Bundeswehr und Unte...
 
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Bundeswehr und Unterhalt

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(@carbon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen:

ich habe ein unterhaltspflichtiges kind (17). bei gericht wurde damals ein vergleich geschlossen, indem festgelgt wurde dass ich den betrag X zu bezahlen haben. dieser pflicht bin ich auch immer nachgekommen.
jetzt habe ich von der Ex ihrem anwalt ein schreiben erhalten, dass sohnemann ab 04.07.11 zur bundeswehr geht, und somit der unterhalt weg fallen würde. (ich habe leider seit jahren keinen kontakt zu ihm). für juli habe ich noch unterhalt überwiesen. ich habe dann ihren anwalt angeschrieben und um herausgabe des titels gebeten. dann hat es 3 wochen gedauert, bis ich ein antwortschreiben erhalten habe.
jetzt kommt`s.....angeblich hat er die bundeswehr abgebrochen, und ist wieder bei ihr, und somit würde der unterhalt wieder aufleben.
muss ich jetzt wirklich wieder zahlen, obwohl ich nicht weiss, dass er wieder bei ihr wohnt? ich traue ihr zu, das ex sagt dass er abgebrochen hat nur um den unterhalt zu kassieren. diesemal ist doch KM in der beweislage, oder sehe ich dass falsch?
habe bei ihrem anwalt dass schreiben der bundeswehr angefordert, dass er abgebrochen hat, aber bis jetzt ist noch nix gekommen.

und wie sieht es denn aus, wenn er volljährig ist, dieser vergleich ist auf kein alter beschränkt.

was kann ich jetzt tun? bitte helft mir.

danke und grüße
carbon

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 14:29
(@ingo30)
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Hey Carbon,

auf Grund der hohen Abbrecherquote beim Bund ist das Szenario auf jeden Fall realistisch. Ob er allerdings postwendend eine Entlassbescheinigung bekommen hat, wage ich bei der Geschwindigkeit der Wehrverwaltung aber zu bezweifeln.

Soweit ich weiß, dürfen sich Kinder auch in ihrer Ausbildung mal irren, ohne das es den Unterhaltsanspruch berührt. Aber hier helfen Dir unsere Experten sicher weiter. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 14:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Lass Dir einen Nachweis schicken, was das Kind überhaupt derzeit macht (Schule, Ausbildung). Und wann hat das Kind die Schulausbildung beendet? Was hat es danach und wie lange gemacht? Für's Nichtstun ist auch Minderjährigen-UH in Frage gestellt.
Grundsätzlich ist das Kind verpflichtet, seine Ausbildung (zügig) voran zu treiben oder seine Brötchen selber zu verdienen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 14:43
(@carbon)
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Hallo Ihr beiden,

danke für die ersten antworten.

den nachweis hab ich ja jetzt schon mal angefordert. es muss ja irgendwas schriftliches geben. er hat angeblich abgebrochen, weil er gleich einen auslandseinsatz hätte. ja klar, während der grundausbildung. ach ja und er wäre jetzt traumatisiert. innerhalb 2 wochen..... exe ist da sehr erfinderisch

also wann er die schule beendet hat kann ich nicht genau sagen. hab ihm letztes jahr schon mal angeschrieben was er denn jetzt macht, ausbildung oder schule. na ja, sie ist gleich zum anwalt gerannt und hat ein schreiben aufsetzen lassen, dass er auf arbeitssuche wäre, aber nix findet ?!
sohn hat also bestimm 1 jahr nix gemacht. weder ausbildung noch schule. und wenn er jetzt traumatisiert ist, kann er sich natürlich jetzt auch nicht um eine ausbildungsstelle oder arbeit kümmern, denn papi zahlt ja.

was mach ich nur wenn er 18 ist, darf ich dann den unterhalt einfach einstellen, weil er weder ne ausbildung hat noch sonst was macht?
der gerichtsvergleich ist aus dem jahre 2001.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 14:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

was mach ich nur wenn er 18 ist, darf ich dann den unterhalt einfach einstellen, weil er weder ne ausbildung hat noch sonst was macht?
der gerichtsvergleich ist aus dem jahre 2001.

Da Vergleiche immer individuelle Absprachen sind, müstest Du ihn im Wortlaut (anonymisiert -> keine Namen, keine Orte) hier einstellen. Mitunter kommet es auf einzelne Worte an. Meines Erachtens hat Sohn schon längere Zeit keinen Anspruch auf Unterhalt. Der kann aber, wenn er eine Ausbildung dann beginnt, problemlos wieder aufleben.

Im schlimmsten Fall ist dieser Vergleich unbefristet und bietet auch keine explizieten Ausstiegsszenarien. Um an den Vergleich ranzukommen bleibt Dir vermutlich nur der Klageweg. Mit Volljährigkeit wird es in soweit für Dich einfacher, als dass dann Sohn selber Ansprechpartner ist und er theoretisch Unterhalt nur ggü. beiden Elternteilen zusammen einklagen kann.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 15:10
(@carbon)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank an alle die mir hilfestellung geben.

ich warte jetzt einfach mal ob, ob ich doch noch ein schriftstück von der bundeswehr bekomme, erst dann werde ich den unterhalt wieder aufnehmen.

dass wenn er ne ausbildung anfängt der unterhalt wieder auflebt, ist mir bekannt.

ich halte euch auf dem laufenden wie es weiter geht.

habe ich mir schon fast gedacht, dass ich gegen, den vergleich/tiltel klagen muss. dass werde ich dann bezahlen müssen, richtig ?

da steht nicht viel drin, nur dass ich ab 01.03.2001 einen bestimmten betrag an dass kind zu leisten habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 15:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Carbon,

er hat angeblich abgebrochen, weil er gleich einen auslandseinsatz hätte. ja klar, während der grundausbildung. ach ja und er wäre jetzt traumatisiert. innerhalb 2 wochen

Lass Dir bitte auch nicht so einen Bullshit erzählen. Sohni durfte vielleicht mal 15 km marschieren oder mal sein G36 zerlegen, aber bis zu Auslandseinsätzen dauert es doch ein bisschen länger 😉 Mein Gott, wie haben das nur all unsere Wehrpflichtigen ausgehalten die letzten Jahre... und da konnte man nicht nach einem Monat gehn 😉 Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 15:57
(@carbon)
Schon was gesagt Registriert

dass habe ich ihr auch nicht abgenommen, die meint echt das ich ihr so einen shit glaube....
na klar haben die ihn ran genommen, wie du schon beschrieben hast. dass war er nicht gewohnt...wie auch wenn man überhaut nix macht, ausser vorm internet und der play station zu sitzen.

jetzt muss er zum psychologen, weil er ja traumatisiert ist, und somit kann er wieder nicht arbeiten. unglaublich !
aber warum auch, solange papa zahlt braucht man ja nix machen, ist ja gemütlicher, als jeden tag aufzustehen, und geld zu verdienen. 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 16:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin carbon,

Auslandseinsätze bei (minderjährigen) Bundeswehr-Angehörigen sind Kokolores (nachzulesen beispielsweise >>>HIER<<<.

Soldatinnen und Soldaten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stehen generell
unter einem besonderen Schutz. Bei ihnen ist der Gebrauch der Waffe allein auf die
Ausbildung beschränkt und unter eine strenge Aufsicht gestellt. Sie nehmen nicht an besonderen
Auslandsverwendungen / Einsätzen teil. Sie dürfen darüber hinaus eigenverantwortlich
und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben, in denen
sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten; insbesondere werden sie nicht zu
Wachdiensten mit der Waffe eingesetzt.

Ich an Deiner Stelle würde nicht ausschliessen, dass die Angaben nicht stimmen; möglicherweise auch nach der Devise "ich hab mich jetzt so schön an die Kohle gewöhnt, und ob Sohnemann noch beim Bund ist, kann der Vater ja gar nicht nachprüfen".
Deine Ex als (noch) Vertretungsbefugte Eures minderjährigen Sohnes möchte etwas von Dir; also hat auch sie das Vorliegen der Voraussetzungen zu beweisen. Ich an Deiner Stelle würde überhaupt nichts anfordern, sondern einfach mal abwarten. Im worst case kann sie eine Unterhaltsklage gegen Dich anstrengen - aber auch diesem geht anwaltlicher Schriftverkehr voraus. Die blosse Möglichkeit, wegen irgendwas verklagt zu werden, sollte Dich nicht einknicken lassen.

Und wie schon geschrieben, ist "ich orientiere mich beruflich noch und habe mich noch nicht entschlossen" für sich betrachtet kein Sachverhalt, der eine Unterhaltspflicht auslöst. Auch ein 17-Jähriger muss dann eben notfalls im Baumarkt Paletten stapeln.

Grüssles
Martin
(Obergefreiter der Reserve) 😉

*** edit - PS: Auch eine Aussage wie "ich bin jetzt mal ein bisschen traumatisiert" löst keine Unterhaltspflicht aus. In zwei Wochen Bundeswehr-Probezeit gibt es nichts, was jemanden "traumatisieren" könnte - ausser, dass das Essen nicht schmeckt wie bei Muddi, dass man morgens aufstehen muss und dass es eine Kleiderordnung gibt. Deutschland, Deine Weicheier...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 16:17
(@carbon)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

also der anwalt meinte, ich solle sofort wieder den unterhalt aufnehmen.
ich überweise jetzt erstmal gar keinen unterhalt bevor sie mir nicht irgend etwas schriftliches zukommen läßt.
für juli hab ich ihr auch unterhalt überwiesen, obwohl er ihr überhaupt nicht mehr zugestanden wäre, da er ja ab 04.07.11 zur BW ist.
unterhalt ist immer noch für das kind und nicht für SIE.

wenn ich jetzt nicht zahle was könnte schlimmsten falls passieren? sie zeigt mich an wg. unterhaltsplichtverletzung. oder ?
(da ist sie ja geübt drin).

ich sehe es aber genauso, sie ist in der beweispflicht, und nicht ich. sie will unterhalt dann soll sie es beweisen, dass er wieder bei ihr wohnt.
es ist ja nicht so, dass ich nicht zahlen will, aber dann soll sie es beweisen. - denn wie schon erwähnt ich trau der frau keinen meter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 16:31




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin carbon,

es ist immer schwierig, jemandem etwas zu raten, den man nicht kennt. Die einen gehen einem Streit nicht aus dem Weg; andere zucken schon bei der Möglichkeit ängstlich zusammen, dass irgendwer sie wegen irgendwas verklagen könnte.

Auf den eigenen Anwalt würde ich mich da nicht unbedingt verlassen; der gibt ja kein eigenes Geld aus. Sieh das Ganze einfach mal auf einem Zeitstrahl: Du hast KU bezahlt, während Sohnemann eine allgemeinbildende Schule besucht hat. Dann ist Deine UH-Pflicht durch den Gang zur Bundeswehr erloschen. Wenn sie jetzt wieder aufleben soll, muss der Unterhaltsbegehrende bzw. sein gesetzlicher Vertreter das Vorliegen unterhaltsauslösender Tatsachen beweisen und nicht Du das Gegenteil. Du musst da auch nichts anfordern; die Gegenseite ist in der Pflicht, entsprechende Belege vorzulegen. Und da würde mich an Deiner Stelle ausschliesslich ein Ausbildungsvertrag beeindrucken; jedenfalls keine wachsweichen Ansagen von der Sorte "Sohni ist traumatisiert und kann keinen Finger rühren".

Ja, in der Theorie kann Deine Ex eine Klage gegen Dich anstrengen. Allerdings nicht nach § 170 StGB, denn das (Wieder-)Vorliegen einer Unterhaltspflicht ist noch gar nicht belegt; insofern kannst Du auch nicht gegen eine UH-Pflicht verstossen. Und ja: Spätestens vor Gericht würde ihr mitgeteilt, dass sie hier eine Mitwirkungspflicht hat, die über die Beauftragung eines Anwalts weit hinausgeht.

Ich weiss nicht, wie Du gepolt bist; ich persönlich würde mich an Deiner Stelle jetzt jedenfalls zurücklehnen und erst einmal gar nichts tun. Möglicherweise fällt Madame beim Ausbleiben Deiner Kohle ja selbst auf, dass 17-Jährige mehr leisten können als den ganzen Tag vor der Spielkonsole und dem Kühlschrank herumzuhängen. Und dann soll sie sich erstmal selbst mit dem verwöhnten Sprössling herumkloppen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 16:53
(@ingo30)
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Hey,

Martin, sehr ordentlich 😉 Lob und Anerkennung 🙂

Carbon, wenn Du es mal auf die Spitze treiben willst, dann frag doch mal den RA ob Sohni schon einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung eingelegt hat - denn wenn die Bw für die Traumatisierung verantwortlich ist, muss sie auch dafür aufkommen. Bzw. nachher das Versorgungsamt 😉 Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 16:58
(@carbon)
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uiiii, sehr guter Tipp, danke ingo. 🙂

ich halte euch auf dem laufenden......

danke nochmal.

grüße
carbon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 17:02
(@carbon)
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Hallo, zusammen,

da bin ich wieder. es gibt neuigkeiten. und zwar habe ich jetzt die bescheinigung von der bundeswehr erhalten, dass er ausgetreten ist.
jetzt fordert der nette anwalt meiner ex, dass ich für august und september den unterhalt bis mitte september überweisen soll.
ich werde für august nur die hälfte überweisen, da ich der ex im juli den kompletten unterhalt überwiesen habe, obwohl mein sohn da ja gar nimmer bei ihr gewohnt hat, weil er ja zum 01. juli bei der BW eingetreten ist. und ihr da überhaupt kein Unterhalt mehr zugestanden wäre. für september kriegt sie dann wieder den kompletten satz.
was meint ihr soll ich es so machen ? oder ratet ihr mir davon ab?

vielen dank vorerst mal wieder
Grüße Carbon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 11:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin carbon,

wenn Du jetzt wieder anfängst, Unterhalt zu überweisen, kann Deine Ex davon ausgehen, dass Du eine Unterhaltspflicht dem Grunde nach anerkennst, auch wenn keine Nachweise über eine Ausbildung oder den Besuch einer allgemeinbildenden Schule vorliegen.

Warum willst Du das tun? Weil sie Dich ansonsten verklagen könnte? Falls Letzteres: Gehe zurück auf mein Posting #10 und lies es nochmal.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 13:28
(@carbon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

weil er noch keine 18 ist und ein titel besteht. sobald er 18 ist, werde ich keinen unterhalt mehr überweisen, dann muss er selber sehen, wie und wo er seinen unterhalt herbekommt. ausbildung und schule hat er keine. denn er ist ja traumatisiert.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 14:05
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

servus carbon,

weil er noch keine 18 ist und ein titel besteht. sobald er 18 ist, werde ich keinen unterhalt mehr überweisen

Dann schreibe denen es bitte auch so. das Du bis zum 18ten zahlst "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Was spricht den Dein RA dazu? Oder hast Du ihn schon gefeuert?

Gruß,Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 14:20
(@carbon)
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ich habe derzeit keine anwalt. bin momentan nur mit ihrem anwalt in kontakt wg. belege. versuche dass ganze aussergerichtlich zu klären, was bis jetzt auch recht gut funktioniert hat.

wenn ich ihr dass geld jetzt nicht überweise, dann läßt sie mich pfänden.
bin mir nicht mal mehr sicher ob überhaupt ein titel wg. unterhalt besteht. es existiert nur ein gerichtsvergleich, leider ohne datum.
da steht nur drin: dass ich für dass Kind XY einen Betrag zu zahlen habe.

wie kann ich denn erfahren, ob Sie einen Titel gegen mich hat, denn ich verfüge über keine Dokumente. ich weiss schon alles sehr verzwickt.

wenn man eine ausbildung abbricht, dann fällt ja der Unterhalt weg. ist dass bei Abbruch der BW auch so anzusehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 14:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Carbon,

denk halt dran - der Anwalt von ihr ist nicht Dein Freund - er hat dafür zur Sorgen, dass Maximum aus Dir rauszuholen.

Dann frag doch mal freundlich nach und lass Dir eine Kopie des Titels geben (klappt leider auch eher selten). Auch Vergleiche sind bindend und dort werden die meisten Männer wohl reingelegt, wie man hier oft liest. Stell doch mal den Wortlaut ein, dann können Dir unsere Experten weiterhelfen.

Kinder dürfen sich in der Ausbildung auch einmal irren. Das führt nicht gleich zum Abbruch der Unterhaltszahlungen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 14:34
(@carbon)
Schon was gesagt Registriert

ich versuch mal eine kopie zu bekommen, einen versuch ist es auf jeden fall wert.
schaue heute abend noch mal in den vergleich. und dass der Anwalt nicht meine freund ist, weiß ich nur zu gut.
er meinte auch noch in seinem schreiben , dass er mich nicht mehr auffordern wird, dass ich den unterhalt überweisen soll.

dass hört sich schon wieder so an, wie entweder du zahlst bis zu dem festgesetzten datum, oder ich lass dich pfänden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 14:40




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