Hallo ihr,
ich habe eine Frage und hoffe euren Erfahrungsschatz und ein paar nette Hinweise.
Ich bin 29 Jahre und habe eine fast 10jährige Tochter. Bis vor 5 Jahre habe ich regulären Unterhalt gezahlt; nachdem ich arbeitslos wurde, wurder er auf 40,- Euro monatl. herabgesetzt. Seitdem vor zwei Jahren meine eigene Halbwaisenrente als ein weiterer Teil meines Einkommens wegfiel, musste die Zahlung leider ganz eingestellt werden; die kompletten Unterhaltsrückstände und zukünftigen Unterhaltszahlungen wurden mir vom Jugendamt ausdrücklich gestundet.
Da ich auch andere Schulden habe, habe ich vor kurzem einen Insolvenzantrag gestellt, der nun anläuft. Das Jugendamt will jedoch geltend machen, dass meine Unterhalsschulden aus einer vorsätzlich, unerlaubten Handlung stammen. Mein Rechtsanwalt ist guter Dinge, diesen Widerspruch abzuwehren, jedoch droht mir das Jugendamt bei einer Einbeziehung der Unterhaltsrückstände in die Restschuldbefreiung der Insolvenz mit einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtsverletzung, da ich mich seiner Meinung nach der Pflicht entziehe.
Ich wurde vor 5 Jahre arbeitslos. Ich verfüge über einen Schulabschluss der 7. Klasse bzw. ein Abgangszeugnis der 9. Klasse Gesamtschule. Ohne geregelten Schulabschluss war es mir nur möglich, eine Ausbildung zur Bürokraft zu absolvieren. Dies ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz geregelte Berufsausbildung für körperlich beeinträchtigte Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um eine nur gering qualifizierte Helferausbildung mit sehr schlechten Arbeitsmarktchancen und geringem Einkommen.
Nachdem ich trotz aller Bemühungen neun Monate arbeitslos war und sich keine Verbesserung meiner beruflichen und finanziellen Situation abzeichnen ließ, beschloss ich auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur zu absolvieren, das ich voraussichtlich im Juni 2008 erfolgreich erlangen werde. Durch einen erstmalig geregelten Schulabschluss und einem nachfolgendem Studium werden sich meine berufliche Qualifikation, meine Arbeitsmartkchancen und somit mein Einkommen verbessern und ich werde zukünftig in der Lage sein, an meine Tochter zu leisten und sie auch anderweitig finanziell zu unterstützen.
Das Jugendamt hat nie Einwand darüber erhoben, dass ich das Abitur nachhole und danach studieren möchte. Es wurde alles ausdrücklich mit Ihnen vereinbart. Es erklärte sich bereit, alle rückständigen und zukünftigen Unterhaltsbeträge bis zu einer Verbesserung meiner finanziellen Verhältnisse zu stunden.
Die finanziellen Aussichten ohne Schulabschluss und ohne feste Anstellung sind sehr schlecht. Der zweite Bildungsweg und ein Studium eröffnen mir die Möglichkeit, meinem beruflichen Leben eine deutliche Wendung zu geben, an der ich meine Tochter auch finanziell teilhaben lassen möchte.
Nun, da sie von der Insolvenz erfahren haben, werfen sie mir vor, diese berufliche Laufbahn bewusst gewählt zu haben, mich den Zahlungen zu entziehen.
Für mich und meine Logik nicht nachvollziehbar. Arbeit, sofern vorhanden, wäre einfacher. Der Zeit- und Arbeitsaufwand in Schule und Studium ist mit meiner vorigen Arbeit nicht vergleichbar. Was wäre auch die Alternative? Hartz4? Wenn überhaupt, eine unterbezahlte Arbeit, bei der ich die Unterhaltsschulden in diesem ganzen Leben niemals abzahlen könnte?
Ich habe diesen Weg mit Abitur und Studium erst beschritten, nachdem ich fast ein Jahr arbeitslos war. Würde man mich jetzt zwingen, arbeiten zu gehen, hätte ich mich über vier Jahre mit der Schule beschäftigt OHNE Abschluss. Ich wäre über fünf Jahre aus dem Job raus.
Nun endlich meine Frage: Kann man mich zwingen, den zweiten Bildungs weg - Abitur & Studium aufzugeben, nur um dann doch wieder für einen Appel und ein Ei zu arbeiten, wovon die Mutter & meine Tochter auch kaum was haben?
Vielen Dank, wer sich den langen Text angetan hat und danke im voraus für eure evtl. Antworten
Hallo knut,
Da ich auch andere Schulden habe, habe ich vor kurzem einen Insolvenzantrag gestellt, der nun anläuft. Das Jugendamt will jedoch geltend machen, dass meine Unterhalsschulden aus einer vorsätzlich, unerlaubten Handlung stammen. Mein Rechtsanwalt ist guter Dinge, diesen Widerspruch abzuwehren, jedoch droht mir das Jugendamt bei einer Einbeziehung der Unterhaltsrückstände in die Restschuldbefreiung der Insolvenz mit einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtsverletzung, da ich mich seiner Meinung nach der Pflicht entziehe.
es muss sich unmittelbar aus dem Schuldtitel ergeben, dass eine Forderung aus unerlaubter Handlung vorliegt. Das kann m.E. nur bei einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung gem. § 170 StGB der Fall sein. Und die halte ich bei der Sachverhaltsschilderung für unwahrscheinlich. Das JA möchte eine Gläubigerbevorzugung, aber von dieser "Drohung" solltest Du Dich nicht allzu sehr beeindrucken lassen.
Kann man mich zwingen, den zweiten Bildungs weg - Abitur & Studium aufzugeben, nur um dann doch wieder für einen Appel und ein Ei zu arbeiten, wovon die Mutter & meine Tochter auch kaum was haben?
Deinen Schilderungen habe ich nicht entnehmen können, ob ein Unterhaltstitel existiert. JA-Urkunde, gerichtliches Urteil?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
- Welcher Schuldtitel? Das Jugendamt hat lediglich einen Brief geschickt mit der Drohung einer Strafanzeige, siehe oben.
- Ja, es gibt einen Unterhaltstitel vom Jugendamt, der jedoch nie meinem seit Jahren erheblich verringerten Einkommen angepasst wurde. Eine Abänderung wurde im Juli vom Anwalt beantragt.
Danke. 🙂
Moin,
mich macht stuzig, das die Unterhaltsverpflichtung "gestundet" wurde, obwohl es sich allen Anschein nach um einen Mangelfall handelt. Ich sehe das so, dass die Dich über den Tisch ziehen wollten und nun sehen, dass sie selber auf der Strecke bleiben.
Rückwirkend wirst Du nichts gegen den Titel machen können, aber zukünftig.
Der Rest wurde von Sky bereits genannt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
- Welcher Schuldtitel?
Damit ist in diesem Fall die Verurteilung gemeint, m.E. kann JA nur damit belegen, dass eine Forderung (Unterhaltsrückstand) aus unerlaubter Handlung vorliegt.
- Ja, es gibt einen Unterhaltstitel vom Jugendamt, der jedoch nie meinem seit Jahren erheblich verringerten Einkommen angepasst wurde. Eine Abänderung wurde im Juli vom Anwalt beantragt.
Ergebnis abwarten und ggf. den dann zu zahlenden Unterhalt auch wirklich zahlen. Unterhalt und Insolvenz vielleicht mal lesen. Und RA malauf § 100 InsO ansprechen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Und was ist mit Schule &Studium? Kann man das verbieten?
Ich habe bisher JEDEN vereinbarten Betrag bezahlt, und werde auch jeden weiteren bezahlen.
Und was ist mit Schule &Studium? Kann man das verbieten?
Unterhaltsrechtlich: Nein.
Insolvenzrechtlich: Der Schuldner ist verpflichtet sich eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen, müsste § § 295 InsO sein. Was in Deinem Fall "angemessen" ist, vermag ich nicht zu beurteilen (InsO ist nicht mein Gebiet). Was sagt RA dazu?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Der Insolvenzanwanlt sieht wegen der Insolvenz bezüglich meines Studiums keine Probleme.
Das Unterhaltszeugs bearbeitet ein anderer RA, mit dem ich erst demnächst sprechen kann.
Danke 🙂
Hallo,
Und was ist mit Schule &Studium? Kann man das verbieten?
Nein niemand kann Dir das Studium verbieten...aber KU ist immer vorrangig...sprich wenn ein Titel vorliegt ist dieser zu bedienen.
Du kannst jetzt studieren gehen und nebenbei arbeiten...dann zahlst du den KU und gut ist es.
Studieren muss man(n) sich leisten können...
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin Knut,
erinnere Dich mal an die Zeit Deiner Arbeitslosigkeit - gab es da Geld "vom Amt" oder nur die Auskunft "wenn Sie wieder Arbeit haben, können Sie auch wieder was zu essen kaufen!"
Nicht anders ist es mit dem Kindesunterhalt - das Argument "Später verdiene ich ja mal viel mehr Geld als heute" macht Deine Tochte HEUTE nicht satt. Also musst Du eben versuchen, Studium und Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu kriegen. Andere Unterhaltszahler werden neben zu einem Nebenjob verdonnert, wenn der Hauptjob nicht reicht; also ist auch neben einem Studium Platz für eine Erwerbstätigkeit. Notfalls studierst Du halt ein bisschen langsamer; es zwingt Dich bei einer Zweitausbildung ja niemand, innerhalb der Regelstudienzeit fertigzuwerden.
Aber der Weg "ich geh jetzt mal ein bisschen in die Inso und studiere und meine Verpflichtungen sollen erst einmal andere bedienen" kann es wirklich nicht sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich hatte nicht die Absicht, mich irgendwelchen Kommentaren zu rechtfertigen. Insofern beachte ich diese auch nicht.
Meine Fragestellung war die, ob Jugendamt / Gericht irgendetwas gegen mein Studium tun können. Ohne Schulabschluss, Helfersberuf und Hartz4 werde ich den laufenden Unterhalt und die Unterhaltsschulden nie abzahlen können. Insofern ist mein Schritt zum zweiten Bildungsweg der mir einzigst logische und vielversprechendste.
Ich hatte nicht die Absicht, mich irgendwelchen Kommentaren zu rechtfertigen. Insofern beachte ich diese auch nicht.
Du hast von uns ausreichend Antwort bekommen...
Wenn du keine Wertigkeiten haben willst...dann kannst du zum RA gehen...Gegen genügend Geld wird er nichts sagen ausser die Beantwortung Deiner Fragen!
Da du uns um Rat gefragt hast...bekommst du auch unsere Meinungen zu hören. Wenn ich es richtig verstanden habe ...lebst du bis dato auf Kosten anderer und wir zahlen auch noch für Dein Kind.
Fakt ist, du konntest fliegen und andere sollen für Dich zahlen ne ne ne das mach mal schön alleine...das es leicht wird sagt keiner.
Deine Bewerbungen sind zweifelhaft und du suchst hier nach Ausreden. Oh ich wohne zu weit weg...ich habe kein Geld..ich kann nicht usw..
Man kann fast immer...man muss aber wollen!!!
Des Weiteren haben wir bis dato einen freundlichen Ton angeschlagen 😡
Gruß
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
aus meinser Sicht kann ein Studium / Zweitausbildung nicht untersagt werden. Nur: es gibt in Bezug auf Kindesunterhalt eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung, die insbesondere zusammen mit fiktiven Einkommen immer wieder gerne von Gerichten genommen wird, plus als Student mit eventuellem Bafög-Bezug ist der Zuverdienstspeilraum größer, so dass schnell ein "Zeitungsunterhalt" (Forderung nach Nebenjob) auftreten könnte. Ich würde das durchrechnen.
An die anderen:
Wenn man das mal nachliest:
Ich wurde vor 5 Jahre arbeitslos. Ich verfüge über einen Schulabschluss der 7. Klasse bzw. ein Abgangszeugnis der 9. Klasse Gesamtschule. Ohne geregelten Schulabschluss war es mir nur möglich, eine Ausbildung zur Bürokraft zu absolvieren. Dies ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz geregelte Berufsausbildung für körperlich beeinträchtigte Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um eine nur gering qualifizierte Helferausbildung mit sehr schlechten Arbeitsmarktchancen und geringem Einkommen.
sollte schnell klar sein, das mit der derzeitigen Ausbildung der Zug schlicht abgefahren ist. Dazu kommt noch eine Einstufung als Langzeitarbeitsloser (5 Jahre) sowie anscheinend eine körperliche Beinträchtigung. Das die Wahrscheinlichkeit auf einen Arbeitsplatz mit einem Einkommen über der Mangelfallgrenze gegen NULL tendiert, sollte klar sein.
Brille hat zwar recht, dass ein zukünftiges Einkommen heute nicht satt macht. Nur, erstens ist zumindest der Wille da, etwas zu ändern, und eine Ausbildung von heute auf morgen ist da einfach nicht möglich, und zweitens sollte man die Drohung des Jugendamtes, bei Nichtbefolgung der Auslassung der Unterhaltsschulden aus der Restschuldbefreiung mit $170 StGB zu kommen, schlicht als das sehen, was es ist: eine Nötigung.
Da er von einer erfolgreichen Abiturabsolvierung ausgeht, gehe ich auch von einem entsprechenden Willen zur Verbesserung der Situation aus - etwas, was viele von uns von ihren Exen fordern und nicht bekommen.
Gruß, Xe
Wenn du keine Wertigkeiten haben willst...dann kannst du zum RA gehen...Gegen genügend Geld wird er nichts sagen ausser die Beantwortung Deiner Fragen!
Falsch: Hartz-IV-Empfänger sind entreichert und haben Anspruch auf PKH, üblicherweise ohne Ratenzahlung.
Da du uns um Rat gefragt hast...bekommst du auch unsere Meinungen zu hören. Wenn ich es richtig verstanden habe ...lebst du bis dato auf Kosten anderer und wir zahlen auch noch für Dein Kind.
Deinem Rat zufolge zahlt "ihr" dann auch für seine PKH.
Deine Bewerbungen sind zweifelhaft und du suchst hier nach Ausreden. Oh ich wohne zu weit weg...ich habe kein Geld..ich kann nicht usw..
Woher die Kenntnis seiner Berwerbungsunterlagen?
Man kann fast immer...man muss aber wollen!!!
Dann hoffe ich für dich, dass du nicht in einem aussterbenden Beruf arbeitest oder aber alt oder noch schlimmer eine dem Arbeitsmarkt nicht entsprechende Ausbildung hast. Du must doch nur wollen, nicht wahr?
Des Weiteren haben wir bis dato einen freundlichen Ton angeschlagen 😡
Ich würde desweiteren vorschlagen, dass du ausschließlich für dich selber sprichst, da ich deine Polemik keinesfalls teile.
Xe
Hallo XE,
Falsch: Hartz-IV-Empfänger sind entreichert und haben Anspruch auf PKH, üblicherweise ohne Ratenzahlung.
Mir ging es um folgendes:
Ich hatte nicht die Absicht, mich irgendwelchen Kommentaren zu rechtfertigen. Insofern beachte ich diese auch nicht.
Finde ich ohne Hallo etc.. als unfreundlich...
Des Weiteren:
Woher die Kenntnis seiner Berwerbungsunterlagen?
oh...hier habe ich mich wohl im Toppic geirrt...Sorry
Dann hoffe ich für dich, dass du nicht in einem aussterbenden Beruf arbeitest oder aber alt oder noch schlimmer eine dem Arbeitsmarkt nicht entsprechende Ausbildung hast. Du must doch nur wollen, nicht wahr?
Ich habe im meinem Umkreis viele Bekannte mit Behinderungen. Viele von Ihnen arbeiten wenn auch nur für Hartz IV Niveau.
Das ist für mich keine Ausrede...Fakt ist, es ist ein Kind da und dieses kostet nun mal Geld.
Prinzipiell finde ich die Idee mit dem Studium gut...aber auch ich studiere seit 6 Jahren auf dem 2. Bildungsweg und gehe tagsüber arbeiten.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.