Hallo, in Kuerze:
Seid knapp 3 Jahren geschieden. 2 Kinder 12 und 15 Jahre leben bei mir als alleinerziehender Vater. Bin voll berufstaetig und zahle seit knapp 3 Jahren vollen Unterhalt, sodass ich selbst kaum leben kann. Meine Ex hat 2 Jahre "krank" gefeiert aber immer Nebenjobs gehabt. Jetzt hat sie eine feste Anstellung und verdient seit Mitte 8 EUR 2.000.00 Brutto.
Lt AG muss ich aber trotzdem VOLL weiterbezahlen, incl. der Altersvorsorge etc ... Unbegreiflich. Nun bin ich beim OLG. OLG schlaeft vergleich vor und bietet an 4/5 vom letzten AG Urteil zu zahlen .... ????
Ich begreife es nicht. Jede alleinerziehende Mutter mit Job wuerde doch Geld vom Ex Ehemann bekommen. Ich bekomme keinen Unterhalt fuer die Kinder und fuer mich. Klar, ich verdiene mehr, aber trotzdem, was soll ich tun ... ? Mein Anwalt hat gerade Urlaub. Hat jemand einen kompetenten Tipp ???
Schigger
Deutschland ade.
Hallo schigger,
um das beurteilen zu können, fehlen noch einige Infos.
Wie viel verdienst du ?
Wie viel Unterhalt zahlst du ? - Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage - Vergleich oder Urteil??
Welche Krankheit hatte deine Ex?? - Ist die Krankheit "ehebedingt"? - also erst in der Ehezeit aufgetreten.
Was hat deine Ex für eine Ausbildung bzw. was hätte sie in ihrem erlernten Beruf verdienen können? (=ehebdeingte Nachteile).
Welches OLG ist zuständig?
Vielleicht kommt dann etas mehr Licht in die Sache.
Grüße
galaxy
Seid knapp 3 Jahren geschieden. 2 Kinder 12 und 15 Jahre leben bei mir als alleinerziehender Vater. Bin voll berufstaetig und zahle seit knapp 3 Jahren vollen Unterhalt, sodass ich selbst kaum leben kann. Meine Ex hat 2 Jahre "krank" gefeiert aber immer Nebenjobs gehabt. Jetzt hat sie eine feste Anstellung und verdient seit Mitte 8 EUR 2.000.00 Brutto.
Lt AG muss ich aber trotzdem VOLL weiterbezahlen, incl. der Altersvorsorge etc ... Unbegreiflich. Nun bin ich beim OLG. OLG schlaeft vergleich vor und bietet an 4/5 vom letzten AG Urteil zu zahlen ....
Hallo,
wir benötigen zudem den kompletten Rechenweg des AG sowie einige Zusatzfinos, z.B. wie viel verdienst du Netto, wie viel sie, wie lange wart ihr verheiratet.
/elwu
Hallo,
gebe nur ungefaehre Zahlen an, da der Feind ggf mithoeren koennte. Mir wurde ein Gehalt in Hoehe von ca. EUR 3.700 zu Grunde gelegt. Davon muss ich EUR 1.500 an meine Ex zahlen (1000 Unterhalt und 500 Sozialbeitraege, Altersvorsorge etc ...) Kindergeld bekomme ich, darf aber keine Nanny absetzen und muss die Kinder auf eigene Kosten alle 2 Wochen zur Ex fahren (40 Fahrten bisher, sie ist noch nie gekommen !!!!) Sie verdient jetzt NEU ab August 2.000 Brutto also ca. 1.350 Netto und bekommt noch 1.500 on top von mir, somit hat sie Netto ALLEINE 2.850 und die Kinder und ich zusammen 2.200 EUR.
Das kann doch nicht richtig sein. OLG schlaegt Vergleich vor, sodass ich dann nur noch 1.200 EUR zahlen muesste fuer die naechsten 4 Jahre. Kann man das OLG ausschalten und direkt zum BGH gehen ????
Schigger
Deutschland ade.
Das klingt zu schräg um wahr zu sein, würde aber ungefähr Sinn machen, wenn die Richter ihre KU Pflicht mit einkalkuliert haben. Kann das sein, das das des Rätsels Lösung ist?
Hallo Schigger, du wirst ja wirklich gebeutelt.
Wo kommt denn dieser Vorschlag her?
Bist du schon in der Verhandlung gewesen und die haben dich zum nachdenken nach Hause geschickt?
Haben die das irgendwie begründet? Haben sie was vorgerechnet?
Ist das Einkommen deiner Ex offiziell bekannt und anerkannt oder wird das als unbewiesen ignoriert?
Haben sie irgendwas gesagt, warum du das annehmen solltest? Was passiert, wenn nicht?
Sollst du schriftlich antworten oder musst du nochmal hin? Wann?
Welches OLG?
Was sagt dein RA?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo und vielen Dank fuer die raschen Antworten.
Vorschlag kam vom OLG. Es gibt aber noch einen offiziellen Verhandlungstermin in Kuerze. Ich habe eine Frist, in der ich mich aeussern kann. Das Einkommen meiner Ex wurde nur nach Gehaltsabrechnungen aufgenommen. Sie will ihren Arbeitsvertrag nicht zeigen ... Da scheint etwas nicht zu stimmen. Ich weiss nicht was passiert, wenn ich das Angebot nicht annehmen ... RA ist noch im Urlaub und kommt erst am Montag zurueck ...
Den KU muss ich mir selbst zahlen.
Ich begreife die Logik nicht, ich habe viel eher das Gefuehl, dass die Richter die Aktenlage garnicht kennen und sie sich die Fakten nicht durchlesen. Die Richterin des AG zuvor hatte 4 Monate Zeit, den Sachverhalt zu verstehen. Innerhalb von 15 Minuten handelte sie den Fall ab und teilte mir mit, dass sie sich die Akte am vorherigen Tag erstmalig gelesen hatte.
Ich wurde zu keine Sache gehoert, meine Ex durfte mich dagegen beschimpfen.
Seltsames Rechtssystem. Ich moechte auf jedem Falle gleiches Recht, welches alleinerziehende Muetter in vergleichbarer Position bekommen wuerden. Ggf denke ich ueber eine Geschlechtsumwandlung nach :)))
Habt Ihr ggf. noch Urteile mit AZ die ich verwerten koennte ?
Gruss.
Schigger
Deutschland ade.
Ja, aber wie kam dieser Vorschlag?
War schon eine Verhandlung?
Oder haben die einfach auf deinen schriftlichen Antrag, diesen Vorschlag schriftlich gemacht?
Erzähl doch mal ein bisschen dazu, was du und was die gesagt (geschrieben) haben, damit wir uns Bild machen können.
Wie sollen wir dir sonst was sagen können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich moechte auf jedem Falle gleiches Recht, welches alleinerziehende Muetter in vergleichbarer Position bekommen wuerden.
Das kannst Du knicken. In meinem Fall hat sich die Richterin meinen Schriftsatz erst im Termin durchgelesen und dann rote Ohren bekommen ... Für Gerichtigkeit hast Du eindeutig das falsche Geschlecht.
Der einzige Punkt ist der, dass Du über die Zeit Gerechtigkeit erfährst ... nur kann man sich dafür nichts kaufen.
Ja, aber wie kam dieser Vorschlag?
Ich vermute einmal, dass es sich um einen "Hinweis" im Rahmen der Vorladung handelt ... da wird ja manchmal gerne ein Hinweis gegeben. Vielleicht auch ein Telefonat ... wer weiß.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja, es wäre aber wichtig zu wissen, ob das OLG diesen Rat nach "eingehender Abwägung" ausgesprochen hat oder nur einfach so, bevor sie irgendwas gelesen haben um den Krempel los zu werden.
Wichtig für eine Bewertung wäre sicher auch, wie denn das AG zu diesem "salomonischen" Beschluss gekommen ist und wie offenkundig deren Fehler sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, nach AG Urteil bin ich sofort in die Berufung gegangen. Nach langer Wartezeit kam ein Schreibem vom OLG,
... schlägt der Berichterstatter den Parteien vor, den Rechtsstreit durch folgenden
Vergleich gem. § 278 Abs. 6 ZPO zu beenden:
1. Der Kläger zahlt an die Beklagte nachehelichen Unterhalt
a) ab 1. November 2008 in Höhe von monatlich x €;
b) ab 1. Dezember 2009 in Höhe von monatlich Y (x-10 %) €.
Die Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt endet mit Ablauf des
31. Dezember 2012.
Durch diesen Vergleich wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht -
Z vom xxx abgeändert.
2. Geschäftsgrundlage der vorstehenden Regelung ist das Rechenwerk aus dem
Senatsbeschluss vom X 2008 und die Erwägungen zur Herabsetzung
und Befristung aus dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht -
Y vom 2008. Die Kosten traegt der Klaeger
Und nun ... ????
Deutschland ade.
Ablehnen und ein vollständig begründetes Urteil verlangen.
Ich wüsste nicht, was da noch schlimmer werden könnte.
Teurer wirds nicht, da du die Kosten ja eh tragen sollst.
Ich gehe mal davon aus, dass du deine Berufung gut begründet hast.
Dann sollen sie die Ablehnung eben auch gut begründen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, die Ablehnung werde ich sicher durchfuehren. Ist alleine der angebotene Vergleich nicht ein Revisionsgrund, um zum BGH zu gehen, da das neue Recht nicht angewendet wird ???
Gruss. Schigger
Deutschland ade.
dito zu Beppo!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich gehe mal davon aus, dass du deine Berufung gut begründet hast.
Dann sollen sie die Ablehnung eben auch gut begründen.
Meine Berufung war damals auch gut begründet. Das OLG schrieb als einzigen Kommentar hierzu: "Der Antrag des Berufungsklägers wird zurückgewiesen" - keine inhaltliche Auseinandersetzung, auch im Protokoll und in der mündl. Verhandlung keine Erwähnung meines Sachvortrages, etc..
In dem Vergleichsvorschlag steht nur was von nachehelichem Unterhalt. Was hindert Dich, den KU einzufordern/-klagen?
Ich gehe mal davon aus, dass der KU bereits in der EU-Berechnung drin steckt. Er wird vor der EU-Berechnung vom bereinigten Neottoeinkommen abgezogen. So war es bei mir auch. Demnach gäbe es keinen KU mehr einzufordern.
Ich gehe mal davon aus, dass der KU bereits in der EU-Berechnung drin steckt.
Das ist aber nur geraten. Wir Naturwissenschaftler suchen doch immer zuerst nach den verblüffend einfach Lösungen. Und so eine ist das:
EU = (3700 - (1350-2*300))*3/7 = 1264€
Das würde aber unterstellen, dass KU gezahlt oder verrechnet wird. Ich würde das erstmal prüfen bevor ich völlig den Glauben an den Verstand von OLG-Richtern verliere.
Das würde aber unterstellen, dass KU gezahlt oder verrechnet wird. Ich würde das erstmal prüfen bevor ich völlig den Glauben an den Verstand von OLG-Richtern verliere.
Was mir in dem Zusammenhang noch einfällt: Wenn Schigger mehr als das 3-fache seiner Ex verdient, was hier vorliegen dürfte, kehrt sich die Barunterhaltspflicht um. D.h. die Ex wäre garnicht KU-verpflichtet!
Hallo an Alle und vielen Dank fuer Eure Hilfe.
Ich werde auf eine Begruendung bestehen. es kann ja nicht sein, dass seit 3 Jahren alle Menschen ueber mein Geld verfuegen ... Wuerde dann BGH Rat einholen ... Ich weiss nicht, ob es geht, aber ich werde niemals aufgeben. Bin Idealist ...
Der Barunterhalt wurde nach einem alteren AG Urteil mit dem Kinderunterhalt verrechnet , sodass kein separater Unterhalt faellig ist. Ich begreife nur die Denkweisen nicht, da nichts zum Wohle der Kinder bedacht wird. Wer zahlt die Nachhilfe, nachgewiesene Krankenkosten in Hoehe von EUR 250 monatlich, Nanny Kosten, wenn ich beruflich fuer eine Woche nach Asien muss (4 Mal im Jahr), Fahrkosten, um die Kinder zur Mutter zu bringen (40 x in den vergangenen 2/1/5 Jahren etc ...) sie war nicht ein Einziges Mal unterwegs.
Eine Strecke ca. 500 KM !!!!!!
Ich hoffe, dass ich irgendwie noch Urteile im Web finde, die mir weiterhelfen koennen...
Gruss
Schigger
Deutschland ade.