Hallo.
Darf der Unterhalts-Titel zeitlich begrenzt werden?
Ich hab der Ex endlich ihren heissgeliebten Titel machen lassen,
aber aus Vorsicht (mein Dad zahlte bis zu seinem Ableben) mit einer zeitlichen Begrenzung.
Nun passt ihr das nicht (war fast klar...)
Hat die Ex einen Anspruch auf einen zeitlich UNBEGRENZTEN Titel?
Ich hab den dringenden Verdacht, dass sie schnell noch Tatsachen schaffen will,
ehe die neuen UH-Gesetze in Kraft treten.
Danke und Gruß
CC
sie hat Anspruch auf einen Titel bzw. das Kind hat diesen Anspruch. Wenn du ihn zeitlich begrenzt ist das dein gutes Recht, denn ab 18 sind nun mal beide Elterteile Barunterhaltspflichtig. Lass sie zetern, einen Anspruch hat weer sie noch das Kind das sie ja "nur" vertritt. Kannst ihr ja sagen, das es eh egal wäre, denn ab 18 geht das Geld an Kindchen und nicht mehr an Exchen 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Darf der Unterhalts-Titel zeitlich begrenzt werden?
Ich hab der Ex endlich ihren heissgeliebten Titel machen lassen,
Du hast den EU-Titel zeitlich begrenzt .... beim Notar ? oder wie geht das ?
Außerdem sind doch die Richter gehalten, sich an den neuen Gesetzen zu orientieren.
Oder habe ich mich verlesen ?
Auf´s zeitliche begrenzen sollte man imho aug jeden Fall rankommen :phantom:
Gruß
babbedeckel, ich alter Optimist
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moiun Cashcow,
selbstverständlich darfst Du den Titel zeitlich begrenzen; ich würde sogar energisch dazu raten! "Unbegrenzt" würde im Zweifelsfall heissen "Cashcow zahlt, bis er in die Kiste springt" - und das wirst Du nicht ernstlich wollen.
Sinnvoll ist eine Begrenzung (und zwar nicht nur nach Zeit, sondern auch nach Höhe!) bis zum Erreichen bestimmter Altersstufen eines betreuungspflichtigen Kindes - denn ab da kann Madame sinnvollerweise wieder anfangen, selbst für sich zu sorgen. Gleiches gilt für den Fall einer Wiederverheiratung oder festen Lebensgemeinschaft. Du kannst auch eine Begrenzung für den Fall reinschreiben, dass Dein Einkommen sich ändert. Du bist der Zahler, Du sagst, wie es läuft. Schliesslich würdest Du ja auch niemand anderem einen unbefristeten Blanko-Scheck in die Hand drücken, mit dem dieser Dir nach Belieben den Gerichtsvollzieher schicken kann. Warum also ausgerechnet der Ex?
Falls Madame trotzdem glaubt, sie hätte ein "Recht" auf einen unbefristeten Titel: Lass sie versuchen, einen solchen einzuklagen, dann erfährt sie das Nötige in Sachen Eigenverantwortung und Erwerbsobliegenheit eben von jemand anderem. Und ja: Wenn irgend möglich, zieh das Ding bis über den April 2007 hinaus... 😉
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Zahlkuh,
Hat die Ex einen Anspruch auf einen zeitlich UNBEGRENZTEN Titel?
Nein, hat sie nicht. Oder gibt es irgendeinen § dazu?
Du hattest mal geschrieben, dass ihr euch außergerichtlich über den Unterhalt geeinigt habt. Prinzipiell eine sehr gute Sache. Nur will sie das Ganze tituliert haben. So weit, so gut.
Unterhaltstitel können gerichtlich angefochten werden. Dies ist auch gut so, denn wird man z.B. arbeitslos, kann man den Titel evtl. nicht mehr "bedienen".
Steht in dem Titel aber nur der Zahlbetrag ohne irgendwelche Berechnungsgrundlagen bzw. "Ausstiegsklauseln", mit welcher Begründung sollte ein Gericht den Titel abändern?
Die (Ex-)Anwältin meiner "Ex" hatte auch so einen hirnrissigen Vorschlag gemacht. Ich solle zur Vermeidung weiterer Klagen einen vollstreckbaren Titel unterzeichnen, ohne Berechnungsgrundlagen und ohne Abänderungsmöglichkeit. Hätte ich dies getan, hätte "Ex" einen lebenslangen Rentenvertrag, von dem ich nicht wüsste, ob ich ihn zukünftig noch zahlen kann.
Sie hat dann geklagt, und bei jeder Klage wurde der EU niedriger.
Wir kennen deine Situation und insbesondere die "Zahlen" nicht so genau, ich würde "Ex" erst mal toben lassen. Und im Zweifelsfall klagen lassen. Deine Chancen, dass die Klage abgewiesen wird, sind IMHO nämlich gar nicht so schlecht.
Gruß
Martin
Ich hab den dringenden Verdacht, dass sie schnell noch Tatsachen schaffen will,
ehe die neuen UH-Gesetze in Kraft treten.
und
[/quoteAußerdem sind doch die Richter gehalten, sich an den neuen Gesetzen zu orientieren.
Oder habe ich mich verlesen ?Und ja: Wenn irgend möglich, zieh das Ding bis über den April 2007 hinaus...
:question:Wer weiß denn nun genaueres. Ich bin in derselben Situation und hoffe auch auf zeitliche Begrenzung und auf Limitierung