darf das arbeitsamt...
 
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darf das arbeitsamt ein unterhaltstitel anfechten??

 
(@diggi)
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hallo zusammen bin der dirk aus M-V,  ich hab da mal ne frage. meine tochter ist jetzt 5 jahre alt und ich zahle seit vier jahren regelmässig den unterhalt in höhe von 177€. die 177€ wurden damals vom jugendamt berechnet und beglaubigt. ich bin der meinung das dieses nicht  einfach so anfechtbar ist. die mutter meiner tochter  hat nun harz 4 beatragt und gestern habe ich post vom arbeitsamt bekommen , ich müßte jetzt alles offenbaren gegenüber dem arbeitsamt da es prüfen will ob ich nichtb mehr zahlen könnte. können die das einfach so???? mein nächstes problem bin vor kurzen erst wieder ins eltern haus gezogen und habe somit keit mietkosten. sieht wohl nicht gut aus für mich ????zahle gerne für mein kind und kümmer mich auch drum...aber irgendwo hörts auf immer gehts als erstes den vätern ans leder . es geht mir mehr ums prinzip. lg diggi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2011 19:22
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Diggi und herzlich willkommen.....

kurzes Statement nur von mir: Ja!

Deine Leistungsfähigkeit zu Unterhaltszahlungen ist vor 4 Jahren zuletzt - und das sicher auf der Basis deines damaligen Verdienstes - festgestellt worden. Grundsätzlich gilt, dass alle zwei Jahre eine Neufeststellung angezeigt ist; bei wesentlichen Einkommensveränderungen (10 % PLUS und mehr...) auch vorher. Grundsätzlich kann das vom Unterhaltsberechtigten verlangt werden.....
Und mal ganz ernsthaft: warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen bzw. meine Steuermittel dazu verwendet werden, deine Tochter zu finanzieren, wenn du tatsächlich mehr leisten könntest? Das hat was mit Prinzip zu tun....
Gruß
Matthias
PS: Schön, dass du dein Kind sehen kannst und dich um das Kind kümmern darfst!

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2011 20:29
(@diggi)
Schon was gesagt Registriert

danke für die antwort......was heißt mehr leisten?? verdiene nicht mal 1200€....werde dann ab august wahrschlich 273€ laut tabelle zahlen,sie wird 6. ich verfahre 200€ spritt...sind schon fast 500€ . dann noch paar versicherungen  und essen will man ja auch noch was ... dann kann man sich ja nicht mehr als ne einraumwohnung leisten...ich finde es einfach ungerecht gegenüber den vätern... was leistet den die mutter eigentlich finanziel??? meine ex hat noch ein kind von einen anderen...der zahlt auch unterhalt also bekommt sie 2x unterhalt von den vätern und 2x vom staat grob überschlagen bekommt sie ca 840€ für zwei kinder.und was zahlen die mütter? rechtfertigen tun sie es ja meistens damit ,das sie die kinder ja erziehen...ist aber auch quatsch, die meisten sind halb oder sogar ganztags im kindergarten oder schule....einfach ungerecht...keine wunder das die geburtenrate in deutschland zurück geht ,traut sich ja keiner mehr...hätt auch gern noch ein zweites kind aber die angst das das auch mal schief läuft  und dann für zwei zahlen müßte ist viel zu groß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2011 20:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo diggi,

theoretisch hast du einen Selbstbehalt von 950 Euro, der dir von deinem Einkommen bleiben muss, d.h. bei knapp 1.200 Euro netto müsste eigentlich bei knapp 250 Euro an Unterhaltszahlungen das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Ich sagte "theoretisch" und "eigentlich", weil Deutschlands Familienrichter irrsinnig kreativ sind, wenn es um illegale Begründungen dafür geht, warum du trotzdem den vollen Mindestunterhalt zahlen musst.

Die 200 Euro für Sprit - ist das wegen Umgangsfahrten um das Kind zu holen/zu bringen, oder ist das wegen Fahrten zur Arbeit? Bei beiden hast du gewisse Chancen, dass es bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, also gibt das bitte gleich mit an, wenn du schon Auskunft über dein Einkommen erteilen musst. Für die Fahrten zur Arbeit maßgeblich sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer; Kilometerpauschale dafür beträgt i.d.R. 0,30 Euro bzw. ab einer gewissen Entfernung dann noch 0,20 Euro. Reicht aber, wenn du der Arge die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mitteilst, und an wie vielen Tagen im Jahr du die Strecke zurücklegst (z.B. 220 Tage im Jahr, das entspricht einer Fünf-Tage-Woche mit Berücksichtigung von Urlaub und Krankheit).

Wenn Umgangskosten anfallen, ebenfalls gleich angeben.

Und dann wartest du mal ab, was die Arge dir antwortet - und den wesentlichen Inhalt dieses Antwortschreibens tippst du am besten ab und stellst es anonymisiert hier ein. Wir schauen dann mal drauf, was davon zu halten ist.

Nur, um dir einen Zahn zu ziehen:

hätt auch gern noch ein zweites kind aber die angst das das auch mal schief läuft  und dann für zwei zahlen müßte ist viel zu groß

Auch wenn nix schiefläuft (im Sinne von "Trennung von der Frau/Freundin"), dann kostet ein zweites Kind trotzdem Geld. Schließlich brauchen Kinder auch dann Essen, Trinken, Wohnraum, Kleidung usw., wenn Papa und Mama zusammen leben ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2011 21:48