Hallo zusammen,
so langsam scharre ich mit den Hufen und werde kribbelig ... 🙂
Nochmal kurz zur Info:
- Gerichtlicher Vergleich zur Regelung des Unterhalts endet am 31.12.2009
- Kind ist jetzt in Schule in der 1. Klasse und 6,5 Jahre alt
- Exfrau arbeitet Teilzeit
- Exfrau hat bei Einkommen letztes Jahr betrogen und erst nach einem halben Jahr mit Anwaltsbrief offengelegt, daß sie mehr verdient als behauptet.
Anwaltsschreiben gingen hin und her - ich habe nur noch einen kleinen Betrag pauschal angeboten, als Aufstockungsunterhalt - für eine gewisse Zeit...
Betreuungsunterhalt lehne ich ab, da mehrere Möglichkeiten der Betreuung, unter anderem auch durch mich, ( leider ) überhaupt nicht genutzt werden.
Daraufhin hat sich jetzt gar nichts mehr gerührt...
Frage:
Ich zahle ja - wenn es so bleibt - am 31.11.09 das letzte Mal Unterhalt, denn der ist ja immer im voraus zu entrichten und damit der für den Dezember 09.
Bis wann ist denn mit einer Klage zu rechnen, bzw. gibt es da eigentlich eine Frist ?
Reicht es wenn die Ex das am 31.12. macht , oder sogar erst im Januar 2010 ? Oder entfällt dann der Januar, wenn es nicht rechtzeitig wieder angeleiert wird ?!
Und wie lange ist denn so derzeit die Wartezeit an den Gerichten ? Ich denke, daß es mit Dezember und den günstigen Feiertagen an Weihnachten und Neujahr eh nicht viel mit Prozessen ist...
Gibt es da immer noch so lange Wartezeiten oder hat sich da was mit den neuen Gesetzesänderungen getan, daß es schneller abläuft ?
Fragen über Fragen ...
Gruss -
Gerald
Also - meinetwegen, wenn
mein Unterhalzsprozess hat von Klageeinreichung bis Schlussurteil in der ersten Instanz zwei Jahre gedauert, dürfte aber wohl eher die Ausnahme sein.
Wenn Ehefrau beim Einkommen betrogen hat, könnte der Verwirkungstatbestand greifen, aber wohl kaum nachträglich. Aber eine Strafanzeige könnte sich u.U. doch lohnen, da Ehefrau von sich aus und ohne Nachfrage verpflichtet ist, ein höheres Einkommen mitzuteilen.
RTFM = Read the fucking manual
Hi,
wow - 2 Jahre ... mein lieber Schwan ...
Musstest Du dann solange was zahlen oder muß man dann erst zahlen wenn es ein Urteil gibt am Ende ?
Gruss -
Gerald
Bei mir dauert es von Juni 2006 bis heute.
Vor 14 Monaten hat meine Ex noch mal Revision eingelegt.
Da haben wir bis heute keinen Termin.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Boooh ... Beppo - das ist ja Wahnsinn :puzz:
Und wie ist das bei Dir ? Gibt es dann irgendwie ein vorläufiges Urteil oder wie läuft das dann ab ?
Muss man dann Betrag xy.- zahlen und sieht den nie wieder, oder muß Ex-Frau das erst mal selber vorfinanzieren ?
Ich versuche mich halt jetzt schon schlau zu machen, damit ich nicht wieder in eine Vergleich reinlaufe...
oder zumindest nur noch in einen mit programmiertem Ende des Ehegattenunterhalts.
Habe einfach nahe null Erfahrung mit dem ganzen und die Vergangenheit lehrte mich ja, daß Anwälte und Richter letztendlich als allererstes ihr eigenes Wohl suchen...
Gruss -
Gerald
Die erste Unterhaltsklage hat sie 06.2006 eingereicht, der Termin war 12.2006 und endete mit einem für mich günstigen Vergleich.
Im Oktober 2007 hatte RAtte seinen Fehler bemerkt und nochmal Klage eingereicht.
Termin Januar 2008.
Im Mai 2008 nochmal einen Nachschlag.
Im September 2008 Scheidung im schriftlichen Verfahren, mit weiterer Erhöhung.
Mit dem Ergebnis war Hexe zunächst zufrieden, bis sie die Urteilsbregündung gelesen hat.
Der hat sie entnommen, dass noch mehr drin sein müsste und hat Revision eingelegt.
Darauf warten wir bis heute.
Der jeweils neue Unterhaltsbetrag galt immer ab Inverzugsetzung und musste bis da zurück nachgezahlt werden.
Du darfst jedenfalls nie zu viel bezahlen, denn das bekommst du nie zurück.
Wenn du zuwenig bezahlst, musst du nachzahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Old man River,
also bei mir schaut es ähnlich aus... mein Unterhaltsvergleich endet im Februar 2010...
mein Anwalt meinte letzte Woche ich soll dann einfach die Zahlung einstellen... wenn meine ExFrau noch Geld möchte, wird sie sich schon melden.
Allerdings versuch ich Streit zu vermeiden und zahle freiwillig noch ein Jahr Unterhalt an sie aber weniger als vorher... darauf haben wir uns geeinigt...
Du kannst also einfach erstmal Zahlung einstellen bis Post kommt von der Gegenseite (allerdings lege den Unterhalt beiseite falls du "nachzahlen" mußt)...
oder
deine ExFrau mal drauf ansprechen wie es weitergehen soll... wenn ihr schon geschieden seit, könnt ihr den Unterhalt auch ohne Anwälte schriftlich vereinbaren oder deine ExFrau verzichtet schriftlich auf weiteren Unterhalt...
Rainbow
puuuh ...
Früher habe ich mich immer gefragt - wenn ich über einen Amoklauf oder Selbstmord gelesen habe, in dem es um solche Sachen ging - wie kann ein Mensch so weit kommen ? MIIIR wird sowas nie passieren !
Jetzt kann ich froh sein, daß ich ein Kind habe und es so lieb habe, daß es mich der Gedanke daran schon von allen Dummheiten abhält...
Ansonsten könnte man echt auf dumme Gedanken kommen.
Aber so geht es wohl ( mehr oder weniger ) uns allen.
Gruss -
Gerald
Hi Rainbow,
ich habe schon Post bekommen vor einem Monat, in dem mir angedroht wurde, die RA würde meiner Ex raten ab Anfang November Klage einzureichen, wenn ich mich nicht schon vorher bereit erklären würde in der bisherigen Höhe weiter Unterhalt zu zahlen. Gehaltsnachweise der Ex waren nicht mit dabei ... 😉
Daraufhin hat mein RA zurückgeschrieben, sie sollen erstmal die Gehaltsbögen rüberschicken - und - oh Wunder - sie hat mehr verdient als mir - sogar schriftlich !!! 🙂 versichert vor einem halben Jahr...
Da war ich stinksauer und habe zurückschreiben lassen, daß sie, falls sie es wagt, zu klagen, der Betrug eine große Rolle spielen wird im Prozess und dass es ja jede Menge Betreuungsmöglichkeiten gäbe, also nur noch Aufstockungsunterhalt in Frage käme und auch der - nach mittlerweile 3 Jahren Unterhaltszahlungen nach 7 Jahren Ehe nur noch stark reduziert.
Damit könnte sie froh sein und jegliches Theater vermeiden. Das würde ich sogar dann noch wegen mir ein paar Jahr zahlen. Darauf kam jetzt noch keine Antwort, aber so wie ich die Gute kenne, läßt sie sich die Chance auf weiteres Geld nicht so einfach entgehen...
Aber vielleicht kriegt sie ja keine Prozesskostenhilfe oder was in der Art - oder sie scheut den Prozess, weil sie da ja als Betrügerin erstmal dasteht - keine Ahnung ... nichts ist unmöglich !
Ach ja - vielen Dank für eure Antworten !
Es ist schön von anderen armen Schweinen ein paar Antworten zu bekommen und das Gefühl zu haben, daß es doch noch mehr Jungs so geht ! :thumbup:
Gruss -
Gerald
