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BVerfG zum Thema "fiktive Einkünfte"

 
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

http://www.n-tv.de/ratgeber/Unterhalt-wird-individuell-geprueft-article6666976.html

Das wurde aber auch Zeit, dass dieser Praxis endlich mal ein Riegel vorgeschoben wurde!

Ob sich das allerdings auf die ständige Rechtsprechung der unteren Instanzen auswirkt, darf abgewartet werden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2012 19:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solche Art "Riegel" gab es vom BVerfG schon öfter.
Hat aber die Familiengerichte aber nie viel interessiert.
Wieso auch?

Grundgesetz, Menschenrechte, BGB, EGMR etc. interessieren sie ja auch nur, wenn es ihnen hilft, ihre Ideologie durchzusetzen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 20:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dürfen fiktive Einkünfte bei der Bemessung der Unterhaltszahlungen für ein Kind angerechnet werden? Nicht unbedingt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Zu beachten seien individuelle Voraussetzungen wie Qualifikation oder Gesundheitszustand.

Volltext und Quelle: >>>HIER<<<

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2012 09:16