Moin Lima,
da haben sie mich zu dritt in die Mangel genommen
Gehörte Dein Anwalt zu diesen dreien ?
Magst Du sagen, bis wann befristet wurde ?
Besten Gruß
United
Gehörte Dein Anwalt zu diesen dreien ?
Möchte ich wetten!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann euren Verdacht sehr gut nachvollziehen, aber mein Anwalt hat sich vornehm zurückgehalten "ich rate Ihnen zu gar nichts, entscheiden müssen Sie". Er hat wohl gleich geschaltet, worauf das hinauslaufen wird. Die Befristung gilt immerhin ab sofort bzw. sogar nachträglich seit dem dritten Geburtstag.
Tja, Augen zu und durch - die Kohle ist halt weg und landet aus meiner Sicht in den falschen Taschen. Ich lerne daraus, dass man vor Gericht einfach immer der frechste sein muss mit seinen Ansprüchen. Nach dem Motto: fordere das Unmögliche, nur so kannst du du das Mögliche erreichen.
Tja,
da habe ich schlechte Nachrichten für dich:
Das funktioniert nur wenn man vor Gericht das arme schützenswerte Hascherl ist. Da werden überzogene Forderungen wohlwollend aufgenommen.
DU hast die Rolle des Bösen Dämons, bei dem egal was er fordert böse, schlecht, verwerflich und unangemessen ist.
Moin Lima,
Die Befristung gilt immerhin ab sofort bzw. sogar nachträglich seit dem dritten Geburtstag.
Nur, dass ich es richtig verstehe:
D.h. Dir wurde eine Unterhaltungsnachzahlung für die Zeit bis zum 3. Geburtstag aufgebrummt, dafür musst Du aber für die Zeit danach nicht mehr zahlen ?
Das Ergebnis klingt (ohne Kenntnis der Zahlen) eigentlich in Ordnung.
Warum die Justiz-Menschen das lieber in einen Vergleich als in ein Urteil packen, hat Beppo ja treffend erklärt:
Weniger Kosten für den Staat, mehr Geld für die Anwälte und weniger Arbeit für den Richter.
Aus meiner Sicht gehören die alle eingesperrt.
Besten Gruß
United
Guten Morgen United:
D.h. Dir wurde eine Unterhaltungsnachzahlung für die Zeit bis zum 3. Geburtstag aufgebrummt, dafür musst Du aber für die Zeit danach nicht mehr zahlen ?
So sieht's aus.
Das Ergebnis klingt (ohne Kenntnis der Zahlen) eigentlich in Ordnung.
Für wen? Der Nachschlag war von der KM aus meiner Sicht genauso lächerlich bzw. frech begründet wie der "Wunsch" nach Nichtbefristung. Und die Richter dachten wohl, "ach, was solls, machen wir mal lieber fifty-fifty." Mit der KM ist halt nicht zu spaßen, so a la gefühlter Michael Kohlhaas. Am Ende wäre die noch vor den BGH weitergezogen. Daher: "in Ordnung" finde ich das keineswegs, vielleicht ist jetzt aber mal eine Weile Ruhe (zumindest bis sie das bisschen Geld ausgegeben hat, was ihr nach Abzug der Anwaltskosten übrigbleibt).
Gruß von lima
Nunja,
(Un-)Rechtsprechung hat mit Logik nichts zu tun.
Fakt ist: Es wird davon ausgegangen das in der Regel BU nicht zeitlich zu begrenzen ist, denn "man kann ja nie wissen was mal mit den Kindern ist".
Von daher scheint mir eine Begrenzung bis zum 3. LJ sehr ideal gelaufen, und die absolute Ausnahme zu sein.
Moin Lima,
Für wen? Der Nachschlag war von der KM aus meiner Sicht genauso lächerlich bzw. frech begründet wie der "Wunsch" nach Nichtbefristung.
Wie gesagt, kann man ohne Ermittlungsgrundlage die Höhe Deiner Nachzahlung nicht bewerten.
Die KM hat vor der Geburt eine 2/3 Stelle gehabt, dann ein Jahr Elternzeit, dann 1/2 Stelle wiederaufgenommen (Lehrerin, verbeamtet; da geht sowas). Der BU wurde aus Differenz vor und nach der Geburt berechnet.
Wenn so gerechnet wurde, wäre es ok.
Könnte mir vorstellen, dass jetzt Teile des EK von Ex als nicht vorhanden betrachtet wurden ...
... aber selbst wenn dem so ist, ändern kannst Du´s nicht mehr.
Betrachte das Glas als halb-voll (auch wenn´s schwerfällt).
Besten Gruß
United
Hallo United:
Wenn so gerechnet wurde, wäre es ok.
AG hat so gerechnet. Die KM aber wollte mehr haben, weil sie ohne Kind angeblich mehr gearbeitet hätte. Und das fanden die Richter der zweiten Instanz auch total plausibel, damit wurde dann der Nachschlag begründet.
Betrachte das Glas als halb-voll (auch wenn´s schwerfällt).
Jep, das bringts auf den Punkt. Und es fällt wirklich schwer :exclam:
Gruß von lima
Hi lima,
sieh das positiv. Du bist eine Baustelle los, hast dir die Freiheit erkauft, kannst jetzt nach vorn blicken und das Thema ist für dich erledigt.
Es hätte schlimmer kommen können, es hätte besser kommen können, hätte der Hund nicht gesch* hätte er den Hasen bekommen...
Lass los, blick nach vorn und sei froh! Mach dir keine Vorwürfe, dass du dich in einen Vergleich hast quatschen lassen, ist ja eh vorbei. Wenn ich es richtig verstanden habe zahlst du eine Summe nach (rückwirkend) aber nicht noch jahrelang jeden Monat ... so dass du dich da auch nicht über jeden Kontoauszug ärgern brauchst. Weißt du, manches erscheint einem total ungerecht im Familienunrecht, manches ist schreiend ungerecht, aber eins steht fest: wenn man das Thema endgültig gelöst hat, dann sollte man es selbst auch abschließen und nicht mehr nach hinten schauen.
Viel Spaß dabei!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin
Sag mal, steht in dem Vergleich irgend etwas von Unterhalt, oder "nur" von einem Nachteilsausgleich? Ich meine nicht die Worte, sondern den Sinn dahinter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
ich habs noch nicht schriftlich, wenn ich mich recht entsinne tauchte das Wort Nachteilsausgleich aber nicht auf.
Was ist der Hintergrund der Frage?
Gruß von lima
Moin
Ganz einfach. Wird hier ein UH-rechtlicher Sachverhalt ausgeglichen, kann dieser in Betreuungsfällen ganz schnell wieder aufleben. Unabhängig davon, was im Vergleich erklärt wurde. Bei einem Nachteilsausgleich hingegen wäre dieser selbst nach den guten Sitten damit erledigt. Da müssten schon völlig neue Sachverhalte auftauchen. Im Betreuungsfall hingegen reicht es mitunter aus, dass irgend etwas nicht so eingetreten ist wie erhofft. Und manche Richter dehnen das auch auf normale UH-Forderungen aus. Da gilt es dann aufzupassen, alles zu protokollieren (Belege als auch eventuellen Schriftverkehr sammeln) und min. 1-2 Jahre auf der Hut zu sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
also ich bin mir zwar sicher, dass du mir da einen wichtigen Hinweis gegeben hast - ich habs aber leider nicht verstanden. :puzz:
Will einerseits keine schlafenden Hunde wecken (man weiß ja nicht, wer hier alles mitliest...), andererseits bin ich natürlich neugierig. Hätte ich mir da aussuchen können, wie es benannt werden soll? Den Begriff Nachteilsausgleich finde ich im Unterhaltsrecht nämlich auch nicht - welcher Schriftverkehr ist zu sammeln und warum ist das Risiko in 1-2 Jahren nicht mehr da? Sorry für die vielen Fragen, aber ich sitze da auf der Leitung... :redhead:
Gruß von lima
Hi
Ich wollte Dich nicht verunsichern - daher sage doch bitte, welchen Namen dies "Nachzahlung" hat.
Meine Formuierug "Nachteilsausgleich" war schlecht gewählt - da hast Du völlig recht. Gemeint war, dass die jetzt geschuldeten Zahlungen nicht den Namen "wegen Betreuung eines unter drei Jahre alten Kindes" tragen oder besser geagt im Klartext die Bezeichnung "Betreuungsunterhalt" trägt.
Aber entscheidend ist letztendlich die Begründung, warum Du ab dem 3. Geburtstag des Kindes nicht BU zahlen musst. Wurde lediglich kein Anspruch festgestellt oder weshalb? Der Richter oder sonstwer wird sich doch dazu geäussert haben, oder sogar festgehalten im Vergleich?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
danke für die Klärung - ich kann mich leider an die für deine Betrachtung entscheidenden Worte nicht so genau erinnern, muss ich wohl die Schriftform abwarten. Die Befristung wurde so hergeleitet: die von der KM vorgebrachten Gründe (Arbeistunfähigkeit), den BU zu verlängern, "reichen uns nicht aus". Und daher aus § 1615l BGB Befristung. Im Vergleich wurde dann lediglich Unterhaltsverzicht festgehalten, das erinnere ich zumindest noch.
Gruß von lima
Hallo Lima
@D.h. Dir wurde eine Unterhaltungsnachzahlung für die Zeit bis zum 3. Geburtstag aufgebrummt, dafür musst Du aber für die Zeit danach nicht mehr zahlen ?
Ich verstehe nicht ganz ich dachte dein Kind ist schon 3 Jahre?hat deine Ex ab 3 Lebensj. jetzt einem Verzicht zugestimmt?
Ich bin mir nicht ganz sicher ob solch ein Vertrag im Ernstfall Bestand haben könnte, sollte EXe in einem Jahr nicht einer 3/4 Tätigkeit nachgehen können/wollen was meint ihr??
Moin
Verzicht, wenn wirklich so formuliert, hört sich erstmal gut. Allerdings kann dieser nicht sich auch über kindesbezogene Gründe hinwegsetzen (z.B. dauerhafte Erkrankung des Kindes und daraus resultierend ein UH-Betreuungsanspruch der KM), wenn der Staat einspringen müsste. Ggü. der KM hingegen solltest Du zukünftig frei sein. Ich denke mal, mehr kann nicht herausgeholt werden und theoretisch bist Du zukünftige Anspruchsforderungen los. Denn die KM muss schon sehr genau begründen und belegen, warum später mal was anderes gelten sollte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich verstehe nicht ganz ich dachte dein Kind ist schon 3 Jahre?hat deine Ex ab 3 Lebensj. jetzt einem Verzicht zugestimmt?
Dito. Nachträglich, wie beschrieben.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob solch ein Vertrag im Ernstfall Bestand haben könnte, sollte EXe in einem Jahr nicht einer 3/4 Tätigkeit nachgehen können/wollen was meint ihr??
Sie hat einem Verzicht zugestimmt, nach meinem Verständnis absolut - d.h. ohne dass dabei irgendwelche Einschränkungen bzw. Schlupflöcher benannt worden wären.
Dennoch bin ich nicht so naiv zu glauben, ich wäre für immer aus dem Schneider (abgesehen wie gesagt von der happigen Nachzahlung). Was der Ex künftig noch alles einfällt, um sich an mir zumindest materiell schadlos zu halten, da will ich gar nicht drüber spekulieren...
Allerdings kann dieser nicht sich auch über kindesbezogene Gründe hinwegsetzen (z.B. dauerhafte Erkrankung des Kindes und daraus resultierend ein UH-Betreuungsanspruch der KM)
Mein Kind ist glücklicherweise kerngesund und "Arbeitsunfähigkeit" Gott sei Dank nicht ansteckend 😉 Ich werd den Vergleich mit der Lupe durchlesen und mir auch vom RA erklären lassen, welche Punkte da noch offen sind und evtll. wieder hochkommen könnten. Man kann ja nicht vorsichtig genug sein, gell?
Gruß von lima