Der umgekehrte Fall...
 
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Der umgekehrte Fall ... Unterhalt für die Noch-Frau?

 
(@dearhunter)
Schon was gesagt Registriert

Ist vielleicht kompliziert ...

Meine Frau wohhnt seit November 2003 bei ihrem neuen Freund, der eben da in unsere Stadt gezogen ist - wegen ihr. Da der Freund bis Mitte 2004 eh arbeitslos war, beließen wir es so, dass sie hier gemeldet ist und ich Steuerklasse 3 soweit behalten konnte. Gilt das dann trotzdem als eheähnliche Beziehung? Se wollen schon zusammenbleiben, auch auf Dauer, das ist klar. Und gilt diese zeit, die eben nicht "auf dem Papier umgemeldet" war, auch für die wartezeiten für eien Scheidung? Dann wäre ja jedenfalls die einjährige Frist vollstrichen, und eine einvernehmliche Scheidung wäre möglich.

Nun zum finaziellen: Ich verdiene (noch Steuerklasse 3) im Monat zwischen 2100 und 3000 netto, stark schwankend, da es sich um ein kontinuierlcihes Schichtsystem handelt, je nachdem, wieviele Sonntage und Feiertage im Monat drin sind. Februar war zum Beispiel 2100, März (Ostern war mit drin in meiner Schicht) 2900. Meine Frau hatte einen 400 Euro-Job, den sie im Januar 2004 (also nachdem sie mit dem Freund zusammenwohnt) selbst gekündigt hat.

Der Freund hat seit Mitte 2004 einen Job, in dem er (Steuerklasse 1) zwischen 1200 und 1500 Euro netto hat.

Meine Frau hatte bis Ende Mai 2004 noch erlaubtem Zugrif auf mein/unser Konto und hat den auch genutzt. Danach habe ich ihr das Konto gesperrt und 3 Moante lang je 300 Euro gezahlt, danach zahlte ich bis jetzt monatlich 150 Euro.

Die beiden Kinder (jetzt 12 und 18) sind bei mir geblieben. Ihrer Unterhaltspficht gegenüber den Kindern kommt sie nicht nach, sie hat ja nichts, ich bin auch nicht böse darüber, aber zur Erläuterung der Lage sollte das erwähnt werden.

Nun war sie beim Anwalt, weil die sich nun zur Scheidung entschlossen hat. Und der erzählt ihr als erstes, sie hätte Anspruch auf etwa 500 Euro Unterhalt von mir. Kann das sein? Immerhin verdient der Freund ja recht eindeutig über den HartzIV-Beträgen, und wenn sie verheiratet WÄREN, stünde ihr ja auch kein Unterhalt mehr zu, oder sehe ich das falsch? WENN das stimmen würde, würde in dem Fall ja eine feste Beziehung ohne Trauschein besser behandelt werden alseine Ehe, und das ist doch nach deutschen Gesetz eher umgekehrt angedacht?

Falls ihr Unterhalt zusteht, kann ich das direkt mit dem Kindesunterhalt verrechnen, den sie natürlich nicht zahlen kann?

Wir haben uns nicht ganz verkracht, aber eventuelle Unterhaltsansprüche werden ihr natürlich auch bei dem Ämtern (zum Beispiel Wohngeld) ja wohl mitangerechnet, so dass die rechtliche lage wohl komplizierter als die menschliche ist (meinerau selbst ist recht fair).

Es gibt nun das Angebot auf gegenseitigen Unterhaltsverzicht, wenn ich ihr ein paar tausend Euro für einen neustart quasi als Abfindung zahle. Sollte man sowas machen?

Ja ... das wars erstmal, ich sagte ja, es ist wohl kompliziert ...

DH


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2005 23:27
(@Melly)

Hallo,

also wenn Du nachweisen kannst, daß die Frau seit der langen Zeit ausgezogen ist, gilt das als eheähnliche Partnerschaft, die gefestigt ist.
Sodele ich sag Dir mal ganz klar....
Sie hat Dir gegenüber gleich null Anspruch. Sorg dafür, daß Du Deine Steuerkarte änderst und das schnell. Kinder müssen auf Deine Steuerkarte.

Deine Frau muß sich nach der Scheidung nen Job suchen, schon aus dem Grund, daß sie Kindesunterhalt zahlen muß.
Verzichte darauf nie, denn das darfst Du nicht.
Geh mal zu einem guten Anwalt, der wird dem gegnerischen Anwalt schon nen Brief zurück schreiben, der sich gewaschen hat.
Sie erzieht keine Kinder, kann also arbeiten gehen. Heißt für die Frau, Arbeit suchen.
Zahl ihr keine Abfindung, laß sie in das offene Messer laufen.
Wärst ja schön dumm, wenn Du die Kinder bei Dir behältst und sie dafür auch noch belohnt wird.
Der nacheheliche Unterhalt hat sich mit dem neuen LG eh schon erledigt und dann noch der KU der zu zahlen ist, wird sie schon zum Bewerbungen schreiben bringen.
Schreibt sie nicht mindestens ihre 30 Bewerbungen im Monat, bekommt sie Ärger.
Also...Anwalt aufsuchen.
Unterhalt für Kids fordern.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 23:48
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Klingt wirklich etwas kompliziert...

Aber sovieo schon mal wenn sie auf Unterhalt verzichtet ist das durchaus machbar .. aber auf KU kannst du nun nicht verzichten .. denn es ist der anspruch der Kids und KU ist immer zu zahen .. darauf kann nicht verzichtet ansich werden ...

Das sie ihren Job gekündigt hat dürfte ihr Problem sein, und ihr auch auf Dauer zu einme wirklichen Problem werden .. denn sie könnte ohne weiteres Arbeiten, denn sie ist wohl kaum wegen Kinderbetreuung eingeschränkt .. also ist es für sie durchausmöglich ihren eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften ..

Ob man ihr allerdings schon eine gefestigte Partnerschaft anerkennen kann, ich denke teils ja teils aber auch nicht ...

Ich an deiner Stelle würde mir schnellstens einen guten RA suchen u mich mal genauestens beraten lassen ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 23:52
(@Melly)

@Jens: die Mutter hat die Kids nicht bei sich! Sie muß zusehen wie sie zu Geld kommt um den KU zu leisten. Das ist ihre Pflicht. Da sie gesund ist, wird ihr das bei Gericht auch aufs Auge gedrückt.
Die beiden leben seit November 2003 getrennt!!!!
Bis die Scheidung durch ist, sollte die Partnerschaft gefestigt gelten.
Ich seh das überhaupt nicht kompliziert.
Klarer Sachverhalt!
Sie müßte jetzt schon KU leisten und die würd ihc verdammt schnell in Verzug setzen.
Einen Unterhaltsverzicht würd ich nicht unterschreiben, wenn sie auch noch Kohle dafür will.
Er ist doch nicht das Sozialamt, soll sie mal selbst sehen wie sie zur Kohle kommt.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 23:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Melly

Genau das hab ich ja auch so gesagt..das sie KU zahlen muss und kann und kaum Anspruch haben wrd auf Unterhalt ...

Bin persönlich nur nicht sicher gewesen ob man da schon von einer gefestigten Beziehung sprechen kann ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2005 00:24
(@dearhunter)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nur um die rechtliche Lage ... wir hassen uns ja nicht, bis auf gelegentliche Streitereien, die in der ehe auch vorkamen, sind wir durchaus sehr gut befreundet.

Daher will ich ihr auch nicht unbdingt den Kindesunterhalt abfordern, ich denke, man kann das ja auch In Naturalien machen, sofern ich weiss, ist es doch möglich, den KU auch darin zu sehen, dass sie zum Beispiel überwiegend für alle kocht, die Wäsche macht und so weiter. Gemeinsames Sorgerecht ist eh geplant, ich habe da eigentlich keine Bedenken. Betrift ja im näheren Sinne nur die Kleine, der Grosse ist ja über 18, hat eine Ausbidungsstelle und hat daher auch eigenes Geld.

Daher ist der wichtigste Punkt: Ist es sicher, dass ihr kein Unterhalt zusteht? Dann bin ich auch gern bereit, ihr eine Start zu finanzieren.

Denn: WENN es groben Streit geben SOLLTE, könnte ja auch die Frage wieder auftauchen, wo die Kinder (oder besser: Die Kleine) wohnen soll. Da ich Schichtarbeit auch am Wochenende leisten muss, ist es wohl im Streit klar, wohin die Kleine dann kommt. In dem Fall ist es ja auch wohl günstig, dass meine Frau keinen Job hat. Natürlich ist es nämlich hier ein bissel chaotisch und nicht immer so sehr guzt aufgeräumt und natürlich habe ich sehr viel weniger Zeit.

Genau solche Dinge möchte ich nämich gern vermeiden. Und wenn die rechtliche Lage so ist, dass ich eigentlich nicht zahlen muss, kommt es umso besser, wenn ich dann doch freiwillig was zahle. Außerdem - wie gesagt - eine Freundin ist sie imer noch.

DH


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2005 00:42
(@dearhunter)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag: Was würde es denn ändern, wenn es noch NICHT als "gefestigte beziehung" gilt?

DH


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2005 00:48
(@skipper)
Rege dabei Registriert

Hi Dearhunter,

ich verstehe dein Anliegen schon das alles so gütlich wie möglich zu regeln. Die knallharte Tour zu fahren könnte da wirklich nach hinten losgehen.
Pass nur auf, dass du am Ende nicht doch ausgenommen wirst und sie gegen dich diese knallharte Tour fährt! Also, ab zum guten Anwalt und das alles ganz genau durchsprechen.

Grüsse
Skipper


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2005 00:55
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Daher will ich ihr auch nicht unbdingt den Kindesunterhalt abfordern

Aber wie wir schon alle sagten, auf KU kann nicht verzichtet werden ansich...

den KU auch darin zu sehen, dass sie zum Beispiel überwiegend für alle kocht, die Wäsche macht und so weiter

Äh wie das denn jetzt? Die kids leben doch bei dir und sie hat doch einen LG mit dem sie zusammenlebt? Wie soll sie denn da bitte für euch Kochen, Wäsche machen usw. ..

Na und soweit ich das jetzt weiß kann auch der große trotz Ausbildungseinkommen KU erhalten..sofern er bedürftig ist..

Ist es sicher, dass ihr kein Unterhalt zusteht?

also wenn die Kids wirklich bei dir sind dann kann sie für ihren Lebensunterhalt auch selber sorgen und wir sehen jetzt mal die Beziehung als gefestigt an, dann ist da eher keine Aussicht auf Unterhalt für sie ..
Dennoch lass dich nochmal genau von einem guten RA beraten..

Dann bin ich auch gern bereit, ihr eine Start zu finanzieren.

Und das solltest du eher nicht tun, denn sie hat schleißlich auch keinen anspruch auf Unterhalt und hat sich selber noch in eine verschärfte Lage gebracht in dem sie einfach ihren Job gekündigt hat und sie lebt noch zusätzlich mit ihrem LG zusammen, du dafür hast aber Anspruch auf KU auf den du auch verzichten willst ..
Und wofür braucht sie noch ein "Startgeld" ?

Denn: WENN es groben Streit geben SOLLTE, könnte ja auch die Frage wieder auftauchen, wo die Kinder (oder besser: Die Kleine) wohnen soll. Da ich Schichtarbeit auch am Wochenende leisten muss, ist es wohl im Streit klar, wohin die Kleine dann kommt. In dem Fall ist es ja auch wohl günstig, dass meine Frau keinen Job hat. Natürlich ist es nämlich hier ein bissel chaotisch und nicht immer so sehr guzt aufgeräumt und natürlich habe ich sehr viel weniger Zeit.

Hm, aber jetzt leben sie doch auch mit dem Einverstädnis der KM bei dir, und wenn es dann Probleme wegen ihrem Unterhalt gibt den sie evtl haben möchte dann, dann sollen mitmal die Kids zu ihr wechseln?
Klingt ja fast so als wen du dich freikaufen sollst...

Wie regelst du das denn aber im Moment mit den Kids?
Denn chaotisch ist nun ansich schon nicht unbedingt gut!

kommt es umso besser, wenn ich dann doch freiwillig was zahle

Klingt auch fast nach einem "Schweigegeld" für sie...
Warum sind denn die Kids im Moment überhaupt bei dir ?

Es klingt nach einer etwas wackeligen Sache..

Entweder du zahlst was an sie auch wenn ihr nichts zusteht, aber selebr KU zu fordern für die Kids ist ausgeschlossen und ansonsten könnte es passieren das sie die Kids bei sich haben will?!

Kann es das so sein?

Und gütlich einigen ist ja gut und ok, aber das klingt schon merkwürdig u nach ausnehmen...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2005 01:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Dearhunter,

man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Du ahnst noch nicht, was streitwertsüchtige RAs den Mandanten so alles ins Hirn prügeln.

1. Es ist eine gefestigte Partnerschaft - dadurch kein TU/EU für die Ex. Zwar gibt es die 2-Jahresgrenze, die jedoch auch unterschritten werden kann.

2. KU ist einzufordern. Zahlt sie keinen, wird bei Berechnung ihres TU/EU zuvor der KU-Regelsatz von deinem Einkommen abgezogen - schließlich leistest du Bar- und Naturalunterhalt.

3. Dir stehen die Kinderfreibeträge voll zu, da sie ihrer Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75 % nachkommt. Also 2 Kinder auf StKl. 2 eintragen lassen. Und bei der ESt-Erklärung das Kreuzchen nicht vergessen.

Bevor du künftig über irgendetwas Nettes nachdenkst in Bezug auf die Ex, frag hier lieber nach. Reparaturen am Totalschaden sind sehr ungedeihlich.

DeepThought

[Editiert am 8/5/2005 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2005 01:47




(@dearhunter)
Schon was gesagt Registriert

Das hörtsich auf jeden Fall sehr positiv für mich an, sehr erfreulich.

Es ist wirklich nicht so schimm, wie es sich anhören mag, ich versuche nur mir selbst klarzumachen, was passieren KÖNNTE. Die Kinder sind eben bei mir, weil die das so wollten, da war es für uns eben beide klar, das es so bleibt, ist keineswegs so, dass irgendjemand die loswerden wollte. Ich glaube auch nicht, DASS sich da was ändert, und bei gemeinsamem Sorgerecht wäre es auch kein Problem, wenn die Kleine kürzer oder länger zu ihr will, dann zah ich eben den KU und fertig.

Das sind eher meine bösen Gedanken, nicht die meiner Frau, z.B.: Sie ist sterilisiert, er ist 12 Jahre jünger, und wenn der Kinder will, kann man einer 12-Jährigen bestimmt noch einreden, dass sie dann zur Mutter geht. Aber wie gesagt, das ist nicht das Problem, es herrscht Einigkeit, dass die Kinder es durchaus selbst aussuchen sollen.

Mein Hauptproblem ist/war eigetlich der Unterhalt für sie, die Aussage vonihrem Anwat hat uns beide schon ein wenig überrascht, umso erfreuicher, dass es so aussieht, als muss ich nicht ...

Aber ihr habt wohl recht, ich brauche wohl doch einen Anwalt, eigentlich wollte ichmir den sparen.

Nebenbei: Liege ich jetzt falsch, ich meine, Steuerklasse 2 gibt es nicht mehr für "Neufälle"?
Und stimmt es, dass das Jugendamt bei bekanntwerden auf jeden Fall mal vorbeikommt? Micht, dass ich da Bedenken habe, aber seit die mal vor Jahren kamen, weil eine Nachbarin denen etwas Unwahres erzählt hat (die hat tatsächlich Hautrötungen durch eine Allergie als Folge von Schlägen gedeutet und gleich da angerufen) mag ih die irgendwie nicht ...

DH


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2005 02:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dass es so aussieht, als muss ich nicht ...

Yep, meine Einschätzung.

ich meine, Steuerklasse 2 gibt es nicht mehr für "Neufälle"?

Doch, doch. Wenn du unterjährig änderst, würde ich allerdings auf StKl. 1 gehen (ist der selbe ESt-Tarif wie in StKl. II) und den Alleinerziehendenbonus als Freibetrag eintragen lassen. Bringt dir mehr Netto für dieses Jahr. Nächstes Jahr dann regulär auf StKl II / 2 gehen.

Und stimmt es, dass das Jugendamt bei bekanntwerden auf jeden Fall mal vorbeikommt?

Du bist AE-Vater und das ist schon einmal verdächtig. Und wenn du Dame aus der Nachbarschaft dich eh schon dort "bekannt machte", dann solltest du damit rechnen.

mag ih die irgendwie nicht ...

Damit stehst du nicht alleine da.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2005 02:32
(@dearhunter)
Schon was gesagt Registriert

Tja ... wie schnell das alles gehen kann plötzlich.

Fast ein jahr lang nur ab und zu ein bissel Papierkram, Rentenkontenklärung und so weiter ...

Heute war der erste Termin vor Gericht. Unterhaltsfragen wurden überhaupt nicht angesprochen, es ging halt nur um die Scheidung an sich und ob wir beide damit einverstanden sind.

Das war's ... und schon bin ich geschieden, allerdings noch nicht rechtskräftig, das dauert noch so 7 bis 8 Wochen. Wir hätten es auch sofort rechtskräftig werden lassen können, haben aber darauf verzichtet, weil meine Ex-Frau sich dann sofort selbst krankenversichern müsste, so hat sie eben noch die 7 Wochen Zeit, um sich darum zu kümmern.

Hm ... ein merkwürdiges Gefühl ist es schon ...

Einen Job hat sie immer noch nicht ... also kann ich das mit dem Kindesunterhalt eh knicken.

Na ja ... wollte ich mal loswerden.

DH


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2006 23:27
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Na dann ist es ja geschafft...

Aber so ganz verstehe ich dich ja nicht..du gibst ihr immer wieder die Möglichektir von dir zu profitieren..und lässt ihr immer brav Zeit für alles u auch finanzielle unterstützt du sich ja fast..

Nur auf der anderen Seite "ärgert" es dich verstädnlicherweise schon das sie keinen KU leisten kann..und da kann ich dich nicht agnz verstehen.
Du lässt ihr doch den vollen spielraum dort..u nimmst sie freiwillig selbst aus der Verantwortung..einfascher kannst du es ihr doch wahrlich nicht machen...

Mach mal ein klein wenige die Augen auf!
Sie unterliegt einer gesteigerten Erwerbspflicht..!! Und sie könnte wohl ohne weiteres dafür Sorgen das sie KU leisten kann..aber du lässt ihr die Freiheit eben nix zu machen u die Verantwortung wälzt sie allein auf dich ab..aber auf der anderen Seite "beschwerst" du dich darüber, das du den KU knicken kannst..

Dann unternimm mal langsam etwas dagegen..und den Zucker den du deiner Ex wohin blässt, denn solltest du evtl für etwas besseres verwenden! 😉

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2006 00:33
(@dearhunter)
Schon was gesagt Registriert

Ist nicht so, dass ich dich nicht verstehe ...

Ich beschwere mich auch nicht, ich stelle es fest.

Es gibt aber auch praktische Gründe, den ganzen "Kram" sein zu lassen.

Das ist doe praktische Seite: Wenn sie einen Job hat, liegt ihr Selbstbehalt bei knapp unter 900 Euro. Die Möglichkeit, dass eine 42-jährige Frau, die in den letzten 20 Jahren höchstens ab und zu 400-Euro-Jobs hatte, nebenbei die ersten kleinen gesundheitlichen Problemchen hat, eine recht unbrauchbare Ausbildung in der Textilindustrie absolviert hat, in dieser Gegend und auch der weiteren Umgebung einen Job bekommt, der ihr netto mehr als 900 Euro bringt, ist absolut illusorisch.

Das ist eine (traurige) Tatsache unseres Arbeitsmarktes.

Im allergünstigsten angenommenen Fall gibt es einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma (die aber auch lieber jüngere einstellen, aber eben mal angenommen), wobei es dort auch meist Teilzeit wäre, nehemn wir da auch wieder den allergünstigsten Fall an, dass es Vollzeit wäre, so ergibt das bei Bruttostundenlöhnen von 5 bis 7 Euro ein Nettoeinkommen zwischen 600 und maximal knapp unter 900.

Du siehst ... selbst im günstigsten Fall würde es mir nichts bringen.

DH


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 17:31