Corona Freizeitbonu...
 
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Corona Freizeitbonus

 
(@slm1506)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann der vom Bundestag beschlossene Corona Freizeitbonus iHv 100,- € / Kind wie der Kinderbonus hälftig vom Kindesunterhalt abgezogen werden?
Finde hierzu nichts.
Danke.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2021 11:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Bekommt deine ex diesen überhaupt? Der wird nur an bedürftige Familien ausgezahlt.
Und er ist speziell für freizeitaktivitäten etc. Für die Kids vorgesehen. Aber eben frei zur Verfügung gestellt.

Hast du den Gesetzestext/beschlusstext dazu gelesen?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2021 11:19
(@slm1506)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

meine Ex erhält diesen, da sie Wohngeldempfängerin ist. Den Beschluss habe ich gelesen - ich gönne ihr und den Kindern selbstverständlich die 300 € extra - jedoch wenn ich es in Abzug bringen kann, würde ich das gerne tun. Ich unternehme ebenfalls viel mit den Kids und das würde uns schon weiterhelfen. Aber eben nur, wenn es erlaubt ist.

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2021 13:26
(@wasserfee)
Registriert

von der Logik her würde ich in diesem Fall (im Abweichung zum Corona-Bonus, der für alle ausgezahlt wird) sagen: nein, da Voraussetzung Bezug von Wohngeld, ALG II od. KiZ ist bekommt der unterhaltszahlende ET nichts.

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2021 19:17
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Im Finanztip-Newsletter von heute steht, dass dieser Bonus den Unterhaltsanspruch nicht ändert.
Ich verstehe das so, dass das Betreuungselternteil den Bonus erhält und zusätzlich den regulären Unterhalt.

Zitat:
"Bist Du alleinerziehend und berufstätig, aber das Geld reicht kaum, um über die Runden zu kommen? In diesem Fall kannst Du den Kinderzuschlag beantragen. Bis zu 205 Euro pro Monat zahlt die Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld. Jetzt ist klar: Der Zuschlag mindert nicht den Anspruch auf Unterhalt für Dein Kind, den Du gegenüber dem anderen Elternteil hast. Das hat der Bundestag nun gesetzlich geregelt (hier das PDF)."

und der Link zum Gesetz: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/183110/a1d80ce3368f214c795675cb784537a0/bgbl-kitanfinhg-data.pdf


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2021 20:22