine Ahnung habe, frage ich hier:
Kann ich das unterschreiben?
Sollte ich etwas ändern lassen?
Vielen Dank!
Gruß
Arbeitnehmer
"Suche" kenne ich, danke 😉
Hallo,
das würde ich so keinesfalls unterschreiben. Zum einen keine Dynamisierung (also xxx % von blabla) sondern einen festen Betrag nennen. Zum zweiten eine Befristung bis zum 18ten Geburtstag des Kindes aufnehmen.
/elwu
Hallo
Eine Pflicht, ein vorgedrucktes Formular zu verwenden gibt es nicht.
Inhaltlich steht aber auch nicht nicht viel falsches drin.
Bist du belehrt worden? Den Passus mit der Belehrung, würde ich jedenfalls streichen. man weiß ja nicht, ob du korrekt belehrt wurdest.
Ist der Prozentsatz schon ermittelt? Auf welcher Grundlage?
Entscheiden tun jedenfalls nicht die, sondern du! Lass dir nix anderes erzählen.
Gib uns mal dein bereinigtes Netto und die Angaben über das Kind. Anzahl, Alter, sonstige Unterhatlspflichten damit wir den korrekten Wert / Prozentsatz ermitteln können.
Hinzufügen solltest du eine Begrenzung auf das 18 Lebensjahr.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
für mich steht einzig die Höhe des Unterhalts in Frage. Du schreibst das sei ausgefochten. Wie? Prinzipiell hat Dir das JA da nicht reinzufummeln.
Text der Urkunde finde ich unbedenklich und bemerkenswert klar formuliert. Befristung fehlt.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin,
habe gerade vor 2 Wochen so einen Titel unterschrieben.
DU entscheidest was da reinkommt. Dir wird ein KU-Betrag bekannt sein, den lässt Du in den Text einfließen.
18.ten Geburtstag unbedingt als Befristungsdatum erwähnen.
Du kannst sogar Gelder, die das Kind vor dem 18-ten Geburtstag verdient mit aufnehmen lassen, dann wird der Unterhalt um diesen Betrag gemindert.
Natürlich sorgt das für eine Reaktion der Gegenseite, aber, wie gesagt, Du unterschreibst den Titel, also bestehe darauf. Mir wollte man die Dynamik auch schmackhaft machen. Aber ich erwähnte, dass ich den betrag, die Laufzeit und Verdienste berücksichtigt haben möchjte und danach war die SB zufrieden und ertsellte das Dokument.
Der sonstige Text ist üblich und erforderlich.
Gruß
SteMa
Hallo,
wegen des Nettos habe ich lange verhandelt und bin nun mit 2010,- als Durchschnitt der letzten 12 Monate einverstanden. Rentenvorsorge, Kredite und Werbungskosten sind berücksichtigt. Ich soll Unterhalt für zwei Kinder (10 uns 14) zahlen. Sonst keine Unterhaltsverpflichtungen. Das JA hat in dem Text schon 115% eingetragen.
Belehrt wurde ich bisher nicht.
Wie trage ich eine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr korrekt ein, Beispiel?
Vielen Dank.
Gruß
Arbeitnehmer
Das JA hat in dem Text schon 115% eingetragen.
Damit sind sie eine Einkommensgruppe rauf und haben entsprechend ber. Netto und Kinderzahl eingestuft.
Die Begrenzung bis 18. Lebensjahr trägt die JA-Guffe ein, das hat die als Textbaustein.
.
Ein Korrigendum hab ich noch: Auf die Belehrung würde ich nicht verzichten, vorher nicht unterschreiben, oder wie Beppo schon schrieb, Passus streichen. Die bei Belehrung genannten Paragraphen dann schön eintragen lassen. Und schreib dann mal, ob sie dich über ZPO § 655 belehrt haben.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,
ich werde auf die Belehrung verzichten und die Begrenzung bis zum 18. eintragen lassen :exclam:
Wie umgehe ich die Dynamisierung :question:
Strebt Mann dann einen festen Betrag bis zum 18. Geburtstag an, oder ändert sich der Unterhalt trotzdem alle x Jahre?
Gibt es ein Beispiel?
Vielen Dank für alle Antworten!
Gruß
Arbeitnehmer
Moin,
die Dynamisierung umgehst Du, indem Du auf Anfertigung eines statischen Titels bestehst, also die 115% wieder rausnehmen läßt.
Die Gegenseite muss dann die Abänderung des Titels an die jeweilige neue Alterstufe velangen.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)