Hi!
Ich möchte erst ein mal ein fröhliches "Hallo" in die Runde rufen :).
Kurz zu mir. bin 5 Jahre verheiratet, habe eine 3 jährige Tochter die bei der Mutter lebt. Trennungsjahr ist rum und Scheidungantrag wurde vor kurzem zugestellt.
Da ich, wie so viele die vor der Scheidung stehen, Angst habe bei dem Scheidungsverfahren etwas falsch zu machen und dafür Jahrelang "zahlen" muss, möchte ich mich hier in dem Forum ein paar Infos einholen.
Im Moment wird nur der Versorgungsausgleich geregelt. Nun habe ich hier schon oft gelesen das Ihr zu einer Scheidungsfolgevereinbarung ratet. Da man ja nie wissen kann wie sich das alles entwickelt und wie "böse" das alles werden kann....
1.) Was sollte auf jeden Fall in so einer Vereinbarung stehen?
2.) Was tun wenn seitens des nachehelichen Unterhalts wahrscheinlich mit keiner Einigung zu rechnen ist?
3.) Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen? Ich habe was von Befristung gelesen. Heist das das ich doch nicht mein ganzes Leben die Ex aushalten muss?
Gruß
kimi
Keine Antwort trotz über 70 klicks.
Hab ich irgendetwas falch gemacht oder gefragt ;( :question:
Falls ja, berichtigt mich bitte und ich werde meine Fragen dementsprechend anpassen.
Und entschuldigt bitte falls ich mich falsch verhalten haben sollte.
Hoffe das ihr mir trotdem helfen könnt. :redhead:
mfg
kimmi
Hi,
deine Fragestellung erschwert es, konkret zu raten. Da müsste man einen Roman schreiben. Hast du schon mal per Suchfunktion nach den Themen (es geht da ja nicht nur um eine Trennungsvereinbarung) geschaut und dich grundsätzlich informiert? Sieht im Moment noch nicht so aus. Hol' das nach, und dann stelle präzisere Fragen 🙂
/elwu
Hallo kimmi,
erstmal erzlich willkommen. Nei ,du hast nichts falsch gemacht. Ab und an rutscht ein Beitrag einfach durch :redhead:
1.) Was sollte auf jeden Fall in so einer Vereinbarung stehen?
Wenn ihr euch enigen könnt ein Befristung. Auf jeden Fall, aber die Gründe, die zur Abänderung der Vereinbarung führen (Arbeitslosigkeit, neue Ehe der Ex, zusätzliches Kind auf deiner Seite, ausreichend Einkommen bei der Ex...)
2.) Was tun wenn seitens des nachehelichen Unterhalts wahrscheinlich mit keiner Einigung zu rechnen ist?
Dann muß dr EU im Rahmen der Scheidung verhandelt werden.
3.) Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen? Ich habe was von Befristung gelesen. Heist das das ich doch nicht mein ganzes Leben die Ex aushalten muss?
Wie sage ich es nun? Theoretisch ist seit der Gesetztesreform so, das die Eigenverantwortung der Expartner verstärkt in Anspruch genommen werden wollte un der EU befristet werden soll. In der Praxis sieht es leider meist noch anders aus. Sicher vor Unterhalsleistungen an deine Ex bist du durch ihren Tod und wenn sie neu heiratet und sich nciht scheiden lässt 😉
Ansonsten gbt es eine relative Sicherheit, wenn das Kind äler ist, sie arbeitet und nicht auf Sozialleitungen angewiesen ist.
Anders gesagt: In der Theorie kann ihr ab dem Kindesalter von 3 Jahren eine Teilzeit-, ab Beginn der weiterführenden Schule eine Ausweitung und ab Volljährigkeit eine Vollstelle zugemutet werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ elwu
habe schon einiges gelesen. Aber leider nichts passendes oder verständliches für mich gefunden.
@ Tina
1. Gibt es irgendwo ein Muster einer Scheidungsfolgevereinbarung? Tu mir da doch noch ziemlich schwer. So hätte ich mal einen Anhaltspunkt.
2.
Dann muß dr EU im Rahmen der Scheidung verhandelt werden.
wird das dann am Scheidungstermin vor Gericht gemacht?
Im Moment gibt es noch eine Berechung von einem Anwalt der den Trennungsunterhalt bzw. den Kindesunterhalt berechnet hat.
3.
Anders gesagt: In der Theorie kann ihr ab dem Kindesalter von 3 Jahren eine Teilzeit-, ab Beginn der weiterführenden Schule eine Ausweitung und ab Volljährigkeit eine Vollstelle zugemutet werden.
Kind ist 3 Jahre und im Kiga halbtags. Ex müsste also halbtags arbeiten gehen.
Aber wie ich das verstanden habe heist das, wenn sie es nicht macht(z.B es weil sie keinen Job bekommt), wird der EU nicht gekürzt und ich zahl trotzdem?
mfg
kimmi
Sie müßte, aber nur, wenn....
.... sie eine gute Betruungsmöglichkeit hat (das kann schon daran scheitern, das die KiGa-Öffnungzeiten nicht zur Arbeitszeit passen)
.... das Kind aufgrund der Trennung erhöhten Betreuungsbedarf hat
.... sie keine Stelle finden kann.
......... beliebig erweiterbar und der Phantasie überlassen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das heist jetzt für die praxis...
...ihr anrechenbares Einkommen bleibt so wie es ist. Nämlich Kindergeld plus 300€ Job. Obwohl ihr ein halbtagesjob zumutbar wäre.
Ich habe mal gelesen das ihr das Geld das sie verdienen würde, auch wenn sie nicht arbeitet, trotdem angerechnet wird. Stimmt das?
mfg
kimmi
Kindergeld zählt nicht zum anrechenbaren Einkommen.
Die 300 € evtl. oder auch nicht. Je nach laune eines Richters kann er die unberücksichtigt lasse, er kann auch noch ein bisschen fiktives Einkommen drauflegen. Was auch immer.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi kimmi
Tippe bei Deiner Lieblingssuchmaschine die Worte "Scheidungsfolgevereinbarung Muster" mal ein und Du wirst zugeschmissen mit Treffern. Da sind auch brauchbare vorhanden, welche die Grundlagen einer solchen aufführen.
z.B. >>hier<<
Ansonsten musst Du schon klar benennen, was Du willst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.