Hallo ihr alle, ich bin ganz neu hier. Habe beim googlen diese Seite gefunden und glaube das mir jemand einen Tipp geben kann. Vielleicht auch mehrere. Ich schildere mal kurz meinen Fall.
Also ich bin verheiratet, lebe mit meiner Frau und meinem Sohn hier in unserem gemeinsamen Haus.
Leider gab es zwischenzeitlich mal differenzen mit meiner Frau die uns ein Jahr der Trennung bescheert haben. In diesem Jahr bin ich blöderweise eine Beziehung eingegangen, aus der dann meine Tochter hervorging, Sie wird im Dezember zwei.
Wie es dann so kommen mußte meldete sich auch das Jugendamt bei mir und forderte mich auf meine Einkommensverhältnisse anzugeben. Gemacht, getan. Dabei kam dann raus, dass ich Zahlungsunfähig bin, da ich vor kurzem eine Selbstständigkeit gestartet habe, aber die nunmal leider nur zum überleben meiner kleinen Familie hier taugt.
Das mit der Selbstständigkeit bringt in den letzten Monaten nach einem sehr guten Start ins dieses Jahr immer weniger ein, also suchte ich mir einen Zusatzjob, der mich aber körperlich wohl ziemlich fertig macht. Also suche ich weiter und habe was in aussicht, allerdings nur für 5 Stunden am Tag plus nochmal ein paar Stunden die ich weiterhin in meine Selbstständigkeit investiere. Ich schätze mal, dass ich so auf ein Nettoeinkommen von ungefähr 1500 bis 1700 Euro vor bereinigung kommen. Das jetztige durchschnittseinkommen liegt bei ca 1300 Euro. Wobei ich selbst bei 1700 Euro noch ein mangelfall wäre, lt Rechnung des Anwaltes
Na ja wie es dann wohl gang und gebe ist, fordert sie jetzt natürlich von mir, dass ich den kompletten Mindestunterhalt zahle und eben auch einen Unterhaltstitel in Höhe des kompletten Unterhalts beurkunden lasse.
Nachdem ich darauf hin bei einem Anwalt war und der feststellte, das ich nach Bereinigung meines einkommens knapp 30 Euro hätte die über dem Selbstbehalt liegen wurde dem Jugendamt mitgeteilt, dass ich freiwillig bereit bin 60 Euro zu zahlen.
Dies wurde jedoch abgelehnt und mir wurde nochmal nahegelegt, den vollen Unterhalt zu zahlen und so einen Titel beurkunden zu lassen, da sie dies sonst ohne weitere vorwarnung gerichtliche Maßnahmen einleiten würde. Mein Anwalt riet mir das dingen zu Unterschreiben und den Mindestunterhalt zu zahlen.
Aber das Problem ist einfach dass ich es nicht kann. Selbst diese 60 Euro die wir angeboten haben, würden hier im Kühlschrank fehlen.
Weiß leider so garnicht weiter. Ich kann doch keinen Titel beurkunden lassen, mit dem wissen, dass ich es überhaupt nicht Zahlen kann? Und warum wird die finanzielle Situation so außer acht gelassen. Wie das Annehmen des Jobs, der schon rein körperlich nicht zu mir passt, aber er wird relativ gut bezahlt, beweist bin ich doch gewillt was zu ändern.
Kann mir vielleicht jemand sagen, wie ich mich verhalten soll?
oh und noch was nachtragen wollte.
Was glaubt ihr was passiert, wenn ich so einen Titel beurkunden lasse, in dem Steht, dass ich ab 30.9. 120 Euro zahle und ab 1.1.10 den Mindestunterhalt.
Wäre zwar schwer die Kohle im Moment aufzutreiben, aber irgendwie bekomme ich die schon zusammengepumpt. zumindest für die nächsten beiden Monate. Und danach bleibt dann einfach zu hoffen, dass ich weiterzahlen kann. Aber es sollte theoretisch klappen da meine Frau dann auch nicht mehr im Erziehungsurlaub ist und halbtags arbeiten geht.
Hallo Georg,
so ganz ist mir nicht klar, warum Du bei 1.700 noch ein Mangelfall sein solltest. Der Mindest-KU liegt bei 199 Euro, bei zwei Kindern, die scheinbar beide unter 6 sind, macht das zusammen 400 Euro, also verbleiben noch 1300. Da bist Du von der Unterschreitung des Selbsbehalts nich 400 Euro weit weg.
Das Problem was ich sehe ist, dass man Dich darauf hinweisen wird, dass Du Deine Selbständigkeit zugunsten eines Vollzeitjobs aufgeben müssen wirst, wenn Du den Mindest-KU nicht abdecken kannst.
Bei Selbständigen ist die Berechnung noch etwas komplizierter. Dafür bräuchte man hier mehr Zahlen, um rechnen zu können. Ich fürchte, um den Mindest-KU kommst Du auf Dauer nicht drumherum.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
oh ja bei den 1700 euro ist der Anwalt von einem realistischen Brutto-Einkommen (er hatte da irgendwelche jobstudien, von irgendeinem verlag) ausgegangen das ich in der jetzigen Wirtschaftslage wohl auf dem Arbeitsmarkt erziehlen könnte. Davon Steuern und krankenversicherung und sonstiges ab, läge ich bei glaub knapp 1200 euro bereinigtem Einkommen. Darum Mangelfall.
Sorry das durcheinander, aber mir gehen echt tausend Sachen durch den Kopf.
so und bei meiner Selbstständigkeit, habe ich zum 30.9. einen reingewinn von knapp 10000 euro.
Bewerbe mich auch weiterhin auf Stellen aber außer Zeitarbeitsfirmen die grob 8 Euro die Std zahlen ist nicht viel zu holen, (ist hier leider so) aber das scheint wohl nicht zu interessieren das sowas mal keine Verbesserung darstellt. darum habe ich jetzt erstmal noch zusätzlich eine Stelle für 3 Std am Tag angenommen von 4 bis 7 uhr. Und bei einer anderen Stelle habe ich nächste Woche ein Probearbeiten. Das wären dann 5-8 Std am tag ab 20 Uhr abend, je nach arbeitsaufkommen. So werde ich die selbstständigkeit wenigstens vermindert noch betreiben können. Werde natürlich nicht den Gewinn von diesem jahr haben. .