Hi
Ich mache mal einen neuen Faden auf, da es zwar mit diesem http://www.vatersein.de/Forum-topic-17664.html zu tun hat, aber mehr eine Unterhalstrechtliche Sache ist.
Das Urteil des Landgerichts ist heute gekommen und in der Tat ist die Klage abgewiesen worden.Wie vermutet besteht zwar eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Anwalts, aber der hypothetische Verlauf kann von den Richtern nicht gesehen werden.
Neben einigen fadenscheinigen Begründungen der Abweisung auch z.B. diese:
Was die Umgangskosten mit den beiden Kindern angeht, fallen tatsächlich 240,00 Euro pro Monat an.Allerdings ist es fraglich ob dem Amtsgericht, wie vom Kläger angenommen ein Versehen unterlaufen ist.
Es muss nicht spekuliert werden, was sich das Amtsgericht bei seiner Entscheidung gedacht hat.
In rechtlicher Hinsicht git folgendes:
In der Vergangenheit ist die höchstrichterliche Rechtsprechung im Regelfall davon ausgegangen, dass Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrecht mit einem Kinde nicht unterhaltmindernd zu berücksichtigen waren.Zu verweisen ist etwa auf die Entscheidung des BGH vom 09.11.1994(NJW 1995, 717)Zur Entlastung dienen dem sorgeberechtigtem Elternteil dabei staatliche Vergütungen wie etwa das Kindergeld, das ihm im Verhältnis zum anderem Elternteil hälftig zustehe.Zum 01.07.1998 war dann das Kindesunterhaltsgesetz vom 06.04.1998 in Kraft getreten.
Die neu eingeführte Vorschrift des §1612 b BGB enthielt nun eine gesetzliche Bestimmung zur Anrechnung von Kindergelg.Allerdings führte die Neufassung des § 1612 V BGB durch Gesetz von 02.11.2000 dazu, dass in durchaus nicht seltenen Fällen dem Unterhaltspflichtigen anteiliges Kindergeld nicht mehr zugute gekommen ist.Für diese Fälle sah die höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr eine Berücksichtigung der Umgangskosten bei der Berechnung des Unterhalts vor (BGH NJW 2005, 1493)Seit dem 01.01.2008, der hier massgeblichen Zeit, gilt wiederum einr Neufassung des $ 1612 BGB.Die Voorschrift des Absatzen 5 ist entfallen.Auch wenn noch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, geht die herrschende Meinung davon aus, das die urprünlichen Grundsätze nunmehr wieder massgeblich sind (vgl. etwa Palandt-Dietrichsen, BGB 70.Aufl.§1684, RZ 46)
Geht man von dieser Rechtssprechung aus, hat der sein Umgangsrecht wahrnehmende Elternteil die Kosten des Umgangsrecht selbst zu tragen.
Der Kläger hat jedoch einen doppelten Vorteil:
Zum einen hat das Amtsgericht den Abzugsbetrag von 120,-Euro für die Ausübung des Umgangsrecht berücksichtigt.Zum anderen hat das Amtsgericht den Unterhalt, der den Kindern gem. Tabelle zugestanden hätte, um das halbe Kindergeld reduziert.
Von daher hätte kein Anlass bestanden, in grösseren Maße Kosten des Umgangsrecht zu Gunsten des Klägers abzuziehen.
Das Amtsgericht hatte mir die Fahrten in einem Urteil ausgerechnet und nach den Zahlen hätte dort eigentlich 240,- Euro stehen müssen, der Richter ''verschrieb'' sich aber und als Lösung der Rechenaufgabe kam nur 120,-Euro heraus:
8*30=120,-Euro
(jeder der die Zahlen in einen Taschenrechner eingibt, komm auf ein anderes Ergebnis, ...ich jedenfalls :exclam:)
Das zweite Amtsgericht bei der Abänderungsklage übernahm die Rechnung genauso.
Vieleicht könnt ihr mal darüber schauen und mir sagen, ob das alles so richtig ist, bzw. sein kann.
Gruss Wedi
Hi
Wenn ich mir das genau durchlese, hat jenny1005 gar nicht so unrecht, oder?
Umgangskosten sind ja nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Unterkunft, Verpflegung etc.
Wenn ich laut Landgericht nun doppelt abkassiere...?
Ich glaube ich muss umdenken.
Gruss Wedi
Hallo Wedi,
in der Sache kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber:
Ich glaube ich muss umdenken.
In diesem Punkt kann ich dich insofern beruhigen, dass es alles ganz, ganz einfach zu verstehen ist. Schon vor langer Zeit nämlich hat Georg Büchner es wunderbar verständlich erklärt ("Der Hessische Landbote. Erste Botschaft. Darmstadt, im Juli 1834"; die Hervorhebung ist von mir):
Dafür habt ihr einen Wust von Gesetzen, zusammengehäuft aus willkührlichen Verordnungen aller Jahrhunderte (...). Der Unsinn aller vorigen Geschlechter hat sich darin auf euch vererbt, der Druck, unter dem sie erlagen, sich auf euch fortgewälzt. Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift. Unbestechlich ist sie, weil sie sich gerade theuer genug bezahlen läßt, um keine Bestechung zu brauchen (...). Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die H.ure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armuth und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.
Ich behaupte mal, da hat sich in den letzten zweihundert Jahren nicht so fürchterlich viel geändert ;-(
Trotzdem alles Gute,
Malachit.
Ergänzung: Immer diese verdammte Political Correctness - sogar bei klassischen Texten des vorletzten Jahrhunderts muss man den Wortfilter austricksen 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Vieleicht könnt ihr mal darüber schauen und mir sagen, ob das alles so richtig ist, bzw. sein kann.
Also wirklich. Zwei Amtsgerichte geben Dir schriftlich, dass 8*30=120 ist. Und Du zweifelst? Du solltest eher den Taschenrechner reklamieren, der kann nicht multiplizieren. Oder studiere Jura.
Betrachte das als Rechnung dafür, dass Du versuchst hast, ihnen den spiegel vors Gesicht zu halten. Wenn Sachverstand nicht vorhanden ist, greift die Justiz mitunter zu dogmatischen Spitzfindigkeiten. Ist ja nun nicht gerade neu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Betrachte das als Rechnung dafür, dass Du versuchst hast, ihnen den spiegel vors Gesicht zu halten. Wenn Sachverstand nicht vorhanden ist, greift die Justiz mitunter zu dogmatischen Spitzfindigkeiten. Ist ja nun nicht gerade neu.
Das werde ich so nicht auf mir sitzen lassen.Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, der mit diesem Ausgang absolut nicht gerechnet hat(und das glaube ich ihm diesesmal auch), Rechtschutzanfrage ist schon gestellt und dann werde ich dieses Urteil mit seiner Hilfe auseinander nehmen.
Es kann nicht angehen, das Richter nur dazu da sind ihre erwünschte Meinung durch gesuchte Gesetzestexte zu untermauern.
Gruss Wedi
Hi wedi,
Du solltest eher den Taschenrechner reklamieren, der kann nicht multiplizieren. Oder studiere Jura.
es ist doch allseits bekannt: judex non calculat...
Gruss von der Insel