Nabend Miteinander,
Ich bräuchte mal Hilfe, bei dem ganzen "Unterhaltskram", man ließt ja immer sehr viel.
Ersteinmal zu meiner Situation:
Ich war bislang Arbeitslos, oder habe zu wenig Geld verdient um überhaupt jemals Unterhalt zahlen zu können.
Das Jugendamt bezahlt Unterhaltsvorschuss an die Mutter. Ich habe zu der Mutter keinen kontakt.
Ich schätze dass die Mutter eine Beistandsschaft beim Jugendamt beantragt hat, ich musste jedenfalls immer all meine Arbeitsverträge und Bewerbungsbemühungen dem Jugendamt vorlegen.
Nun habe ich glücklicherweise Arbeit gefunden, so dass ich nun auch Unterhalt zahlen kann.
Meine erste Aufgabe wäre es nun, dem Jugendamt dieses mitzuteilen, diese würden dann einen Betrag ausrechnen und ich muss/soll dann einen Titel unterschreiben.
Ich habe viel gelesen und manches schreckt mich ab, wenn ich lese dass das Jugendamt eigendlich unparteiisch sein müsste, es aber nicht ist, und dadurch Fehler bei der Berechnung des Unterhaltes zustande kommen.
Dann habe ich von Vätern gelesen, die so einen Titel unterschrieben haben, und Arbeitslos wurden, aber die abänderung des Titels sehr schwer und langwierig von statten ging, so dass sie finanziell ziemlich am Ende waren...
Dann ließt man immer etwas von dynamischen und "statischen" Titeln, da habe ich auch noch nicht ganz so durchgeblickt.
Ich habe zwar viel gelesen, bin aber trotzdem nicht so recht schlau geworden.
Hier die Fakten:
Verdiene c.a. 1350 Euro Netto / 2000 Euro Brutto.
Bekomme kein Weinachts und auch kein urlaubsgeld
habe einen Fahrtweg von 20 Kilometer - einfache Strecke
Mein Sohn ist jetzt 5 Jahre alt und wird nächstes Jahr 6
Einen Anwalt oder Notar für die Berechnung und Titulierung kann ich mir beim besten Willen nicht leisten.
Könnt Ihr irgendwelche Empfehlungen aussprechen, wie ich jetzt vorgehen soll, was ich machen kann?
Welcher Titel ist anzustreben.
Gibt es irgendetwas worauf ich ganz drigend achten sollte bei der Berechnung.
Was passiert, wenn ich jetzt meinen Unterhalt berechnen lasse und nächstes Jahr wird das Kindergeld um 20 Euro erhöht, wird das automatisch umgherechnet?
Ich wüsste ein paar Antworten wirklich sehr zu schätzen.
Und noch zur Info: Es soll nicht so aussehen, als ob ich net zahlen wolle, aber ich habe nach all den vielen "Erfahrungen der Anderen" Angst, dass mich eine falsche Entscheidung zum finanziellen Ruin treiben könnte - Als Beispiel: Eigentlich muss ja der Unterhaltsvorschuss nicht zurückbezahlt werden, wenn man sich intensiv bemüht wieder in Arbeit zu kommen, doch das Jugendamt soll wohl den ahnungslosen Vätern einen "vertrag zur Rückzahlung" vorgelegt haben, und sobald sie diesen unterschrieben haben, müssen sie den Vorschuss zurückzahlen, doch viele denken, sie MÜSSEN soetwas unterschreiben.....
[EDIT]
Achja, ich habe mein Einkommen dazu geschrieben, ob Ihr vielleicht eine ungefaire Summe errechnen könnt, die ich zu zahlen hätte. Ich denke es werden als Zahlbetrag so 200 Euro auf mich zu kommen, denke ich.
Moin,
für die Unterhaltsberechnung mußt Du Dein Netto bereinigen. Das bedeutet, Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto, abzugsfähig wenn wirklich aufgewendet, Abzug von Arbeitskosten bis zu 5% (in Bremen nicht), Fahrtkosten, mit dem Auto oder ÖPNv?
Bitte hierzu noch Angaben.
Wie sieht es eigentlich mit Umgang bei Dir aus?
Grüße
Till
Nachtrag: Rechne mal nach Abzug aller Kostenposten (Miete, Heizung, event. Kreditraten, Versicherungen, Unterhalt) aus, wieviel Dir zum Leben bleibt. Dann kannst Du eventuell auch eine Beratungsschein oder eine Rechtsberatung (Bremen, Hamburg, Berlin optional gehandhabt) in Anspruch nehmen und PKH beantragen.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Till,
die 4% brauch ich nicht abzurechnen, da ich in dieser Richtung nichts habe, mein Arbeitsvertrag ist auch nur für 1 Jahr befristet, was danach kommt weiß ich nicht, hoffe mal nicht das ich wieder arbeitslos werde, aber wissen tut man soetwas leider nicht.
Die 5% Bereinigung, soweit ich mich bei den ganzen Gesetzestexten durchgelesen habe, sind die Fahrtkosten da schon mit drinne. (auf die schnelle gegoogelt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-berufsbedingte-Fahrtkosten-__f3023.html) Habe das auch schon im Gesetzestext irgendwo gelesen, dass das bei den 5% schon mit drinne ist.
Zur Arbeit fahre ich mit dem Motorrad, also KFZ, weil ich kein Auto habe und mir auch keines leisten kann.
Für die Prozesskosten liege ich schon drüber, habe dieses schon mehrmals beansprucht.
Moin Xivender,
Altersvorsorge, bspw. Riesterrenten, kann man ruhen lassen oder in den Beiträgen anpassen, wenn es mit dem Einkommen enger wird. Frag bei einem seriösen Anbieter nach. Den Titel stellt Dir das JA kostenlos aus. Soweit es die Arbeitskosten angeht, wird in dem einen Bundesland eine Pauschale von 5% akzeptiert, in einem anderen sieht es dann etwas dürftiger aus. (Ich schrieb von Bremen, dort soll man große Mühe haben, mehr als die Fahrtkosten durchzudrücken.)
Also, Du liegst unter 1500 Netto hast 1 Kind zu alimentieren, bedeutet zunächst Einkommenstufe 3
Gehen wir davon aus, dass ein Richter bei einem Mangelfall es für angemessen hält, für 20 Kilometer einfache Strecke zur Arbeitsstätte die Benutzung des ÖPNV für angemessen zuhalten- macht round about 50 Euronen Monatskarte
1300 Netto
Kind 6 Jahre Einkommenstufe 3 Düsseldorfer Tabelle 2009 => € 273 Zahlbetrag
Der Selbstbehalt wird nicht angekratzt.
Zur Titulierung:
1. Lass, unter Hinweis auf Deinen Einjahresvertrag, den Titel auf Ablauf des Arbeitsvertrages befristen. Das ist ungewöhnlich, aber statthaft. Du unterschreibst nix, was Dir nicht gefällt.
2. Anbetracht möglicher Änderungen im Mindestunterhaltsbetrag, rate ich Dir unter der oraussetzung dass Du wie in 1. beschrieben festsetzen läßt, zu einem statischen Titel.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi
In Ergänzung zu bronze: In jeder anzuwendenden Eingruppierungsstufe wird der auch dort befindliche Bedarfskontrollbetrag (BKB) zugrunde gelegt. Der ist in der >>DDT<< ganz rechts angeführt. Wird er unterschritten, so wird der Verpflichtete solange runtergruppiert, bis der BKB gewährleistet wird. Somit dürftest Du derzeit höchstens in Stufe 2 eingruppiert werden. Dein Zahlbetrag ergibt sich bei identischer Eingruppierung aus der >>Anlage A<< der DDT.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.