Bruttogehalt ???
 
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Bruttogehalt ???

 
(@moerphi)
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Guten Abend zusammen !

Wenn ich den Unterhalt berechnen möchte, benötige ich ja mein
jährliches Bruttogehalt. Jetztstellt sich die Frage, ob ich das
Gesamt-Brutto oder das Steuer-Brutto nehmen muss ?

Vielen Dank vorab !

Moerphi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2009 21:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du brauchst Dein JahresNETTO!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 21:18
(@moerphi)
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Moin !

Das weiss ich ja, aber in sämtlichen Berechnungen finde ich den Hinweis,
dass das Bruttogehalt genommen und dann werden die Steuern abgezogen.
Auf meiner Abrechnung steht allerdings ein "Gesamt-Brutto" und ein "Steuer-Brutto".

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2009 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:redhead: Da bin ich überfragt! Aber bei der deutschen Familienrechtspraxis würde ich vermuten, das Höhere!  😉

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 21:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Moerphi

Ich tippe eher auf das niedrigere Brutto. Habe damals meinem Personalchef zugeschaut, was er alles noch an Abzügen fand. Vom höheren Brutto sind abzugsfähig:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Soli-Zuschlag (wird gerne vergessen)
- Sozialabgaben

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 21:47
(@moerphi)
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Vielen Dank für eure Antworten.
Bin gerade bei der Berechnung.
Wenn es euch interessiert, kann ich sie ja  mal einstellen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2009 22:02
 elwu
(@elwu)

Wenn ich den Unterhalt berechnen möchte, benötige ich ja mein jährliches Bruttogehalt. Jetztstellt sich die Frage, ob ich das Gesamt-Brutto oder das Steuer-Brutto nehmen muss ?

Hallo,

der Unterschied zwischen beiden ist ja meist eine Direktversicherung o.ä. Für dich günstiger ist es daher, als Basis für die Unterhaltsberechnung das steuerliche Brutto anzuziehen, da du damit de facto schon mal die zusätzliche Altersvorsorge abziehst, bevor das Netto ermittelt wird, von dem du natürlich noch mal die zusätzliche Altersvorsorge... got it? Die Gegenseite kennt das Spielchen meistens und wird das Gesamt-Brutto bevorzugen. Was allerdings ein Richter macht, weiß Gott allein... Wenn du genaueres wissen möchtest musst du uns schon sagen, wie hoch der Unterschied zwischen beiden Bruttos ist und wodurch der entsteht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 22:08
(@moerphi)
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Der Unterschied zwischen beiden liegt bei 5.300 € / Jahr.

Ich habe allerdings noch eine Frage bzgl. der berufbedingten
Aufwendungen. Soll ich diese mit aufführen mit 5% (max. 150 €)
oder müssen diese generell nachgewiesen werden ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2009 22:23
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Wenn es sich um Altersvorsorge handelt (nicht höher als 4%) nimmst du das steuerrechtliche Brutto. Hier wird aber oft die Direktversicherung davor abgezogen und sie steht schon nicht mehr beim Gesamtbrutto mitdrinnen.

Im Gesamtbrutto befinden sich meist steuerfreie Zuschläge, welche teilweise ganz oder anteilig dem Netto hinzuzurechnen sind (Nachtzuschläge - voll, Sonntagszuschläge - voll). Verpflegungsmehraufwand i.d.R. mit 1/3.

Bei diesem nimmst du das zu versteuernde Brutto ziehst alle Abgaben (Lohnsteuer, KV,RV,......) und rechnest die Differenz zwischen Gesamtbrutto und steuerrechtlichen Brutto hinzu.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 22:29