... und freut sich wahrscheinlich caudal ein zweites Loch, weil sie denkt ich halt mir vor Schreck Mund und Nase zu. Trotzdem ärgert mich etwas. Ich möchte gerne von euch wissen, ob ich da noch nachbessern kann.
Sachverhalt:
KM hatte von mir vor 3 Monaten Auskunft über mein Einkommen verlangt. Ihr Begehren wurde von mir mit der Begründung abgelehnt, Auskunft sei erst im Dez. 09 fällig. Das war nachlässig recherchiert und ein Irrtum meinerseits.
Ex stellt nun für meine drei Kinder folgende Anträge beim AG
1. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
2. Antrag auf Auskunftserteilung und Abänderung des KU
3. Antrag auf Zahlung des Sonderbedarf
Das AG gewährt zwei Wochen Frist zur Stellungnahme, danach wird jedenfalls über den Antrag auf PKH entschieden. Nach Bewilligung wird mir die Antragsschrift förmlich zugestellt.
Frage:
Meine Dämlichkeit wegen der Einkommensauskunft ärgert mich. Kann ich innerhalb der zwei Wochenfrist noch mit heilender Wirkung Auskunft geben, sodass der 2. Antrag hinsichtlich Auskunftserteilung hinfällig wird?
Danke im Voraus für Antworten.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Das AG gewährt zwei Wochen Frist zur Stellungnahme, danach wird jedenfalls über den Antrag auf PKH entschieden. Nach Bewilligung wird mir die Antragsschrift förmlich zugestellt.
Hallo,
dann erteil' doch nun umgehend die Auskunft an Ex und teile dies auch dem Gericht mit. Was das Gericht daraus macht, liegt in des Unrechtsprechers Hand.
/elwu
Servus zusammen, Danke für die Antworten
und meine Bitte um Nachsicht wegen der etwas nassforschen Formulierung des Posts. Ein kurzer Moment der Fassungslosigkeit ob einer Tatsachenverdrehung und einer Behauptung über meinen Umgang mit den Kindern. Das übliche Gesuhle im verlogenen Dreck, das die meisten hier wohl kennen werden
@Kosmos
Die RA der KM hat den Antrag gestellt. Die Termini "Klageentwurf" und "Klageschrift" finde ich nicht.
Es liegt ein Antrag der KM vor, mit Beantragung von erwähntem 1. bis 3.. Garniert wird der Schrieb mit einem Anschreiben des Gerichts, das den Hinweis enthält, nach zwei Wochen würde auch ohne meine Stellungnahme über 1. entschieden werden. Sieht für mich nach rechtshängig aus. Die RA bezieht sich mit ihren Forderungen aus Abänderung des KU eindeutig auf den Zeitpunkt der Inverzugsetzung ab erster Forderung nach Hergabe Einkommensnachweise. Danke für diesen Hinweis, man lernt nie aus.
@elwu
Wird wohl, frei von allen anderen Überlegungen, die einzig verbleibende Möglichkeit sein. Mitteilung an Gericht und ihre RAtte gehen heute raus, Ex kriegt die Unterlagen Montag. Damit sollte der Antrag in diesem Punkt gegenstandslos sein.
Grüße
Till
Änderung: Gestrichenes
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)