Hallo Leute,
ich hatte zuletzt schön brav vor 1 1/2 Jahren eine volle Auskunft meines Einkommens offen gelegt (auf Anforderung des RA meiner Ex). Nun hat das Jugendamt zwecks Prüfung meines zu zahlenden Anteils bei Sonderbedarf alle Unterlagen (volle Auskunft wie vor 1 1/2 Jahren) angefordert.
Meine Frage: Dürfen die das, oder kann ich hier auf die erteilte Auskunft verweisen ?
hallo,
Na ja, RA und JA sind zwei verschiedene Dinge.
Ich würde eher bei der Frage ansetzen warum du auf der einen Seite einem RA Auskunft erteilt hast und nun plötzlich das JA kommt. Existiert eine Beistandschaft? Und wenn ja wie lange schon? Denn in Unterhaltsdingen könenn Anwalt und JA nicht zeitgleich beauftragt sein.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hm du,
ich denke ja. Das JA kann ja nicht wissen das du dem RA schon Auskunft erteilt hast.
Allerdings frage ich mich bei Dyskalkulie was da an Therapiekosten entstehen soll? Müßte ja als anerkannte Krankheit von der Kasse übernommen werden. Zusätzlich kann ein sonderpädagogischer Bedarf beantragt werden, damit sie in der Schule zusätzlich gefördert wird. Aber auch da fallen keine Sonderkosten an.
Vielleicht haben da noch andere ne Idee. Ich finde es etwas seltsam. Kannst du mal den Wortlaut der Auffoderung einstellen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
hier der Wortlaut:
wir haben Ihnen bereits mit Schreiben ... mitgeteilt, das sich ein sogenannter Mehrbdarf oder Sonderbedarf für Ihre Kinder erechnen kann, der neben dem laufenden Barunterhalt zu zahlen ist.
Ein Sonderbedarf liegt vor, wenn es sich um notwendige Lebensbedürfnisse handelt, der Bedarf nicht vom normalen Barunterhalt bestritten werden kann und der Bedarf unregelmäßig anfällt.
Die Mutter Ihrer Kinder hat uns nun eine Rechnung über die Durchführung eines Dyskalkulietests für Ihre Tochter vorgelegt.
Der Sonderbedarf ist von beiden Etlernteilen im Verhältniss Ihrer Einkommen zueinander zu bezahlen.
... und dann eben noch die Aufforderung meine Gehaltsnachweise, EK-Steuerbescheid vorzulegen.
Dyskalkulie (Rechenschwäche oder Rechenstörung) ist in Bayern leider nicht von der Kasse annerkannt, das JA übernimmt aber auf Antrag die meisten Therapien. Der angesprochene Dyskalkulietest war ein erster Test, der von meiner Ex im Vorfeld gemacht wurde. Das JA hat nochmals einen eigenen, von einem dipl. Psych. angefordert, der > 200,- € kosten wird. Das wird mich dann auch treffen.
Kann ich das JA auf die vor 1 1/2 Jahren erfolgte Vollauskunft verweisen ? Ich komme mir so durchsichtig vor 🙁