Hallo,
meine Ex spielt die Sxene "Kriegsbeil begraben" und schlägt eine einmalige Abfindung (statt EU) vor. Das angebot ist noch nicht so wahnsinnig vorteilhaft für mich, aber vielleicht läßt sich da etwas runterhandeln.
Für mich stellt sich jedoch die Frage ob sich überhaupt lohnt über eine Abfindung nachzudenken oder sie durchzurechnen. Aus einigen älteren Threads habe ich erfahren, das eine Abfindungsvariante generell abzuraten ist. Jedenfalls war das so vor paar Jahren - vor der UH-Reform
Hat sich da etwas geändert? Bleibt die sache genauso unsicher für den U-Pflichtigen wie früher? Könnt Ihr paar Beispiele nennen, wann die Abfindung sinnvoll ist?
Ganz kurz zu meiner Situation: getrennt lebend, das Kind wird im august 2 Jahre alt - wohnt bei der KM. Keine Titel. Die Ex ist eine frischgebackene Uni-Absolventin (humanitär deswegen schlechte Berufsaussichten). Für mich das schmackhafte an dem Angebot ist, das sie mit dieser Abfindung angeblich auch nachehelichen UH komplett abgegolten sieht. D.h. ich werde kein EU und BU zahlen. Ansonsten ist die Abfindungssumme ungefähr gleich dem, was ich mit einem Titel ehe zahlen würde, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Aber wie gesagt, vielleicht läßt sich da etwas runterhandeln...
Hallo lef,
eine Abfindung die einer EU-Zahlung bis zum 3. Lebensjahr entspricht klingt schon ganz attraktiv.
Vor Gericht wirst du ja auf keinen Fall weniger aber wahrscheinlich mehr aufgebrummt bekommen.
Nachteil ist, dass es steuerlich ungünstiger ist, da du die Steuerlast nicht auf die 3 Jahre verteilen kannst.
Es bleibt auch das Risiko, dass sie oder die Arge doch wieder auf dich zu kommen aber dieses Risiko lässt sich durch gute Formulierung verringern.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
also bei mir wollte die Arge damals das Scheidungsurteil sehen ob da was von EU drin steht. Da dem nicht so war, sind die auch nicht an meinen Ex herangetreten. Ob das aber so richtig ist oder überall anders gehandhabt wird, weiß ich nicht.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Es bleibt auch das Risiko, dass sie oder die Arge doch wieder auf dich zu kommen aber dieses Risiko lässt sich durch gute Formulierung verringern.
Hallo Beppo,
gibt es irgendwo Beispiele von solchen (fast) wasserdichten Vereinbarungen?
also bei mir wollte die Arge damals das Scheidungsurteil sehen ob da was von EU drin steht. Da dem nicht so war, sind die auch nicht an meinen Ex herangetreten. Ob das aber so richtig ist oder überall anders gehandhabt wird, weiß ich nicht.
In meinem Fall gibt's noch keine Scheidung und somit kein Urteil. Wenn wir uns einigen, dann wird es eine Vereibarung sein - nicht vollstreckbar, bzw. "weniger rechtskräftig" wie jede andere Vereinbarung (wenn ich das richtig sehe)