Brutto? Netto?
 
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Brutto? Netto?

 
(@whisper)
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Hallo. Der Kindsunterhalt errechnet sich doch aus dem Netto - oder ?

Wie sieht das aus wenn jemand privat versichert ist bei der Krankenkasse? Wird das auch abgezogen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2008 18:25
(@schmusepapa)
Registriert

Ja.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 18:34
(@whisper)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2008 18:39
(@schmusepapa)
Registriert

Bitteschön.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 18:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ist ja ein echt kurzer Smalltalk hier.
Der KU berechnet sich aus dem bereinigten Netto.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 00:11
(@whisper)
Schon was gesagt Registriert

Das heist?? *grübel*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2008 00:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Schau zuallererst in die für Dich gültigen URL - arbeitsbedingte Aufwendungen (i.d.R. 5% vom Netto) und auch private Altersvorsorge (i.d.R. 4% vom Brutto - oft auch nur vom Netto akzeptiert) - jeweils nach Maßgabe der Dinge - werden vorab vom echten Netto/Brutto abgezogen. Das ist dann der für den KU gültige bereinigte Nettoverdienst.

Wenn das zuviel für Dich ist (ging mir anfangs auch so) so stelle relevante Daten ein:

a) übers Jahr gemittelter Monats-Netto (also alle Einnahmen im Jahr - geteilt durch 12)
b) OLG-Bezirk (oder anders - wo wohnst Du - Landkeis, Stadt etc.)
c) wegen der arbeitsbedingten Aufwendungen: Arbeitsweg (Entfernung, öffentl. möglich oder Nutzung eines Privat-PKW erforderlich, dann aber mit Begründung), irgendwelche zwingenden Zusatzkosten
d) privat krankenversichert - wenn ja dann abzugsfähig
e) ...

Ist an sich ein umfangreiches Thema, aber auch spannend.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 01:09
(@whisper)
Schon was gesagt Registriert

hallo, ich hab heute die Unterhaltsberechnungen bekommen. So ganz seh ich nicht durch.

"bereinigtes Einkommen " : 2200,68
Dann wird noch 900,- Selbstbehalt abgezogen, und aus dem Rest (?) wird dann der Unterhalt berechnet ? Also von 1300,- quasi?
Das liegt dann nämlich  bei 1300.

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2008 14:40
(@whisper)
Schon was gesagt Registriert

Hi

ist ja ein echt kurzer Smalltalk hier.
Der KU berechnet sich aus dem bereinigten Netto.

Gruss oldie

Nicht ganz oder? Erst wird noch 900,- Selbstbehalt abgezogen. Und dann aus dem Rest der  Unterhalt berechnet?

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2008 14:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Der KU wird nach dem ber. Netto berechnet. Danach wird geguckt, ob dir die 900 € noch bleiben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 23.08.2008 15:03




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Der KU wird aus dem ber. Netto errechnet. Netto - errechenter KU mu´über 900 € liegen; ansosnten kommt eine Mangelfallberechnung (was aber hier nicht der Fall sein wird)Die 900 € sind der Betrag, der dir nach Abzug des KU vom ber. noch mindestens zum leben bleiben muß

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 15:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 23.08.2008 15:06
(@whisper)
Schon was gesagt Registriert

Also ich hab hier die Verechnung, da hab ich 2200 bereinigtes Einkommen, dann - 900,- Selbstbehalt, macht 1300,-
Hinten steht 355,- abzügl. Kindergeld macht Betrag zahlbar 278,-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2008 16:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Blick in die DDT ergibt:

Stufe 3 / 1.900 € - 2.300 € / Alterstufe 6-11 355 € 

Was nichts anderes heißt als das du nach Stufde 3 zahlen sollst, wobei eben das halbe KG abgezogen wird.

Würde von 1300 ausgegangen wäre der Betrag 322 € -77 €.

Wahtrscheinlioch wurde hier nur nochmal dargestellt das der Bedarfskontrollbetrag (der nicht gleich dem SB ist) mit 1.300 € nicht unterschritten wird, da dieser in Stufe 3 1.100 € beträgt.

Jetzt verständlicher?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 17:59