Hallo. Der Kindsunterhalt errechnet sich doch aus dem Netto - oder ?
Wie sieht das aus wenn jemand privat versichert ist bei der Krankenkasse? Wird das auch abgezogen?
Ja.
Dankeschön.
Bitteschön.
Hi
ist ja ein echt kurzer Smalltalk hier.
Der KU berechnet sich aus dem bereinigten Netto.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das heist?? *grübel*
Hi
Schau zuallererst in die für Dich gültigen URL - arbeitsbedingte Aufwendungen (i.d.R. 5% vom Netto) und auch private Altersvorsorge (i.d.R. 4% vom Brutto - oft auch nur vom Netto akzeptiert) - jeweils nach Maßgabe der Dinge - werden vorab vom echten Netto/Brutto abgezogen. Das ist dann der für den KU gültige bereinigte Nettoverdienst.
Wenn das zuviel für Dich ist (ging mir anfangs auch so) so stelle relevante Daten ein:
a) übers Jahr gemittelter Monats-Netto (also alle Einnahmen im Jahr - geteilt durch 12)
b) OLG-Bezirk (oder anders - wo wohnst Du - Landkeis, Stadt etc.)
c) wegen der arbeitsbedingten Aufwendungen: Arbeitsweg (Entfernung, öffentl. möglich oder Nutzung eines Privat-PKW erforderlich, dann aber mit Begründung), irgendwelche zwingenden Zusatzkosten
d) privat krankenversichert - wenn ja dann abzugsfähig
e) ...
Ist an sich ein umfangreiches Thema, aber auch spannend.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo, ich hab heute die Unterhaltsberechnungen bekommen. So ganz seh ich nicht durch.
"bereinigtes Einkommen " : 2200,68
Dann wird noch 900,- Selbstbehalt abgezogen, und aus dem Rest (?) wird dann der Unterhalt berechnet ? Also von 1300,- quasi?
Das liegt dann nämlich bei 1300.
Hi
ist ja ein echt kurzer Smalltalk hier.
Der KU berechnet sich aus dem bereinigten Netto.Gruss oldie
Nicht ganz oder? Erst wird noch 900,- Selbstbehalt abgezogen. Und dann aus dem Rest der Unterhalt berechnet?
Nein. Der KU wird nach dem ber. Netto berechnet. Danach wird geguckt, ob dir die 900 € noch bleiben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein. Der KU wird aus dem ber. Netto errechnet. Netto - errechenter KU mu´über 900 € liegen; ansosnten kommt eine Mangelfallberechnung (was aber hier nicht der Fall sein wird)Die 900 € sind der Betrag, der dir nach Abzug des KU vom ber. noch mindestens zum leben bleiben muß
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
*zusammengeführt*
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also ich hab hier die Verechnung, da hab ich 2200 bereinigtes Einkommen, dann - 900,- Selbstbehalt, macht 1300,-
Hinten steht 355,- abzügl. Kindergeld macht Betrag zahlbar 278,-
Ein Blick in die DDT ergibt:
Stufe 3 / 1.900 € - 2.300 € / Alterstufe 6-11 355 €
Was nichts anderes heißt als das du nach Stufde 3 zahlen sollst, wobei eben das halbe KG abgezogen wird.
Würde von 1300 ausgegangen wäre der Betrag 322 € -77 €.
Wahtrscheinlioch wurde hier nur nochmal dargestellt das der Bedarfskontrollbetrag (der nicht gleich dem SB ist) mit 1.300 € nicht unterschritten wird, da dieser in Stufe 3 1.100 € beträgt.
Jetzt verständlicher?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen