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BU bei hohem eigenen Betreuungsanteil

 
(@brodelkopp)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich war bis jetzt stiller Mitleser im Bereich Unterhaltsrecht, habe jetzt eine Ladung erhalten.
Da bisher keiner der bereits beantworteten Fragen so ganz meinen Fall trifft, hier mein konkreter Fall:

Eheschliessung 1997
Geburt des ersten und einzigen Kindes 12.1997
Trennung Mai 2002 (Auszug des Vaters aus der gemeinsamen Wohnung)
Scheidung 06.2005

Bis 12.2009 habe ich 350 EUR KU und 450 EUR EU/BU gezahlt, beide Beträge waren auf freiwilliger Basis aufgrund einer Moderation durch einen Anwalt in 2003 vorgeschlagen worden. Die Beträge waren auch nicht tituliert.
In 11.2009 habe ich per Anwalt mitteilen lassen, das ich aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht weiter willens bin EU/BU zu zahlen und diesem zu 01.2010 bis 06.2010 auf 100 EUR absenken würde und danach nichts mehr zahlen würde.

Daraufhin ging Ex zum Anwalt und hat 420 EUR KU eingefordert nach neuer DT, welcher auch ab 01.2010 von mir bezahlt und tituliert wurde.
Der gegenerische Anwalt forderte ab 01.2010 dann 487 EUR BU, da das Kind noch betreut werden müsste. Man unterbreitete mir das Angebot weiterhin "nur" 450 EUR zahlen zu müssen und man würde auf Klage verzichten.
Ich bin darauf nicht eingegangen und habe von 01.2010 bis 06.2010 100 EUR pro Monat gezahlt und dann eingestellt.

Der gegnerische Anwalt ist der Meinung das aufgrund der während der Ehe vorherrschenden Aufteilung weiterhin BU geschuldet wird, da die Eltern sich auch über eine umfassende Betreuung, Versorgung und Förderung einig wären.
Woraus der Anwalt das schliesst ist mir unklar.

Ich arbeite Vollzeit und habe mein Kind jeden Mittwoch ab 14 Uhr bis Donnerstag und alle zwei Wochen von Freitag 14 Uhr bis Dienstag morgen, dies entspricht einem Betreuungsanteil von knapp über 40%.
Die Mutter arbeitet im Verkauf 31 Wochenstunden und ist der Meinung bei der Betreuung einer fast 13 jährigen nicht mehr arbeiten zu können..

Meine Argumentation ist folgende:
Aufgrund der Gesetzesänderung 2008 und dem Urteil des BGH vom März 2009 wird kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet.
Eine umfassende Betreuung ab 16 Uhr nachmittag ist bei einer gesunden, aufgeweckten, verlässlichen fast 13 Jährigen ab 16 Uhr nicht notwendig.
Selbst wenn diese notwendig sein sollte könnte die komplett durch mich erbracht werden, da ich meine Arbeitszeit aufgrund Gleitzeit so einrichten könnte.
Auch in der Vergangenheit wurden Termine meiner Tochter auch während der Woche von mir wahrgenommen (Zahnarzt, Kieferorthopäde etc.)
Es kann nicht sein, das ich 100% KU und 100% BU zahlen soll, wenn die tatsächliche Betreuung durch die Mutter bei unter 60% liegt.

Meine EX ist der Meinung das sie nur das will, was Ihr zusteht. Von Fairness hat die bekennende, emanzipierte Frau anscheinend noch nix gehört, bzw. hört bei Geld die Emanzipation und die Fairness auf.

Zuständig ist das Familiengericht Karlsruhe, ich wäre ja zu einem sinnvollen Kompromiss bereit.
In der Vergangenheit habe ich oft zu Vielem ja und Amen gesagt, aber mittlerweile ist da mein Geduldsfaden verbraucht und ich bin auch bereit eine weitere Instanz anzurufen.

Könnt ihr mir bitte Hinweise(Gesetze, Urteile etc.) geben, wie ihr den Sachverhalt und meine Chancen seht?
Ich muss bis zum 06.08. meinem Anwalt (der mir sehr passiv vorkommt) nochmal schriftlich meine Argumentation darlegen.

Vielen Dank im Voraus, ich hoffe das war jetzt nicht zu verworren.
dirk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2010 21:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin der einzig sinnvolle Kompromiss lautet, Null komma Null Euro Unterhalt!

Dafür brauchst du auch keinen §.
Sie braucht einen, der den BU begründen könnte. Nicht du.
Deswegen brauchst du auch keinen Anwalt, da es ja keinen Titel gibt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 21:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin brodelkopp,

ich schliesse mich Beppo an: Du musst im Moment gar nichts tun; auch keine Anwaltsschreiben beantworten. Aktiv werden musst Du erst, wenn Dir eine Klage ins Haus flattert. Die ist angesichts der geschilderten Umstände zwar mit einiger Sicherheit erfolglos; trotzdem finden sich immer wieder Anwälte, die so einen Käse vor Gericht bringen, denn Anwaltshonorar bekommt man auch für verlorene Verfahren. Die momentanen Drohungen sind jedenfalls nur leeres Geklingel, mit dem die Gegenseite mal auf den Busch klopft; manche Leute sind mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens tatsächlich so zu beeindrucken, dass sie lieber gleich kuschen und zahlen.

Rein theoretisch könnte Deine Ex jetzt zwar selbstherrlich Deine Umgangszeiten kürzen und sich zeitlich wieder stärker in die Betreuung Eurer Tochter einbringen. Rein praktisch funktioniert das mit halbwegs selbstbewussten 13-Jährigen aber nicht mehr; überdies würde es nicht mehr Geld, sondern nur weniger Freizeit für sie bedeuten. Und wie gesagt: Nicht Du musst begründen, warum Du Deine freiwilligen Zahlungen eingestellt hast, sondern Deine Ex müsste begründen, warum sie nach wie vor durch Dich alimentiert werden muss. Wenn es mal soweit ist, kannst Du ihr ja anbieten, den Löwenanteil der Betreuung zu übernehmen...

Wenn die Klageschrift bei Dir eintrudelt, meldest Du Dich hier wieder. Vorher brennt nichts an.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 21:42
(@brodelkopp)
Schon was gesagt Registriert

Hy,
sorry das es nicht so rausgekommen ist.
Die Ladung liegt vor, mündliche Verhandlung Ende Oktober.

Begründung gegnerischer Anwalt ist wie oben geschildert:
Aufgrund der Aufteilung in der Ehe wird weiter Betreuungsunterhalt geschuldet.

Ich bin der Meinung das diese Aufteilung nur bis zur Trennung bestand und eine aufgeweckte fast 13 jährige keine umfassende Betreuung ab 16 Uhr benötigt.

Übrigens ging meine Ex schon wieder arbeiten seit das Kind 2,5 Jahre ist und hat seit ca. 6 Jahren den Arbeitsumfang nicht nennenswert gesteigert. Sie gluckt ziemlich und war letztes Jahr noch der Meinung das "Kind" könnte nicht mal abends zwei Stunden alleine bleiben.

Ich mag meine Kleine sehr und durch die viele Zeit, die wir zusammen haben, haben wir auch ein tolles Verhältnis.

Danke für die bisherigen Einschätzungen.

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2010 21:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, in dem Falle brauchst du tatsächlich einen Anwalt.

Nicht, weil dein Fall so schwierig wäre, oder weil die so nützlich wären, sondern, weil die Anwaltsministerin Zypries, ihren Kollegen, kurz vor ihrer Abwahl, noch schnell ein Geschenk gemacht hat:

Anwaltspflicht in allen Unterhaltssachen!

Es besteht eine gewisse Gefahr, dass du zu Aufstockungsunterhalt verknackt wirst.
Nicht weil das so im Gesetz steht, sondern weil die Richter sich das nicht abgewöhnen können.

Wie ist denn euer Einkommensdelta?
Was würde deine Ex mit 40 Wochenstunden verdienen?
Was hat sie vor der Geburt verdient?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 22:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin brodelkopp,

Die Ladung liegt vor, mündliche Verhandlung Ende Oktober.

dann ändert sich meine Einschätzung nur insofern, als Du nicht mehr abwarten kannst, sondern tatsächlich aktiv werden musst, indem Du Deinen Anwalt eine Klageerwiderung schreiben lässt. Wenn er tatsächlich zu passiv ist (und Dir das nicht so vorkommt): Nimm einen anderen.

Begründung gegnerischer Anwalt ist wie oben geschildert:
Aufgrund der Aufteilung in der Ehe wird weiter Betreuungsunterhalt geschuldet.

Deine Ex oder ihr Anwalt konsumieren offenbar zuviel (schlechtes) Fernsehen: Die eheliche Rollenverteilung wirkt sich direkt nach Trennung/Scheidung dahingehend aus, dass von einem bislang ausschliesslich oder vornehmlich mit Kinderbetreuung und Hausarbeit befassten Ehegatten keine sofortige Vollzeit-Berufstätigkeit erwartet werden kann.
8 Jahre nach der Trennung und 5 Jahre nach der Scheidung ist das aber nicht einmal ein kleines Argument mehr. Schon gar nicht, wenn die Ex zu fast allen Zeiten und in ähnlichem Umfang berufstätig war. Menschlich verständlich ist natürlich, dass kaum jemand freiwillig auf einen lila 500-EUR-Schein verzichtet, der ihm Monat für Monat ohne Gegenleistung steuerfrei ins Portemonnaie flattert. Mit einem 3/4 Job sollte sie allerdings in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten. Seit 2008 ist im Unterhaltsrecht auch von der "Gesteigerten Eigenverantwortung" die Rede; das frühere Prinzip "einmal Chefarztgattin - immer Chefarztgattin" gilt nicht mehr. Manche Damen-Kaffee-Kränzchen mögen das gar nicht glauben, weil "es ist doch das Recht der Frau"....

Ich bin der Meinung das diese Aufteilung nur bis zur Trennung bestand und eine aufgeweckte fast 13 jährige keine umfassende Betreuung ab 16 Uhr benötigt.

nicht ganz - siehe oben. Zumal Eure Kurze bei der Trennung ja auch noch deutlich jünger war. Aber 8 Jahre nach der Trennung sollte das wirklich kein Thema mehr sein; Ihr seid inzwischen länger getrennt als Ihr überhaupt verheiratet wart.

By the way: Hat Deine Ex einen neuen Partner - und seit wann? Auch das kann ein gewichtiges Zusatz-Argument sein.

Ich mag meine Kleine sehr und durch die viele Zeit, die wir zusammen haben, haben wir auch ein tolles Verhältnis.

dann sorge dafür, dass das so bleibt - oder baue es (siehe oben) sogar noch weiter aus.

Grüssles
Martin
(der keinen Ansatz sieht, dass Du weiter EU-pflichtig bist - bzw. überhaupt erst dazu gemacht wirst)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 22:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In Ergänzung:

Aufgrund der Aufteilung in der Ehe wird weiter Betreuungsunterhalt geschuldet.

Hierfür gibt es keinen Rechtsanspruch. BU kann ausschliesslich wegen kindes- oder elternbezogenen Gründen gefordert werden, jedoch nicht wegen der Rollenverteilung in der Ehe und begründet auch keinen Gewohnheitseffekt. Hier geht nur EU, und dies auch nur, wenn eheliche Nachteile entstanden sind. Durch ihre 3/4-Stelle fällt dies schwer zu glauben. Hier musst Du dem RA Agrumente geben.

Falls dass eben Beschriebene  Deinem RA nicht spontan einfällt so taugt er nichts.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 22:47
(@brodelkopp)
Schon was gesagt Registriert

Es besteht eine gewisse Gefahr, dass du zu Aufstockungsunterhalt verknackt wirst.
Nicht weil das so im Gesetz steht, sondern weil die Richter sich das nicht abgewöhnen können.

Wie ist denn euer Einkommensdelta?
Was würde deine Ex mit 40 Wochenstunden verdienen?
Was hat sie vor der Geburt verdient?

Gruss Beppo

Hy,
sie verdient ca. 1200 bis 1400 EUR und ich 2800 bis 2900 EUR, jeweils netto. Bei einer vollschichtigen Tätigkeit würde Sie ca. 1500 bis 1600 EUR verdienen. Sie hat vor der Geburt die gleiche Stellung inne gehabt, wie heute. Nach der Trennung hatte Sie bei einem inzwischen insolventen Arbeitgeber sogar eine höherwertige Position, so daß ehebedingte Nachteile eigentlich keine Rolle spielen dürften.

Hi

In Ergänzung:Hierfür gibt es keinen Rechtsanspruch. BU kann ausschliesslich wegen kindes- oder elternbezogenen Gründen gefordert werden, jedoch nicht wegen der Rollenverteilung in der Ehe und begründet auch keinen Gewohnheitseffekt. Hier geht nur EU, und dies auch nur, wenn eheliche Nachteile entstanden sind. Durch ihre 3/4-Stelle fällt dies schwer zu glauben. Hier musst Du dem RA Agrumente geben.
Gruss oldie

Bist du dir da sicher, laut: http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/08/05/zum-bedarf-und-zur-dauer-des-betreuungsunterhalts-nichtehelicher-muetter-quelle-bgh-mit-kurzkommentar-der-arge-famr-im-dav/
Zitat:
Daneben können aber auch elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen. Beim nachehelichen Betreuungsunterhalt sieht § 1570 Abs. 2 BGB dies ausdrücklich vor und verweist dabei auf die Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie deren Dauer

Könnte die Rollenverteilung in der Ehe doch eine Auswirkung haben.

Danke für eure Hilfe
dirk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2010 23:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin brodelkopp,

Könnte die Rollenverteilung in der Ehe doch eine Auswirkung haben.

ja, aber in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Ehe. Diesen kann man 8 Jahre nach Trennung bzw. 5 Jahre nach Scheidung praktisch nicht mehr einwenden; schon gar nicht nach aktuellem Unterhaltsrecht.

Bei der Scheidung ist kein EU ausgeurteilt worden - was Dich nicht gehindert hat, Deiner Ex freundlicherweise trotzdem finanziell (und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!) finanziell noch eine Zeit lang unter die Arme zu greifen. Aber daraus lässt sich kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Lass Dich nicht verunsichern. Von einem Arbeitgeber, bei dem Du vor 8 Jahren gekündigt hast, kriegst Du heute auch keine Abfindung mehr.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 23:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der gegnerische Anwalt ist der Meinung das aufgrund der während der Ehe vorherrschenden Aufteilung weiterhin BU geschuldet wird, da die Eltern sich auch über eine umfassende Betreuung, Versorgung und Förderung einig wären.
Woraus der Anwalt das schliesst ist mir unklar.

Na dann bringe doch mal Licht ins Dunkle, wenn Du einerseits auf der Rollenverteilung bestehst, sie andererseits aber wohl anzweifelst? Gab es nun eine oder nicht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 00:19




(@brodelkopp)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Na dann bringe doch mal Licht ins Dunkle, wenn Du einerseits auf der Rollenverteilung bestehst, sie andererseits aber wohl anzweifelst? Gab es nun eine oder nicht?

Gruss oldie

Hallo Oldie,
nein es gab nie eine entsprechende Abmachung "Frau steckt zurück das Mann Karriere machen kann".
Ich wäre auch gerne zu Hause geblieben, aber das wäre finanziell nie drin gewesen.
Sie hat übrigens schon wieder auf 400 EUR Basis gearbeitet da war das Kind noch kein Jahr alt, bevor das Kind drei Jahre wurde hat sie schon wieder 20 bis 25 Stunden gearbeitet und hat auch sofort wieder ihren alten Abteilungsleiter-Job bekommen.
Nach der Trennung war sie sogar kurzzeitig Filialleiterin.
Der gegnerische Anwalt versucht es jetzt nur so hinzudrehen, als ob ich grossartig Karriere gemacht hätte.

Gruss
dirk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 20:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin brodelkopp,

aufgrund der von Dir geschilderten Umstände soll und wird Dein Anwalt eine Klageerwiderung schreiben, in der er darauf hinweist, dass es schlechterdings nicht möglich ist, 8 Jahre nach der Trennung und 5 Jahre nach der Scheidung plötzlich "ehebedingte Nachteile" geltend machen zu wollen.

Daran ändert auch nichts, dass Du ihr finanziell mehrere Jahre lang freundlicherweise und freiwillig noch ein wenig geholfen hast: Die Fortsetzung freiwilligen Entgegenkommens kann nicht eingeklagt werden.

"Ehebedingte Nachteile" hätten vielmehr direkt im Scheidungsverbund geltend gemacht werden müssen. Wenn das nicht geschehen ist, gab es vermutlich auch keine.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 21:35
(@brodelkopp)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
sorry das ich den alten Thread hochhole, aber es fehlt die Auflösung.
Im Herbst 2010 kam es zu einem Vergleich. Nach diesem Vergleich habe ich für das erste Halbjahr 2010 den ausstehenden Unterhalt nachgezahlt und ab diesem Tag gab es keine Unterhalt mehr.

Danke + Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 23:55