Hallo
Es ist eine lange geschichte deswegen möcht ich mich nur auf meine Fragen konzentrieren !
Meine Frau hat sich nach sieben jahre ehe von mir getrennt !! Wir haben einen 7 jährigen sohn und eine ein jährige Tochter !!
Ich habe bereits eine Unterhaltsberechnung von ihren anwalt bekommen !!! Ich zahle natürlich für die kinder und für meine Frau ! Wie lange muss ich an meine Frau zahlen ????Die tochter ist jetzt ein jahr und das trennungsjahr hat jetzt begonnen !!!!
Bitte Hielft mir !!Wir haben nur einen Anwalt weil wir nicht im krieg auseinnder gehen wollten auch wenn es für mich sehr schwierig war da meine frau sich in einem anderen Verliebt hat . :question:
Hallo Enzo,
Ich habe bereits eine Unterhaltsberechnung von ihren anwalt bekommen !!!
Am besten, du stellst diese Unterhaltsberechnung mal anonymisiert hier ein, dann schauen wir uns mal an, ob der Herr Anwalt korrekt rechnet, oder doch eher im Sinne seiner Mandantin 😉
Wie lange muss ich an meine Frau zahlen ?
Anhand deiner bisherigen spärlichen Angaben kann man da m.E. nicht mal 'ne grobe Prognose wagen.
auch wenn es für mich sehr schwierig war da meine frau sich in einem anderen Verliebt hat .
Auch wenn's schwer fällt - versuche, dieses Detail so gut es geht zu ignorieren. Wichtig sind erstens die Kinder, und wichtig ist zweitens, dass du dich von deiner Ex nicht bei den Finanzen über den Tisch ziehen lässt. Mit wem sie durch die Betten turnt ist hingegen völlig unerheblich - daran kannst du nämlich nichts ändern ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Vielen dank !!
Hier die Berechnung des Anwalts !!!
Durchschnittliches Netto von den letzten 12 Abrechnungen mit urlaubsgeld sonderzahlung usw. 2415 €
- abgezogen 5 % berufsbedingte aufwendung
bleiben 2294 €
- eheprägenden schulden von meinem Auto 250 €
bleiben 2044 €
eingestuft dadurch in die Einkommensgruppe 3 der düsseldorfer tabele
Für meine 1 jährige Tochter 257 €
Für meinen 7 jährigen Sohn 309 € Unterhalt
Nach abzug bleiben 1478 €
Meine frau Ferdient mon 112 € und damit nach abzug des Mindestbeitrages für berufliche Aufwendung von 50 € über 62 €
Der Differenzbetrag zwischen den beiderseitigen Einkünfte beträgt 1416 € und der 3/7 Unterhaltsbetrag 606 €
.Da mir ein selbstbehalt von 1000 € gegenüber meiner Frau verbleiben muss soll ich 416 € an meine Frau zahlen .!!!!
Also Kinder 257 und 309 € * + die Frau 416 € ist es korrekt ?????
Ich hätte die möglichkeit da ich den wagen noch vier Jahre abzahlen muss den wagen an meinen opa zu geben er würde den betrag auflösen und mir seinen wagen Schenken !!!!
Komme ich somit besser weg wen ich den Wagen an Opa abgebe und somit keine schulden von 250 € sind oder ist es sogar besser dass ich den wagen noch vier jahre bezahlen muss sonst würde meine frau mehr bekommen ????? ;(
Hallo Enzo,
schauen wir uns die Sache mal an. Wirkliche gute Nachrichten für dich habe ich leider nicht.
Durchschnittliches Netto von den letzten 12 Abrechnungen mit urlaubsgeld sonderzahlung usw. 2415 €
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld u.ä. ist klar und gehört in die Durchschnittsberechnung mit rein. Was hat es mit dieser "Sonderzahlung" auf sich?
Was dein Netto betrifft, hast du Steuerklasse III oder hast du Steuerklasse IV? Wenn Steuerklasse III, dann lass' das schleunigst auf Steuerklasse IV ändern; das bedeutet zwar weniger Netto, aber dadurch eben auch weniger Unterhalt, und deine Ex soll sich gar nicht erst an ein finanzielles Rundum-Sorglos-Paket gewöhnen. Ab nächsten Jahr ist's mit Ehegattensplitting und Steuerklasse III eh' vorbei, und es ist besser, da möglichst bald klare Verhältnisse zu schaffen. Die Steuererstattung, die nächstes Jahr wegen Steuerklasse IV zu erwarten ist, könnt ihr euch dann ja untereinander teilen; die Steuernachzahlung, die dir bei Steuerklasse III droht, wirst du hingegen vergeblich versuchen, bei ihr anteilig einzutreiben.
- abgezogen 5 % berufsbedingte aufwendung
Das ist korrekt, sofern du nicht höhere Aufwendungen nachweisen kannst.
Allerdings, wie sieht es bei dir mit zusätzlicher Altersvorsorge aus - Riestervertrag, Lebensversicherung o.ä.? So etwas kannst du in gewissen Grenzen ebenfalls anrechnen. Falls du noch keinen Riester o.ä. hast, solltest du schleunigst einen passenden Vertrag für dich abschließen, bis 4% von deinem Brutto kannst du bei den Unterhaltszahlungen berücksichtigen. Und da deine Ex und ihr Anwalt dich so oder so an den Selbstbehalt drücken möchten, hast du m.E. jedes Recht der Welt, hier an deinen eigenen Vorteil zu denken.
bleiben 2044 €
eingestuft dadurch in die Einkommensgruppe 3 der düsseldorfer tabele
Hier müssen wir dem werten Herrn Anwalt ein wenig auf die Finger klopfen, weil er Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle nicht gelesen hat, die sagt nämlich, die DT geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus, aber du hat deren drei (zwei Kinder und eine Frau). Daher geht's um eine Zeile abwärst nach Zeile 3 der DT, mit den Zahlbeträgen 241 Euro für das jüngere und 291 Euro für das ältere Kind. Was du hier sparst legst du allerdings wegen der Selbstbehalt-Geschichte nachher beim Unterhalt für Ex wieder drauf, d.h. es sieht zunächst wie ein Nullsummenspiel aus. Trotzdem solltest du darauf bestehen, dass hier korrekt gerechnet wird, denn ab nächsten Jahr, wenn ihr bei der Steuer getrennt veranlagt werden müsst, kannst du Unterhalt für die Ex steuerlich geltend machen, Unterhalt für die Kinder aber nicht.
Meine frau Ferdient mon 112 € und damit nach abzug des Mindestbeitrages für berufliche Aufwendung von 50 € über 62 €
Hat die Dame sich bereits geäußert, wie und wann sie ihre Arbeitszeit aufstocken will? Unter der Annahme, dass dein oben angegebenes Netto auf Steuerklasse III beruht, steuert sie sonst nämlich spätestens zum Januar 2011 auf eine Hartz-IV-Karriere zu ...
In diesem Zusammenhang: Geht das jüngere Kind in die Kinderkrippe? Wenn ja, dann wirst du diese Kosten bei ihrem "Einkommen" vsl. in voller Höhe übernehmen dürfen, zusätzlich zum Kindesunterhalt. Sieh' zu, dass diese Frage geklärt ist, bevor du dir den Unterhalt für die Ex an die Backe hängen lässt, denn wenn du dazu verdonnert wirst, die Krippenbeiträge zusätzlich zum KU zu zahlen, dann wirst du ihn selbstverständlich wie den regulären Kindesunterhalt von deinem Netto abziehen, bevor der Unterhalt für Madame berechnet wird.
bleiben 2044 €
eingestuft dadurch in die Einkommensgruppe 3 der düsseldorfer tabele
Für meine 1 jährige Tochter 257 €
Für meinen 7 jährigen Sohn 309 € Unterhalt
Nach abzug bleiben 1478 €
Mit den neuen Zahlen für den KU: 2.044 Euro minus 241 Euro minus 291 Euro, bleiben 1.512 Euro. Differenz zum "Einkommen" der Ex sind jetzt 1.450 Euro, drei Siebtel davon sind jetzt 621 Euro und somit wird auch hier an deinem Selbstbehalt gekappt, d.h. Unterhalt an Ex wären nach des Anwalts Rechenschema jetzt 450 Euro. In Summe also 241 Euro plus 291 Euro plus 450 Euro, also zunächst exakt das gleiche wie zuvor - aber du kannst monatlich 34 Euro mehr als nach der anderen Berechnung bei der Steuer berücksichtigen (ab nächstem Jahr, dieses Jahr werdet ihr euch vernünftigerweise noch zusammenveranlagen lassen). Macht zwar am Ende nur ein paar Euro im Steuerbescheid aus, aber in deiner Situation zählt vermutlich jeder rote Cent.
Ich hätte die möglichkeit da ich den wagen noch vier Jahre abzahlen muss den wagen an meinen opa zu geben er würde den betrag auflösen und mir seinen wagen Schenken !!!!
Komme ich somit besser weg wen ich den Wagen an Opa abgebe und somit keine schulden von 250 € sind oder ist es sogar besser dass ich den wagen noch vier jahre bezahlen muss sonst würde meine frau mehr bekommen ?
Glasklare Ansage: Wenn dein Opa dir etwas Gutes tun will, dann soll er dir ab und zu mal ein paar Scheine bar in die Hand drücken oder dir sonst irgendwas kaufen, was für dich nützlich ist - so lange du diese Schulden als eheprägend anerkannt bekommst, solltest du diese Schulden fein säuberlich selbst bedienen, denn wenn diese Raten plötzlich wegfallen, dann kommt das in der Unterhaltsberechnung wegen der Selbstbehalt-Geschichte nur (!) deiner Ex zugute. Hausaufgabe für dich: Rechne dir bitte selber aus, um wie viel deine Zahlung an die Ex steigt, wenn die 250 Euro wegfallen und demnach auch nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen dank !!
Meine frage ist ??Sobald die tochter drei ist muss doch meine frau dann wiederarbeiten Oder ???Wen ja auf wie viele stunden in der woche ????
Wie lange muss ich dan noch für meine frau bezahlen ??? ;(
Hallo Enzo,
Sobald die tochter drei ist muss doch meine frau dann wiederarbeiten Oder ?
Du bist mit ihr verheiratet, deshalb kannst du aus dieser Regelung wenig Nutzen für dich ziehen; denn diese Regelung gilt in der Theorie für unverheiratete Mütter und in der Praxis nicht einmal für diese. Du aber bist ihr, unabhängig vom Alter der Kinder, zunächst zu Trennungsunterhalt und später dann zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet (Stichwort: ehebedingte Nachteile). Höhe und Dauer entscheidet letztlich der Familienrichter anhand der Frage, wie gut ihm sein morgendlicher Kaffee bekommen ist ...
Die einzige Möglichkeit, wie du wirklich zügig wieder aus dieser Kiste rauskommst: Deine Ex muss selber arbeiten wollen. Also sorge dafür, dass du zwar den Kindesunterhalt zahlst, aber nicht mehr Geld als irgendwie nötig für Madame selber überweisen musst. Um die Fragen zu wiederholen: Welche Lohnsteuerklasse hast du derzeit? Wie ist es um deine Altersvorsorge bestellt? Hast du außergewöhnlich hohe berufsbedingte Aufwendungen? Was hat es mit dieser Sonderzahlung auf sich?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
Ich habe steuerklasse drei und die sonderzahlung ist das weihnachtsgeld !!!!Ich habe zur zeit keine altersvorsorge !!!!!
Also sehe ich das richtig meine frau muss sobald die kleine drei ist nicht unbedingt Arbeiten ????
Moin,
wenn Du mal einen Brutto-Netto-Rechner ergooglest und Deine Daten bei Steuerklasse 1 eingibst, wirst Du sehen, dass Dein Netto nach Abzug KU so gering ist, dass für Deine Frau ab 2011 nicht viel übrig bleiben wird, wenn überhaupt.
Die Frage ist also eigentlich irrelevant, ob sie ab dem 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten geht, denn ihr wird nur bleiben:
1. Arbeit
2. Hartz4
3. solventer neuer Mann
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Enzo,
die sonderzahlung ist das weihnachtsgeld
Dann ist die Berechnung des Anwalts in diesem Punkt 100% korrekt. Weihnachtsgeld ist anteilig beim Unterhalt zu berücksichtigen.
Ich habe zur zeit keine altersvorsorge
Dann überlege dir, ob du da nicht umgehend etwas machen willst, was ca. 4% deines Bruttolohns an Beiträgen kostet. Wenn du's nicht in eine (deine!) Altersvorsorge investiert, dann reißt deine Ex sich diesen Betrag unter den Nagel. Denn wie du es auch drehst und wendest: Für einige Zeit bleibt dir zum Leben im Endeffekt immer nur der Selbstbehalt. Und in dieser Situation ist es durchaus eine Überlegung wert, ob man z.B. 100 Euro monatlich in einen Riester-Vertrag einzahlt, wenn man im Gegenzug 100 Euro weniger Unterhalt an die Ex zu überweisen braucht ...
Also sehe ich das richtig meine frau muss sobald die kleine drei ist nicht unbedingt Arbeiten
Richtig. Sie hat einige Möglichkeiten, dies zu verhindern - genau deswegen sollst du m.E. ja auch so schnell wie möglich dafür sorgen, dass sie merkt, wie wenig attraktiv dieses "ich geh' nicht arbeiten" in ihrem konkreten Fall ist. Denn das, was LBM geschrieben hat, ist zwar wahr - aber es ist deiner Ex wahrscheinlich noch nicht bewusst ... also hilf' ihr dabei, es möglichst bald zu kapieren 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo ich finde die beiträge echt klasse und ihr seit richtig flott mit den antworten !!!Echt klasse das Forum !!Sehr empfehlenswert !!!Danke :thumbup:
Ja ok aber ich habe jetzt die berechnung von dem anwalt wen ich mir jetzt eine ristarente abschliesse !!Muss der anwalt es neu berechnen oder wie ???? :question:
Hallo Enzo,
Ja ok aber ich habe jetzt die berechnung von dem anwalt wen ich mir jetzt eine ristarente abschliesse !!Muss der anwalt es neu berechnen oder wie ???? :question:
Mal was Grundsätzliches: Schreiben des gegnerischen Anwalts sehen immer mordsmäßig beeindruckend und fürchterlich amtlich aus - aber sie haben zunächst einmal genau so viel Aussagekraft, als hätte der Friseur deiner Ex dir zu diesem Thema einen Brief geschrieben 😉
Im Klartext: Im einfachsten und besten Fall einigst du dich mit deiner Ex auf so-und-so-viel Trennungsunterhalt, d.h. eine Summe, die sowohl für dich als auch für sie in Ordnung ist, und ihr lasst die ganzen Anwälte so lange wie möglich aus dem Spiel. Wenn das nicht funktioniert, kann sie eine Unterhaltsberechnung vorlegen, kannst du eine Unterhaltsberechnung vorlegen, kann ihr Anwalt eine Unterhaltsberechnung vorlegen, kannst du dir selber einen Anwalt zulegen der in deinem Auftrag eine Unterhaltsberechnung vorlegt, ... und all diese Unterhaltsberechnungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind, denn wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann entscheidet einzig und allein ein Richter, wie die Unterhaltsregelung aussieht. Ich wiederhole: Der Richter entscheidet - nicht der Anwalt!
Wenn du mit deiner Ex noch halbwegs reden kannst, dann schlage ich vor: Löst das Problem mit dem bewährten Verfahren "Ein Tisch, zwei Stühle"; d.h. ihr zwei setzt euch mal zusammen und verhandelt die Sache. Und zwar ohne Anwalt 😉
Bei diesem Gespräch hältst du ihre Anwaltsberechnung mal gegen eine Berechnung, die du inzwischen vermutlich selber aufstellen kannst (wenn du Schwierigkeiten hast, frag' einfach nochmal hier nach). Und zwar: Du berechnest, wie hoch mit Steuerklassen IV/IV statt III/V dein Einkommen ist und wie hoch ihr Einkommen ist. Du nimmst an, dass du exakt 4% deines Bruttoeinkommens in einen Riestervertrag stecken wirst. Mit diesen Daten rechnest du den Unterhalt neu aus, und diese Berechnung nimmst du mit ins Gespräch zwischen dir und Ex. Sagst ihr, dass die Wahrheit wohl irgendwo in der Mitte zwischen deiner und des Anwalts Berechnung liegen wird; aber sagst ihr auch, dass du diese Sachen mit der Steuerklasse und dem Riestervertrag gnadenlos durchziehst, wenn sie ihren Anwalt nicht umgehend zurückpfeift. Und machst ihr einen halbwegs fairen Vorschlag, wie der Unterhalt deiner Meinung nach geregelt werden sollte (das musst du dir natürlich vorher überlegt haben, wie so ein Kompromiss aussehen könnte). Wahrscheinlich wird sie da nachverhandeln wollen, also überleg dir, wie weit du ihr gegenüber deinem vorgelegten Vorschlag noch entgegenkommen magst.
Wenn sie auf stur schaltet, schaltest du auch auf stur, und das heißt insbesondere: Steuerklassen wechseln, einen passenden Altersvorsorgevertrag abschließen und (!) schnellstmöglich die erste Rate für diese Altersvorsorge bezahlen, Unterhalt anhand deiner eigenen Berechnung an Ex überweisen, und immer fein säuberlich getrennte (!) Überweisungen für Kind1, Kind2, sowie Ex (im Verwendungszweck der Überweisung eindeutig angeben: für wen ist der Unterhalt, für welchen Zeitraum ist der Unterhalt). Wenn's ihr zu wenig ist, soll sie gegen dich klagen (oder sich überlegen, ob eine friedliche Einigung mit dir nicht doch besser wäre).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
Danke für die Viele unterstützung !!!!!!Ihr seit echt klasse !!!
Meine Frage ist Sobald ich anfange unterhalt zubezahlen beginnt doch das trennungsjahr oder ?????
Ich habe jetzt die Steuerklasse 3 wan würde sich die steuerklasse ändern ???
Könnte ich mit meine ex ein abkommen machen das ich ihr die 980 € bezahle unabhängig von meinen Überstunden bzw Samstag Sonntag Arbeit ???
Kann mit ihr eigenlich noch gut reden !!!
Bei der zahlung von 980 € + Kindergeld 360 € +ihrer Verdienst von 120 € ist echt guttes geld was sie dan zur Verfügung hatt oder ????
Damit kommt man schon gut über die Runden würde ich sagen !!! :crash:
Hallo Enzo,
Könnte ich mit meine ex ein abkommen machen das ich ihr die 980 € bezahle unabhängig von meinen Überstunden bzw Samstag Sonntag Arbeit ???
Kann mit ihr eigenlich noch gut reden !!!
So lange ihr euch einig seid, könnt ihr euch genau so einigen wie ihr es wollt und für richtig haltet. Ich würde allerdings ein paar Dinge beachten:
- Berechne den Kindesunterhalt streng nach Düsseldorfer Tabelle, und überweise den Kindesunterhalt auch immer separat und mit Name und Monat gekennzeichnet. Also nach dem Schema "Unterhalt für Fritzchen, August 2010". Den Rest von der Gesamtsumme, auf die ihr euch geeinigt habt, dann in einer weiteren Überweisung als "Trennungsunterhalt, <Monat>" gekennzeichnet.
- Hinreichend viel Vertrauen in deine Ex vorausgesetzt, könntet ihr euch sogar darauf einigen, es für dieses Jahr noch bei Lohnsteuerklasse III/V zu belassen, dann aber den zugehörige Einkommenssteuerbescheid zu halbieren (gibt's 'ne Rückzahlung, kriegt jeder die Hälfte; gibt's 'ne Nachzahlung, zahlt jeder die Hälfte). Kannst du anhand der Steuerbescheide der Vorjahre abschätzen, was da auf dich (bzw. euch) zukommen wird? Dieses Entgegenkommen bei der Steuerklasse ist sozusagen ein "Lockmittel", um sie zu einer friedlichen Lösung zu bewegen, aber du solltest halt abschätzen können, wie hoch dein Risiko ist.
- Wenn ihr bei Steuerklasse III/V bleibt, solltest du darauf bestehen, dass in dieser Vereinbarung eine Befristung bis Jahresende drinsteht und ihr euch spätestens im Dezember auf eine Folgeregelung einigt. Ab Januar müsst ihr nämlich Steuerklasse I bzw. II nehmen, und das bedeutet erstens weniger Netto und damit zweitens weniger Unterhalt. Und auch sonst ist es vermutlich eine gute Idee, die Regelung nur bis Jahresende abzuschließen; bis dahin wisst ihr beide genauer als heute, wohin die Reise gehen wird.
- Schreibt diese Vereinbarung auf, und haltet dabei auch fest, dass damit dieses an dich gerichtete Anwaltsschreiben gegenstandslos geworden ist.
- Macht zwei Exemplare dieser Vereinbarung, und unterschreibt beide. Ein Exemplar ist für dich, ein Exemplar ist für sie.
Wenn du und Ex halbwegs vernünftige Menschen seid und bleibt, dann sollte damit erst mal Ruhe an der Front sein.
Bei der zahlung von 980 € + Kindergeld 360 € +ihrer Verdienst von 120 € ist echt guttes geld was sie dan zur Verfügung hatt oder ?
Damit kommt man schon gut über die Runden würde ich sagen !!!
Es kommt nicht darauf, dass du deinen Vorschlag okay findest. Es kommt auch nicht darauf, ob wir hier im Forum deinen Vorschlag okay finden. Es kommt einzig und allein darauf an, ob du dich mit Ex auf diesen oder irgendeinen anderen Vorschlag einigen kannst, mit dem ihr alle beide einverstanden seid. Findet ihr keine solche gemeinsame Lösung, dann geht es ohne wenn und aber über Anwälte und ggf. über das Familiengericht. Dass deine Ex willens ist, diesen Weg zu gehen, hat sie dir ja bereits gezeigt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke !!!Ich werde es versuchen !!!
Eine Frage hast du jedoch ausgelassen !!
Sobald ich anfange Unterhalt zubezahlen beginnt doch das Trennungsjahr oder ????? ;(
Sobald ich anfange Unterhalt zubezahlen beginnt doch das Trennungsjahr oder ????? ;(
Hallo enzo,
nein, das Trennungsjahr beginnt, sobald Ihr getrennt seid. Das kann sein, wenn einer auszieht, das kann aber auch in einer - noch - gemeinsamen Wohnung sein, solange "getrennt von Tisch und Bett" gewirtschaftet wird. Wenn man sich gut versteht, und eine Scheidung schnell durchziehen möchte, dann könnte man sich auch durchaus auf einen früheren Trennungstermin verständigen...
Ist eine(r) von Euch schon ausgezogen?
LG WH
Hallo Enzo,
Sobald ich anfange Unterhalt zubezahlen beginnt doch das Trennungsjahr oder ?
Das Trennungsjahr beginnt definitiv dann, wenn ihr räumlich getrennt seid, z.B. weil sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. So lange ihr noch unter einem Dach wohnt, kann man sich über diese Frage endlos (und unnütz) streiten, aber dadurch, dass sie dir diesen Anwaltsbrief mit der Forderung hat zukommen lassen, hat sie ein sehr deutliches Indiz in den Fingern, dass das Trennungsjahr bereits zu diesem Zeitpunkt begonnen hat.
Der Zusammenhang zwischen Trennung udn Unterhalt ist eigentlich genau andersrum: Ab Trennung kann Unterhalt gefordert werden.
Andersherum gefragt: Worauf willst du hinaus - möchtest du den Beginn der Trennungsjahres verzögern, oder möchtest du ihn im Gegenteil beschleunigen? Und egal wie, was ist der Grund dafür? Am besten wäre es, du und Ex haltet kurz schriftlich fest, dass das Trennungsjahr genau jetzt (oder meinetwegen auch vor drei Wochen oder so) begonnen hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Enzo,
am besten ist es, wenn Ihr eine Trennungsvereinbarung aufsetzt und diese beide unterschreibt. Ein Muster gibt es beispielsweise >>>HIER<<<. Ansonsten kann die Frage "seit wann sind die Eheleute getrennt?" für einigen Ärger sorgen. Zum Beispiel zur Verzögerung des Scheidungstermins, wenn ein Partner feststellt, dass der Trennungsunterhalt viel höher ist als der anschliessende nacheheliche Unterhalt. Oder dass es nach der Scheidung gar keinen Unterhalt mehr gibt.
Die Zahlung von Geld allein läutet kein Trennungsjahr ein; das lässt sich ganz schnell als "Haushaltsgeld" umdeklarieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Ich bin es nochmal !
Ich habe ein volgendes Problem ! Ich möchte erfahren ob mein auser der Reihe stattfindenen Montage Einsätzte die eins zwei mal im jahr für paar wochen stattfinden auch für die unterhaltsberechnung mit einfliesen ?????Und wen ja ich es durch eine regelung mit meiner Frau regeln kann sie zuumgehe bzw nicht mit einzufliesen zulassen !!Genau so auch mit meiner mehrarbeit und Samstagsarbeit !!In wiefern werden die sachen Berechnet ?????
Danke im Vorraus ihr seit echt Klasse
Hi,
auch von mir der Hinweis:
Wenn Ihr Euch so einigen könnt, dann geht das grundsätzlich. Meine Vereinbarung mit Ex läuft seit Jahren ohne dass Anwälte im Spiel sind und wir haben die Vereinbarungen mehrfach -nur unter uns- geändert.
Hast Du Deine Steuerklasse schon geändert? Wohnt Ihr noch zusammen? Habt Ihr Euch schon überlegt, wie es -neben dem Finanziellen- weiter geht? Wie geht es den kids? Was hat sich getan seit Deinem letzten Post von vor 2 Monaten?
neuezeit
So ist das Leben