Hallo,
die Arge schreibt mir:
"Berufsbedingte Aufwendungen können laut Hammer Leitlinien, Stand 2009, Punkt 10.2.1 nur berücksichtigt werden, wenn sie konkret nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist von Ihnen nicht erbracht worden."
Kann mir jemand erklären was das soll bzw ob das überhaupt rechtens ist???
Soweit ich weiß, (so steht es ja auch in der Düsseldorfer Tabelle) können doch 5% berufsbedingte Aufwendungen angezogen werden.
Moin,
wieso eigentlich die ARGE? Du bist doch "nur" für die zwei Kinder pflichtig, für KM ist doch der Andere dran?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich kann den Regelbetrag (heisst doch so, oder?) von 439,00 € für meine beiden Kinder nicht bezahlen, sondern "nur" 294,00 € pro Monat. Differenz 145,00 € :exclam:. Die Mutter lebt mit Ihrem dritten Kind (vom Ex-Freund) wieder unter Hartz IV.
Jetzt schreibt die Arge mir, dass ich keine berufsbedingten Aufwendungen in Abzug bringen darf und will das ich 367,27 € Unterhalt pro Monat zahle. Können die berufsbedingten Aufwendungen einfach gestrichen werden?
Hallo WE-Papa!
Anscheinend sind für dich die Leitlinien des OLG Hamm zuständig und diese kennen keinen 5% Pauschalabzug für berufsbedingten Aufwand.
Wäre aber auch ein anderer Gerichtsbezirk für dich zuständig, kann im Mangelfall die konkrete Darlegung der berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden.
Für eine konkrete Darlegung reicht aber aus, wenn du schreibst, dass du von x nach x fährst, was x km entspricht. Solltest du keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, schreibe auch hierzu einen Satz. Öffentliche Verkehrsmittel können nicht benutzt werden, da erster Bus/Zug um x.xx Uhr fährt und die Arbeitsstelle nicht rechtzeitig erreicht werden kann, oder ..........
Grüße,
kosmos