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Deutsche Sprache zwingend für Unterhaltspflichtige

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da nicht als Volltext verfügbar, das Urteil im Medienecho zusammengefasst:

Der Kläger lebt langjährig in der BRD. Er ist der deutschen Sprache nur unzureichend mächtig. Seinem minderjährigen Sohn — dem Beklagten — ist er aufgrund eines Urteils aus 2002, abgeändert mit Vergleich aus 2005, seit Juli 2004 zur Zahlung von monatlichem Kindesunterhalt von 125 € verpflichtet. Ab 2005 wurden drei weitere Kinder des Klägers geboren.

Das OLG verneint die Erfolgsaussichten der Abänderungsklage. Der die Abänderung des Unterhalts begehrende Kläger sei zwar gegenüber drei weiteren ab 2005 geborenen Kindern unterhaltspflichtig. Dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass es dem Antragsteller bis jedenfalls 2005 unter Berücksichtigung der eingeschränkten Zahlungsverpflichtung möglich gewesen wäre, zureichend die deutsche Sprache und zumindest einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, mindestens die vom Amtsgericht angegebenen 1.200 € monatlich zu erzielen. Wie das OLG (bzw. das AG) ein erzielbares Einkommen von 1.200 € konkret ermittelt hat bzw. wie es sich mit eventuellen Ansprüchen der weiteren drei Unterhaltsberechtigten verhält, ergibt sich aus den Gründen der Entscheidung nicht.


Ich wette, hingegen das Unvermögen sich auf Deutsch zu artikulieren steht der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für die unterhaltsberechtigte Ex-Frau klar entgegen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2009 20:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bedauere, hierbei handelt es sich nicht um einen Aprilscherz. Das OLG Naumburg sprach dieses Urteil (>hier<).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2009 23:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja deep,

ich war auch mehr als baff, als ich feststellte das es dieses Urteil gibt.

Wobei ich mir dann schon die Frage stelle, wie schwachsinnig Urteile noch sein können, gibts da keine Grenze nach unten?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2009 00:01