Moin carbon,
mal abgesehen davon, dass ein Vergleich in Sachen Kindesunterhalt wenig Sinn macht: Du wirst damals ja anwaltlich vertreten gewesen sein; zumindest dieser Anwalt müsste noch eine Kopie davon haben, selbst wenn Du Dein Exemplar verschlampt hast.
Stussig wäre es natürlich, wenn ein solcher Vergleich lediglich einen Zahlbetrag und keine Exit-Szenarien wie Erreichen der Volljährigkeit oder Ende/Abbruch der Ausbildung enthält; dann zahlst Du möglicherweise auch über den 18. Geburtstag Deines Sohnes hinaus, ohne dass es dafür weiterer Voraussetzungen bedarf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
oh je...der vergleich ist über eine zahlbetrag ausgehandelt worden.
ja bin damals anwaltlich vertreten worden, aber der anwalt ist leider verstorben.
krieg echt die krise....denn ich habe keine lust seine faulheit finanziell zu unterstützen.
werd aber noch mal nachhaken wg. ausbildung.
danke an alle !
carbon